Höhe der Ruhegehaltsbezüge und Witwen-/Witwergeld
Neue, aktualisierte Tabellen
Wie hoch fällt die Pension für diejenigen aus, die in diesem Jahr (vor dem 01.11.2012) in den Ruhestand eintreten? Die Abteilung Dienstrecht und Besoldung hat die neuesten Tabellen für die Höhe des Ruhegehalts sowie des Witwen-/Witwergelds zusammengestellt.
Die Zahlen gelten nur für Pensionierungsbeginn zwischen 01.01. und 31.10.2012. Bei Ruhestandsbeginn vor 2012 ergeben sich höhere Werte. Dies hängt mit dem Versorgungsfreibetrag zusammen, der pro Jahr verringert wird.
Höhere Werte ergeben sich auch, wenn anrechenbare Krankenkassenbeiträge der Bezügestelle vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie die Berechnungsgrundlagen (75 Prozent aus Endstufe; verheiratet/ keine Kinder, Ehegatte nicht ö.D; Steuerklasse III).
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