9. Januar 2012

KMK rudert bei "Schultrojaner" zurück

Scansoftware kommt vorerst nicht zum Einsatz

Der massive Protest der Lehrerverbände gegen den Schultrojaner zeigt Wirkung. Die umstrittene Scansoftware soll vorerst nicht zum Einsatz kommen. Darauf haben sich die Mitglieder der Kultusministerkonferenz mit den Vertretern der Schulbuchverlage geeinigt. 

 

Die Software sollte Schulrechner auf verbotene digitale Kopien von Unterrichtswerken durchsuchen. Nun haben KMK und Verlage sich darauf verständigt, zusammen mit den Lehrerverbänden in weiteren Gesprächen mögliche Alternativen zu diskutieren. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und der BLLV begrüßen diesen Schritt.  Damit sei der Konflikt entschärft worden, teilte der VBW mit.

 

Das im Jargon als „Schultrojaner“ bezeichnete Spezialprogramm hatte im November einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Hintergrund: In einem im Jahr 2010 mit den urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung und Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialen haben sich die Kultusministerien aller Bundesländer dazu verpflichtet, mit Hilfe einer sogenannten Plagiatssoftware stichprobenartig Schulcomputer auf illegale Kopien hin zu überprüfen. Im Gegenzug haben die Verlage den Schulen das Recht eingeräumt, in begrenztem Umfang aus Schulbüchern auf Papier zu  kopieren.

 

VBE kritisiert zu kleine Etats für Lernmittel
Freilich ist ohne Kopien kein vernünftiger Unterricht möglich. „Schulen kämpfen seit langen Jahren um ausreichende Mittel für die Anschaffung von Schulbüchern, Arbeitsheften, CD, DVD im Original und sind deshalb auf Kopien aus aktuellen Werken angewiesen, wenn sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen, erklärte VBW Bundesvorsitzender Udo Beckmann. „Lehrerinnen und Lehrer lassen sich dafür nicht als mögliche Raubkopierer diskreditieren.“ Bei den zu Verfügung gestellten Kostenansätzen für Unterrichtsmaterialen pro Schüler sei seit Mitte der 90er Jahre nichts Wesentliches passiert, kritisierte Beckmann weiter. Aus Sicht des VBE  stehen die Schulträger in der Pflicht, die Etats den Erfordernissen anzupassen.

 

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