Warum die bayerischen Lehrer ein neues Dienstrecht brauchen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

durch die Föderalismusreform muss Bayern das Dienstrecht neu gestalten. Die bayerische Staatsregierung hat jetzt die einmalige Chance, endlich die überholte Struktur des Laufbahnrechtes, die aus der Weimarer Republik stammt und nach der Nazidiktatur im Jahr 1952 festgelegt wurde, zu modernisieren. Ein zentrales Anliegen muss es hierbei sein, die eklatanten Statusunterschiede zwischen den Lehrern in den verschiedenen Schularten abzubauen. Verantwortung und Kompetenzen in einer modernen Schule sind unteilbar. Deshalb müssen die Kolleginnen und Kollegen laufbahnrechtlich auch gleich behandelt werden.

Klaus Wenzel
Präsident des BLLV 

 



Leitlinien für eine Dienstrechtsreform

Durch die Föderalismusreform hat das Land Bayern die Regelungskompetenz bei der Besoldung, der Versorgung und beim Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten. Die nachfolgenden Forderungen sollen die wesentlichen Grundzüge einer möglichen Gestaltung des Dienstrechts aus Sicht des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV) aufzeigen.

Auf der Landesdelegiertenversammlung des BLLV im Mai 2007 wurde dazu folgender Leitantrag einstimmig angenommen:

 



Bildung braucht Lehrer!

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