Infos aus dem Dienstrecht

Das Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer umfasst viele Einzelaspekte, die zum Teil für alle Beamte gelten, zu einem Teil aber auch nur für Lehrerinnen und Lehrer. Es handelt sich unter anderem um Themen wie Arbeitszeit, Besoldung, Beförderung, Beihilfe, Reisekosten, Erziehungsgeld und Eltern- zeit, Versorgung, Teilzeit, Beförderung.

Als Pädagogen setzen wir uns oft nicht mit den Details des Dienstrechts auseinander. Wenn es aber um konkrete Fragen geht, sollte man sich kompetent beraten lassen, denn Unkenntnis schützt nicht vor finanziellen und dienstrechtlichen Nachteilen.

 



Kompetente Leitung

Rolf Habermann

Im BLLV bearbeitet die Abteilung Dienstrecht und Besoldung diese Fragen. Sie wird geleitet von Rolf Habermann. Er ist Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, wo er die Interessen der bayerischen Lehrerschaft gegenüber dem Dienstherrn in allen personalrecht- lichen Fragen vertritt.

Seit dem Jahr 2003 ist Rolf Habermann Vorsitzender unseres Dachverbandes, des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), der als Spitzenorganisation neben dem DGB direkter Ansprechpartner der Staatsregierung in allen Gesetzgebungs- verfahren einschließlich des Beamten- und des Besoldungsgesetzes ist.

 



Der besondere Service für Mitglieder: Kompakte Infos zum Dienstrecht

Die Abteilung Dienstrecht und Besoldung gibt  kompakte Informationen zu wichtigen Themen des Dienstrechts und der Besoldung heraus.

Im Download-Bereich der Abteilung Dienstrecht und Besoldung können Mitglieder Infos zu Themen wie Angestelltenrecht, Arbeitszeit, Beförderung, Beihilfe, Besoldung, Dienstliche Beurteilung, Reisekosten, Schwerbehinderung, Teilzeit, Versorgung u. v. m.




Neues Dienstrecht in Bayern - Große Schritte auf dem richtigen Weg

Erfolge, Perspektiven, Forderungen


Stark an Ihrer Seite: Die BLLV-Personalräte

Interessen der einzelnen Kollegin und des einzelnen Kollegen gegenüber dem Dienstherrn zu vertreten, ist eine der zentralen Aufgaben eines Berufsverbandes. Es empfiehlt sich dringend, in möglichen Streitfällen mit der Schulleitung, dem Schulamt, der Schulabteilung der Regierung  oder dem Kultusministerium mit dem Personalrat oder mit der BLLV-Rechtsabteilung Kontakt aufzunehmen.

Mehr über die Personalratsaufgaben erfahren Sie hier.
Ihre Ansprechpartner beim Personalrat.

 


Gerd Nitschke

Experten im Dienstrecht

Fragen des Dienstrechts werden im Präsidium des BLLV vorwiegend von Gerd Nitschke bearbeitet. Er ist Vizepräsident und im Präsidium zuständig für die Abteilung Dienstrecht und Besoldung. Besonders profiliert hat sich Gerd Nitschke im Bereich Familie und Beruf.

Die BLLV-Referenten für Dienstrecht und Besoldung in den Regierungsbezirken und in München und Nürnberg unterstützen und informieren die BLLV- Mitglieder in allen Fragen zu Laufbahn, Besoldung, Teilzeit, Beurlaubung u. v. m.
Ziel ist es, den BLLV-Mitgliedern Orientierung im Dschungel des Dienstrechts zu geben. Gleichzeitig entwickelt die Abteilung Dienstrecht und Besoldung auch beamten- und lehrerpolitische Initiativen zur Verbesserung des Status und der Arbeitsbedingungen im Bereich des Dienstrechts. 

 



Aktuelle Besoldungstabellen

Ab 1.3.2009  gelten neue Besoldungstabellen. Unser Dachverband, der Bayerische Beamtenbund (BBB), hat  unter der Leitung von Rolf Habermann in harten Verhandlungen mit der Staatsregierung eine Besoldungserhöhung von 40 Euro Sockel plus 3 % ab 1.3.09 und 1,2 % ab 1.3.2010 für die bayerischen Beamten erreicht. Hier finden Sie die aktuelle Besoldung.

 


Dienstrecht soll modernisiert werden

Eckdaten der Dienstrechtsreform sehen nur noch eine Laufbahn vor. Laufbahnstruktur aus dem Jahr 1952 soll abgeschafft werden. Beförderung wird zentrales Leistungselement

Am 22. April 2008 stellten Ministerpräsident Günther Beckstein und Finanzminister Erwin Huber dem Kabinett und der Öffentlichkeit die Eckdaten der Dienstrechtsreform vor. Ein wesentlicher Teil ist die Abschaffung der vier verschiedenen Laufbahngruppen, die die Lehrer der unterschiedlichen Lehrämter voneinander abgegrenzt haben. Weiterhin sollen endlich Beförderungsämter für Grund-,  Haupt-, und Realschullehrer geschaffen werden. 

Präsident Klaus Wenzel sah in dieser Vorentscheidung einen historischen Schritt für ein modernes Dienstrecht für Lehrer. Besonders würdigte er das Engagement und Verhandlungsgeschick des Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), Kollegen Rolf Habermann, der an der Entwicklung der Eckdaten als Vertreter der bedeutendsten Spitzenorganisation für Beamte maßgeblich beteiligt war.  Auch Habermann sieht die Eckdaten positiv: "Das schaut gut aus! Unsere Anregungen wurden weitgehend aufgegriffen. Wir werden sehen, was der Gesetzgeber daraus macht. Die Staatsregierung hat die richtige Richtung vorgegeben.“

Nun komme es, so Wenzel, darauf an, diese Eckdaten bis zur endgültigen Verabschiedung im Bayerischen Landtag zu halten und in Einzelpunkten nachzubessern.

Die Eckdaten zum Nachlesen

 


Bedeutung des BLLV für Dienstrecht wächst

Lange Zeit orientierten sich große Teile des Dienstrechts einschließlich der Besoldung an den Gesetzen für die Bundesbeamten. Das ist seit 2006 anders. Die Föderalismusreform hat die Gesetzeskompetenzen für die Landesbeamten der jeweiligen Landesregierung bzw. den Landesparlamenten übertragen. Damit werden Dienstrechtsfragen ausschließlich in Bayern entschieden. Zuständig für die Beamten ist in Bayern das Finanzministerium. Da das Dienstrecht und die Besoldung der Beamten gesetzlich geregelt werden müssen, entscheidet in vielen Fragen der Bayerische Landtag. Damit ist auch die Bedeutung des BLLV in allen Fragen rund um das Dienstrecht gewachsen.

Bildung braucht Lehrer!

Service für Referendare

Für Referendare, die im September 2010 das Referendariat antreten, bietet der BLLV Vorbereitungsworkshops an. Hier finden Sie weitere Informationen.

Teilzeit beantragen

Nicht versäumen! Die An- tragsfristen für Teilzeit und Beurlaubung müssen beachtet werden. Sie liegen in der Regel im März, sind in den Regierungsbezirken aber unterschiedlich.  Fragen Sie den BLLV-Personalrat.

Riester-Rente?

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Neues Dienstrecht

Der BLLV hat auf der Delegiertenversammlung 2007 einen Leitantrag zur Reform des Dienstrechtes verabschiedet. Er fordert die gleiche Eingangsbesoldung für alle Lehrämter. 

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