Klassenfotos nur mit Zustimmung der Eltern erlaubt
Tipps von Bayerns Datenschutzbeauftragten Thomas Petri
Klassenfotos dürfen nur mit Genehmigung der Eltern im Internet veröffentlicht werden. Darauf weist Bayerns Datenschutzbeauftragter Dr. Thomas Petri hin. Künftig soll es für alle Schulen Datenschutzbeauftragte geben.
„Dürfen Klassenfotos auf der Homepage der Schule veröffentlicht werden?“ Nein, meinte Dr. Thomas Petri, der Landesbeauftragte für den bayerischen Datenschutz, bei einem Gespräch mit BLLV-Präsident Klaus Wenzel. Es sei denn, die Schule hat vorher schriftlich die Genehmigung aller Eltern der abgebildeten Kinder eingeholt.
Diese Genehmigungspflicht gilt grundsätzlich für alle Veröffentlichungen von Personenfotos. Die Mitglieder des Fördervereins müssen also genauso einwilligen wie der Elternbeirat oder das Lehrerkollegium, wenn Fotos von Personen oder Personengruppen dieser Gremien auf die Homepage gestellt werden.
Dr. Petri informierte darüber, dass es zukünftig für alle Schulen Datenschutzbeauftragte geben soll und zwar an Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Schulen jeweils eine Person pro Schule und an Grund-, Mittel- und Förderschulen ein Kollege pro Schulamt. Wenzel machte darauf aufmerksam, dass diese Personen gute Arbeitsbedingungen bräuchten und hohe Stundenanrechnungen bekommen müssen.
Sehr heikel ist nach Aussagen des Datenschutzbeauftragten das Thema „Schule und Facebook“. Seine Behörde werde demnächst eine Broschüre an die Schulen geben, in der wichtige Fragen dazu beantwortet werden.
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BLLV-Präsident Klaus Wenzel tauscht sich regelmäßig mit Entscheidern und Experten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft über bildungspolitische Themen aus.


