Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein

 

Der Erfahrungsbericht eines Kommunalpolitikers

Dr. Arthur Christiansen                                                           
Amtsvorsteher a. D.

 

Vortrag zur Veranstaltung des BLLV
am 22. April 2008 im Lehrerheim Nürnberg:

 
Die Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Handewitt[1]

Ich bin gebeten worden, zur Entwicklung der Gemeinschaftsschule im Amt Handewitt einige Sätze niederzuschreiben. Zuvor ist der Inhalt anlässlich einer Veranstaltung zur Regionalen Schulentwicklung in Nürnberg am 22. April 2008 beim Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V. vorgetragen worden. Ich will den fol­ge­n­­den Text in 4 Abschnitte gliedern und anschließend ein Zwischenergebnis ziehen.


1.    Rahmen- und Vorbedingungen

Die Gemeinde (alt) Handewitt hat sich seit der Schulreform Anfang der 1970er Jahre dafür eingesetzt, innerhalb des Einzugsbereiches neben einer Grund- und Hauptschule auch eine Realschule vorzuhalten. Dieses gelang in der Vergangen­heit verursacht durch politische Entscheidungsprozesse nicht. Gleichwohl ist in den letzten 30 Jahren immer wieder der Versuch unternommen worden, im Se­kundarstufenbereich I einen mittleren Bildungsabschluss zu ermöglichen. Bis zum Jah­re 2007 konnte Handewitt allerdings nur eine Grund- und Hauptschule vorwei­sen und hatte zudem vom Kreis Schleswig-Flensburg die Aufgabe übertragen bekommen, eine Förderschule für den nördlichen Teil des Kreises vorzuhalten, die aus den unterschiedlichen Schulträgern bedient wird.

Jarplund-Weding hat Mitte der 1970er Jahre im Ortsteil Jarplund eine Grund­schu­le und in Weding eine Grund- und Hauptschule vorgehalten. Anfang der 1990er Jah­re ist mit ersten Schulreformvorhaben und der eingeführten Schulentwicklungspla­nung der Standort der Grund- und Hauptschule in Weding gefährdet gewesen. Durch Kooperationsüberlegungen mit der UNESCO-Schule[2] in Flensburg-Weiche (am Ende erfolglos), durch neue Konzepte (Nachbarschaftsschule) und nicht zu­letzt durch den schleppenden Prozess der Schulentwicklungsplanung sowie neuer Wohngebiete in der Gemeinde konnte bis dato der Hauptschulstandort gerettet werden.

Allerdings war seit 2005 (Landtagswahlkampf) bekannt, dass die rot-grüne Lan­des­regierung politisch eine Schulreform anvisierte. Vor dem Hintergrund von PISA und des demographischen Wandels wurde das gemeinsame längere Ler­nen auf die politische Agenda des Wahlkampfes gesetzt. Die damalige CDU-Oppositi­on hielt hingegen am dreigliedrigen Schulsystem fest und manifestierte ihre Vor­stellungen durch eine breit angelegte Unterschriftenaktion. Ein Nebeneffekt der Schulreform war die Vorstellung, statt der vielen kleinteiligen Schulträger zukünftig Nahbereichsschulverbände[3] zu implementieren. Die Folge wäre gewesen, dass mindestens auf der Amtsebene die Schulträger sich zusammenschließen müss­ten, wenn nicht sogar darüber hinaus. Einige Überlegungen gingen auch in die Richtung, Größenordnungen zu schaffen, die einen Nahbereichsschulverband größer als die eines Amtes vorsehen.

In den beiden Gemeinden des Amtes Handewitt wurde die Diskussion um die Schulreform und die Unterschriftenaktion einerseits „äußerst sparsam“ geführt. An­dererseits wurde sehr aufmerksam der Umstand der geplanten Nahbereichs­schulverbände beobachtet.

Mit dem Landtagswahlergebnis 2005 und dem Scheitern einer geplanten Minder­heitsregierung unter Mitwirkung des SSW entstand letztlich die Große Koalition aus CDU und SPD, die sich auch in Fragen der Schulreform einigen musste. So stand sehr schnell fest, dass es in Schleswig-Holstein zukünftig Gemeinschafts­schulen und (später formuliert) Regionalschulen[4] geben würde.

 

2.    Agenda-Setting

Vor dem Hintergrund der geschilderten Rahmenbedingungen waren die politisch Verantwortlichen in den Gemeinden Jarplund-Weding und Handewitt gewarnt, sich rechtzeitig mit der Frage der Schulreform und den zukünftigen Nahbereichsschul­verbänden zu beschäftigen. Hinzu kam der Umstand, dass in Jarplund die Schul­leiterin in absehbarer Zeit altersbedingt in den Ruhestand gehen würde und in Handewitt der Schulleiter an dem Aufbau einer Privatschule arbeitete mit der Folge, dass auch sein Weggang zeitnah anstehen würde.

In beiden Fachausschüssen der Gemeinden wurde daher zunächst nur die Über­tragung der Schulträgerschaft von den Gemeinden auf das Amt Handewitt emp­fohlen. Die Gemeindevertretungen fassten dazu die notwendigen Beschlüsse und der Amtsausschuss den Übernahmebeschluss. Dieses erfolgte auf der Sitzung des Amtsausschusses am 30. März 2006.

Dazu heißt es zu TOP 10:

Nach kurzer weiterer Beratung wird sodann nachstehender einstimmiger Beschluss gefasst:

 1.  Aufgrund der gleich lautenden Gemeinderatsbeschlüsse Jarplund-Weding vom 15. Februar des Jahres und Handewitt vom 28. Februar des Jahres übernimmt das Amt Handewitt die Schulträgerschaft für die Grund- und Hauptschule Handewitt (mit angegliederter Förderschule), die Grund- und Hauptschule We­ding und die Grundschule Jarplund zum Schuljahresbeginn 2006/07 von den beiden amtsangehörigen  Ge­meinden gemäß § 5 Abs. 1 der Amtsordnung sowie § 73 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Schul­gesetzes.

2.  Trotz Übertragung der Schulträgerschaft zum Schuljahresbeginn 2006/07 auf das Amt Handewitt ver­bleibt die Verantwortung für die in den kommunalen Haushalten eingeplanten investiven Maßnahmen grundsätzlich bei den Kommunen, d.h., dass z.B. jegliche bauliche Vorhaben, deren Inangriffnahme aufgrund von Planungen aus dem Jahre 2005/06 resultiert (z.B. Maßnahme „Offene Ganztagsschule Handewitt“), durch die gemeindlichen Gremien abgewickelt werden.

3.  Die weiteren zusätzlichen Vorhaben, die sich aus der Übertragung der Schulträgerschaft ergeben, wer­den durch ein auf Amtsebene zu etablierendes Gremium („Amts-Schulausschuss“) beraten und entschie­den.

4.  Ferner übernimmt das Amt Handewitt zunächst im  Einvernehmen mit der Gemeinde Jarplund-Weding die Trägerschaft für die „Betreute Grundschule“ in den Schulen Weding und  Jarplund. Für den Bereich der Gemeinde Handewitt verbleibt diese freiwillige Aufgabe zunächst beim bestehenden Verein „Betreu­te Grundschule Handewitt e.V“.

5.  Das Amt Handewitt wird sämtliche sich aus der Novellierung des Schulgesetzes Schleswig-Holstein er­gebenden Optionen für die Weiterentwicklung des Schulwesens im Amtsbereich Handewitt sowohl unter Mithilfe des pädagogischen Personals als auch unter organisatorischen Gesichtspunkten prüfen; die ent­sprechenden Vorschläge der Amtsverwaltung sind bis spätestens zum 01. März 2007 dem Amts­aus­schuss zur endgültigen Beratung und Entscheidung vorzulegen.

6.  Die Schulkonferenzen der beteiligten Schulen haben auf Veranlassung der Gemeinden Handewitt und Jarplund-Weding die Schulleitungen ausdrücklich ermächtigt, bereits zu diesem frühen Zeitpunkt An­trä­ge auf eine vorlaufende Förderung aus Landesmitteln zu stellen. Diese Anträge werden vom Amt Handewitt als dem künftigen Schulträger ausdrücklich befürwortet und unterstützt.

 
3.    Implementation der Gemeinschaftsschule

Weit im Vorwege der Realisierung des Schulgesetzes im Landtag Schleswig-Hol­stein saßen die Schulleiter/in mit den Bürgermeistern und dem Amtsvorsteher zu­sammen, um die Auswirkungen des Koalitionsvertrages der Großen Koalition zu analysieren. Mit der Vorstellung des Konzeptes „gemeinsames längeres Lernen“ und vor dem Hintergrund, dass sich weder Weding noch Handewitt zu einer Re­gionalschule entwickeln können – sie hatten ja beide keine Realschule, die in eine Regionalschule einfließen konnte – war der Weg klar, sich inhaltlich mit dem Mo­dell der Gemeinschaftsschule zu beschäftigen. Man kann sagen, dass erst im Herbst des Jahres 2005 die Inhalte, welche die Gemeinschaftsschule in erzie­hungswissenschaftlicher Sicht aufzeigte, in den Köpfen der politischen Akteure ma­nifestiert wurden. Während die SPD-Politiker klar für eine Gemeinschaftsschule waren und die SSW-Vertreter ohnehin das „skandinavische Modell[5]“ verfolgen, er­kannten zwischenzeitlich auch die Kommunalpolitiker von CDU und KWG, dass die Ergebnisse von PISA und die Tatsache, dass zu viele „Bil­dungsverlierer“ exis­tieren und immer wieder neu produziert werden , nicht nur – aber eben auch – systembedingt seien.

Unter Mitwirkung einer finnischen Medienpädagogin, wie in Finnland Schule ab­läuft, wurde sodann inhaltlich diskutiert. An dieser Diskussion nahmen nahezu alle politischen Akteure, Eltern, Schüler und Lehrer teil. Jede und jede wurde dabei mit­­genommen. Viele Befürchtungen wurden ausgeräumt. Insbesondere die Be­haup­­tung, das gemeinsame längere Lernen würde das Bildungsniveau insgesamt sen­ken, lässt sich sowohl nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch aus der 30jährigen schulpädagogischen Praxis in Finnland ausräumen. Es gehört in das Reich der „Mythen und Märchen“! Nachdem sich also die politischen und schu­lischen Akteure auf der kommunalen Ebene einig waren, die Chance einer Gemeinschaftsschule zu nutzen, wurde mit der Entwicklung eines pädagogischen Konzeptes begonnen. Unterstützt durch diverse Abstimmungsgespräche mit Ver­antwortlichen im Bildungsministerium und durch Experten des IQSH[6] ist in vielen Wochen das Pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule Handewitt ent­stan­den. Die Tatsache, dass der Amtsvorsteher an fast allen Sitzungen teilnahm und anstehende Finanz- und Strukturfragen aufgreifen und nächstmöglich umsetzen konnte, hat sicher zu einem nicht unbedeutenden Teil des Erfolges beigetragen. Al­lerdings ist zu konstatieren, dass die gesamte Diskussion um das Pädagogische Konzept vor allem inhaltlich geführt wurde und nicht danach, ob es bezahlbar sei. Das hat sicher mit den handelnden Akteuren zu tun, möglicherweise auch durch die „skandinavischen Befruchtungen“. Man sagt ja den skandinavischen Politikern nach, eher inhaltlich zu arbeiten und erst in zweiter Linie nach der Finanzierung zu fragen. Insofern war die Erarbeitung des Pädagogischen Konzeptes sehr kons­truk­­tiv und von einem großen Konsens getragen. Die Beschlusslage zur Errich­tung der Gemeinschaftsschule war dann einvernehmlich:

 
16. Sitzung des Amtsschusses Handewitt vom 11.12.2006 zu TOP 7a + b

Nach Beschlussfassung des pädagogischen Konzeptes in der so genannten dreiseitigen Schulkonferenz am 23.11. des Jahres und der erfolgten Anhörung gemäß § 92 Schulgesetz zum Vorhaben des Amtes als Schul­trä­ger zur Antragstellung auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule auf der Basis des im Gesetzgebungs­ver­fahren befindlichen neuen Schulgesetzes hat der Personal- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.11. des Jahres einstimmig die Annahme der vorliegenden Beschlussvorschläge empfehlend vorgelegt:

Einstimmig wird sodann das pädagogische Konzept der drei amtsangehörigen Schulen zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule in der vorliegenden beschlossen und des Weiteren der Amtsvorsteher be­auf­tragt, den formellen Antrag auf Errichtung dieser Gemeinschaftsschule an das Ministerium für Frauen und Bildung des Landes Schleswig-Holstein in Kiel zu richten.

 
4.    Akteursbedingte Vetospieler

Während die Umsetzung des Pädagogischen Konzeptes auf der Ebene der be­teiligten Schulen und der drei kommunalen Gremien sehr einfach gewesen ist, waren die akteursbedingten Vetospieler von „größerem Kaliber“. Allem voran die CDU-Landtagsfraktion mit ihren beiden bildungspolitischen Sprecherinnen hat uns das Leben nicht leicht gemacht. Der Amtsvorsteher sah sich in der entscheiden­den Phase vor der Verabschiedung des Schulgesetzes im Landtag genötigt, auf dem Landesparteitag vorzusprechen und darzulegen, dass die Meinung aus der Landtagsfraktion nicht ungeteilte Zustimmung bei den kommunalen Schulträgern auslöst. Erfreulicherweise hat die Große Koalition diese Frage gelöst und die Mög­lichkeit geschaffen, Gemeinschaftsschulen auch als Regelschulen anzuerkennen.

Aber auch Nachbarschulträger und einige Bereiche der Kreisebene zeigten sich nicht unbedingt sonderlich begeistert von unseren Vorstellungen, ab Sommer 2007 eine Gemeinschaftsschule einzurichten. Ohne näher auf die einzelnen Ak­teure einzugehen, will ich dieses mit dem nachfolgenden Satz bezeichnen: „Ich habe viele Akteure kennen gelernt, die alles andere im Kopf hatten, nur nicht eine Verbesserung des Bildungswesens für die nachwachsenden Generationen“

 

 5.    Zwischenergebnis

Im Amt Handewitt konnten wir trotz der zuvor genannten Schwierigkeiten aus Überzeugung eine Gemeinschaftsschule mit 70 Schülerinnen und Schülern ins Leben rufen. Damit war der erste Start erreicht. Für das zukünftige Schuljahr ha­ben wir Anmeldungen von über 90 Schülerinnen und Schüler und werden vier­zügig mit dem 5. Jahrgang beginnen. Auch ist zwischenzeitlich der Schulsozial­arbeiter eingestellt worden. Die notwendigen baulichen Erweiterungen sind eben­falls in Angriff genommen.

Schulträger und Schulkollegium sind sich dessen bewusst, dass sie diese Schule mit Leben füllen müssen. Natürlich bedeutet das auch, dass nicht alles aus dem Bildungsministerium gezahlt werden kann. Der Schulträger Amt Handewitt und jetzt der Gemeinde Handewitt weiß, dass auch erhebliche finanziellen Anstren­gungen unternommen werden müssen, sowohl bei den Gebäuden und Räum­lichkeiten aus auch bei den Lehr- und Lernmitteln sowie bei den Schulveranstal­tungsmitteln. Wichtig ist dabei, das Ziel nicht aus dem Auge zu verlieren, a) we­niger Bildungsverlierer zu produzieren und b) durch unsere Antwort auf regionale Schulentwicklung ein Bildungsangebot bereitzuhalten, was auch der kulturellen und wirtschaftlichen Attraktivität unseres kommunalen Raumes gerecht wird.

 
6.    Konzept der Gemeinschaftsschule Handewitt

Gemeinschaftsschule Handewitt
Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil
und Förderzentrum des Amtes Handewitt

 

 

Pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule Handewitt

Schulträger: Amt Handewitt
Handewitt, 1.8.2007 

 

Gemeinschaftsschule im Amt Handewitt

Der hier vorliegende Konzeptentwurf ist das Ergebnis einer gemeinsa­men Arbeitsgruppe der drei beteiligten Schulen im Amt Handewitt. Sie wur­de durch das IQSH moderiert und begleitet.

Teilgenommen haben neben Lehrkräften und Schulleitungen auch Eltern und der Amtsvorsteher als Vertreter des Schulträgers.

Gefördert wurde dieses Schulentwicklungsprojekt mit 10 Ausgleichs-stun­den aus dem Förderfonds des Bildungsministeriums.

 

Präambel

Die drei Schulen im Amt Handewitt, die Grundschule Jarplund, die Grund- und Hauptschule Weding und das Schulzentrum Handewitt, be­ab­sichtigen in Abstimmung mit dem Schulträger, sich mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 zu einer Gemeinschaftsschule zusammenzu­schließen.

Sie wollen damit auch in Zukunft ein weiterführendes Bildungsangebot in den Gemeinden Jarplund-Weding und Handewitt über die Grundschule hinaus sichern.

Damit werden die sich aus der Veränderung des Schulgesetzes erge­ben­den Chancen zur Weiterentwicklung der Schulen aufgenommen.

Die Gemeinschaftsschule will allen Schülerinnen und Schülern im Amt Han­dewitt einen entwicklungsproduktiven Rahmen bieten, in dem sie ihre kognitiven, emotionalen und sozialen Kompetenzen und Fähigkeiten steigern können.

Die Gemeinschaftsschule versteht sich als Schule aller Kinder und wird sich daher neuen Formen inklusiven Lernens öffnen.

Wir wissen, nur in einer adäquaten Lernumgebung lassen sich un­sere ehrgeizigen Ziele verwirklichen. Daher muss die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulgebäude, der Schulhöfe und al­ler Klassen- und Fachräume ein vergleichbar hohes Niveau an allen Standorten aufweisen.

Unabdingbar sind:

-          eine ausreichende Anzahl von Gruppenräumen
-          eine deutliche Ausweitung des Fachraumangebotes
-          die Verbesserung der Raumakustik im Schulgebäude
-          neue Fachbücher  und Unterrichtsmaterialien
-          zwei „mobile Computerräume“ mit Laptops

 
Der Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten kommt in der Gemeinschaftsschule eine besondere Bedeutung zu.

Grundlegende Prinzipien der Arbeit an der Gemeinschaftsschule sind:

-          gemeinsames Lernen
-          gemeinsamer Unterricht
-          individuelle Förderung
-          Gender
-          Demokratie leben
-          Gesundheitserziehung

Übergeordnetes Ziel der Gemeinschaftsschule ist es, die Zahl der quali­fi­zierenden Abschlüsse deutlich zu erhöhen und den Übergang in das Er­werbsleben zu erleichtern.

 

1. Pädagogische Zielsetzung

1.1  Längeres gemeinsames Lernen

Unser Ziel ist es, allen Kindern in den beiden Gemeinden über die Jahrgangsstufe 4 hinaus ein längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Wir wollen die Arbeit der Grundschulen in der Ge­mein­schaftsschule ab Jahrgangsstufe 5 in stabilen Lerngruppen wei­ter­entwickeln.

 
1.2  Abschlüsse    

Unser erklärtes Ziel ist es,

  • alle Schülerinnen und Schüler zu einem anerkannten schul­i­schen Abschluss zu führen und
  • die Zahl derer deutlich zu erhöhen, die den mittleren Bil­dungsabschluss erreichen,
  • einen wesentlichen Teil der Schülerinnen und Schüler zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu führen.

 
1.3  Unterrichtsgestaltung

Das gemeinsame Lernen aller Kinder auch in der Sekundarstufe I verlangt neue Formen binnendifferenzierenden Arbeitens und indi­vi­dueller Förderung. Selbstständiges Lernen, Projektarbeit, Soziales Lernen und Methodentraining müssen fester Bestandteil des Un­ter­richts in allen Jahrgangsstufen werden.

Wir gehen davon aus, dass jede Schülerin / jeder Schüler über ein ei­­genes Lernprofil verfügt (unebene Lernlandschaft). Deshalb wer­den wir individuelle Lernpläne erstellen, differenzierte Wochen­plä­ne einsetzen und handlungsorientierte offene Lernsituationen schaf­­fen.

Zu Beginn der Arbeit in Jahrgangsstufe 5 führen wir mit den neuen Schülerinnen und Schülern ein gezieltes Methodentraining (Arbeitsplatzgestaltung, Heft­füh­rung, Lernplanung, Lese- und Präsentationstechniken) durch. Die  Schülerinnen und Schüler lernen, das eigene Lernverhalten zu reflektieren und die Selbstmotivation zu steigern. Die Anwendung erfolgt in den Fächern und Projekten. Das Methodentraining wird gemäß des zu entwickelnden Methoden-Curriculums in den Jahrgangsstufen 5 und 6 systematisch erweitert. Für jede Schülerin und jeden Schüler wird eine Lernmappe angelegt, in der die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen dokumentiert werden und die als Nachschlagewerk für Arbeitstechniken dienen kann (Beginn der Portfolioarbeit).

Der gesamte Jahrgang nimmt Anfang September zur Stärkung der Sozialkompetenz an einem dreitägigen Kennenlern-Camp in einer Jugendbildungsstätte teil.

Halbjährliche fächerübergreifende Projekttage mit altersgemäßen Inhalten schaffen Raum für die Mitgestaltung und Mitbestimmung durch die Schülerinnen und Schüler. Beginnen werden wir vom 01. bis 06. Oktober 2007 mit einem umfangreichen Zirkusprojekt, an dessen Ende mehrere Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler für die Schulgemeinschaft und weitere Gäste stehen werden.


1.4  Förderkonzept

Unser Ziel ist es, durch Individualisierung des Lernprozesses alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Potential zu fördern.

Wir sind Netzwerkschule im bundesweiten SINUS-Transfer-Programm zur Weiterentwicklung des Unterrichts in Mathematik und in den Naturwissenschaften. Wir werden uns beim IQSH um die Aufnahme in das Schulbegleitprojekt „Lesen macht stark – Niemanden zurücklassen“ bewerben.

Im Rahmen eines verbindlichen Fördekonzepts machen wir allen Schülerinnen und Schülern ein verbindliches Angebot, um der individuellen Entwicklung Raum zu geben, z.B. durch Teilnahme an der Matheolympiade, Mitarbeit in der Rechenwerkstatt, Kreatives Schreiben, der Rechtschreibwerkstatt und Freiarbeitsphasen. Ab Jahrgangsstufe 5 führen wir verbindliche Lernentwick­lungs­gespräche durch und bieten Nachschulungsangebote an, um Wiederholungen von Jahrgangsstufen zu vermeiden.

 
1.5  Ganztagsschule

Ziel der Gemeinschaftsschule ist es, allen Schülerinnen und Schü­lern ein ganztägiges Lernen zu ermöglichen. Dazu werden an der Gemeinschaftsschule Angebote in Form der Offenen Ganztagsschule bis 15:30 Uhr (Schulbeginn 07:30 Uhr) vorgehalten.

 

1.6  Evaluation

Die Arbeit der Gemeinschaftsschule wird im Rahmen eines zu ver­abredenden Konzeptes intern und extern evaluiert. Ein gemeinsamer Arbeitskreis zur Qualitätsentwicklung und Sicherung mit den benachbarten Gemeinschaftsschulen in Schafflund und in Flensburg ist verabredet und wird u.a. im Rahmen von gemeinsamen Fachkonferenzen Parallelarbeiten zur internen Evaluation erarbeiten.

Der Einsatz des   HST 4/5 zu Beginn des 5. Schuljahres dient der  Lernausgangsdiagnostik in den Bereichen Sprachverständnis, Leseverständnis, Rechtschreibung, Informationsentnahme und Mathematik und liefert wichtige Hinweise für die individualisierende Lernprozessbegleitung. Der Schulträger hat seine Bereitschaft zur Finanzierung zusätzlicher Materialien und der Einbeziehung professioneller Fachkompetenz erklärt.

In diesem Zu­sam­menhang werden wir die Fortschritte der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen der Methoden- und Selbstkompetenz im Rahmen von Forschungsvorhaben extern durch das psychologische Seminar der Universität Flensburg evalu­ie­ren lassen.

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2.  Organisationsstruktur  

2.1  Standortkonzept

Für unabdingbar halten wir, dass die Kinder weiterhin in ihrem Wohnumfeld eingeschult werden. Wir werden daher an den drei be­stehenden Grundschulstandorten in Jarplund, Weding und  Han­dewitt festhalten.

Auch aus Gründen der optimalen Nutzung der vorhandenen Ge­bäude und Räume und unter Beachtung möglichst geringer Beför­derungskosten halten wir dies für notwendig.

Die drei Grundschulen im Amt sollen mit der neu zu errichtenden Gemeinschaftsschule organisatorisch zu einer Schule verbunden werden. Das gilt auch für das Förderzentrum. Die neue Schule wird  eine verbundene Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förder­zen­trum.

 
2.2   Jahrgangsstufen

Mit dem Ziel des längeren gemeinsamen Lernens werden an den bisherigen drei Grundschulstandorten die Jahrgangsstufen 1 bis 4 angeboten. Ab Jahrgangsstufe 5 werden die Schülerinnen und Schü­ler am Standort Handewitt unterrichtet. Sollten es die An­mel­de­zahlen zulassen, können auch in Weding die Jahrgangsstufen 5 und 6 eingerichtet werden. Die dann notwendigen Fachräume sind hier bereits vorhanden.

 
2.3  Abschlüsse

Am Ende von Klassenstufe 9 wird der Hauptschulabschluss erwor­ben, nach Klassenstufe 10 der Realschulabschluss.

An der Möglichkeit einer sich anschließenden gymnasialen Ober­stu­fe am Standort Handewitt wird als Option festgehalten. In Jahr­gangsstufe 9 wird eine Entscheidung über die Einrichtung der gym­na­sialen Oberstufe getroffen.

 
2.4 Förderzentrum

Das Förderzentrum Handewitt arbeitet auf der Grundlage einer ge­sonderten Konzeption inhaltlich eigenständig. Es ist für die Ge­meinschaftsschule im Amt Handewitt sowie die Schulen im Amt Schafflund und in der Gemeinde Harrislee zuständig. Schwerpunkte der Arbeit sind die  Beratung, präventive Maßnah­men und der gemeinsame Unterricht.

 
2.5  Schaubild

 

Gemeinschaftsschule im Amt Handewitt (Standortkonzept) 

 

 

 


 

Koopera-tionspartner

Jahrgangsstufen

13

 

    optional

 

 

12

 

    optional

 

11

 

    optional             

 

10

 

X  

 

Förderzentrum

Handewitt

9

 

X  

 

8

 

X  

 

7

 

X  

 

6

 

X  

             

5

 

X  

             

4

X  

X  

X  

3

X  

X  

X  

2

X  

X  

X  

 

1

X  

X   

X  

Schul-standorte

Jarplund

Handewitt

Weding  

 

 

 

 

 

2.6    Betreuungsangebote/Offene Ganztagsschule

An den drei Standorten wird für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule ein Betreuungsangebot über die Zei­ten der Verlässlichen Grundschule hinaus vorgehalten.

Ab Jahrgangsstufe 5 gibt es für alle Schülerinnen und Schüler der Ge­meinschaftsschule Angebote im Rahmen der Offenen Ganz­tags­schule am Standort Handewitt.

 

2.7    Personal

Wir verstehen die Gemeinschaftsschule als multiprofessionelle Bil­dungseinrichtung, an der Lehrkräfte unterschiedlicher Laufbahnen  (GHS, RS, Gym, SoL), externe Honorarkräfte und auch so­zial­pä­da­gogische Fachkräfte im Team tätig sind.

Die  notwendige Qualifizierung der beteiligten Lehrkräfte sichert die Teilnahme am Schulbegleitprojekt: Lernkompetenz fördern. Weitere Unterstützungsangebote des IQSH: „Umgang mit Heterogenität und Binnendifferenzierung“ sowie „Diagnostik, Lernstandserhebungen, Nutzung von Vergleichs- und Parallelarbeiten“ sind abzurufen.

Die Begleitung und Beratung durch Herrn Klaus Mangold von der IGS Oldesloe wurde verbindlich vereinbart. Durch die Zusammenführung der drei Schulen zur Gemeinschaftsschule ist ein neues Schulprogramm notwendig. Dazu wird eine einjährige externe Begleitung vom IQSH angefordert.

 
2.8     Arbeitsorganisation

Die Klassenlehrertandems sollen unterschiedlichen Laufbahnen und Ge­schlechtern angehören. Sie beginnen im Juni mit der Planung und Vorbereitung des zukünftigen 5. Jahrgangs durch wöchentliche Treffen. Klausurtage vor Schuljahresbeginn dienen der Feinabstimmung. Auch im kommenden Schuljahr werden die Klassenlehrertandems wöchentlich zu Kooperationstreffen zusammenkommen. In vierwöchentlichem Rhythmus kommen die  Jahrgangsteams zu Konferenzen zusammen.

Die Schulleitung stellt pro Klasse wöchentlich 2 Stunden für Teamteaching zur Verfügung. Der Schultag erhält durch zwei 90-Minuten-Blöcke eine andere Rhythmisierung und mehr Möglichkeiten für Projektarbeit und das Aufsuchen außer-unterrichtlicher Lernorte.

 

3.  Schwerpunkte        

3.1   Fremdsprachen

Ab Jahrgangsstufe 3 ist Englisch verbindliches Fach der Stun­­den­tafel der Grundschule. Es wird als 1. Fremdsprache in der Gemeinschaftsschule mit 10 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 5 und 6 fortgeführt. Im Wahlpflichtbereich I wird ab Klassenstufe 7 Französisch als 2. Fremdsprache mit 4 Wochenstunden ausgewiesen. Als zusätzliches Angebot wird ein Dänischkurs ab Jahrgangsstufe 5 im Rahmen der Offenen Ganztagsschule eingerichtet. Ab Jahrgangsstufe 9 wird Dänisch als zweistündiges Wahlpflichtfach in die Stundentafel aufgenommen.

Für das Fach Dänisch wird eine Kooperation mit der Integrierten Gesamtschule in Flensburg (IGS) vereinbart. Dazu wird eine schriftliche Verein­ba­rung abgeschlossen.


3.2    Medienkompetenz

Der kompetente Umgang mit den neuen Medien wird ein weiterer schulischer Schwerpunkt. Dazu sollen alle Schülerinnen und Schü­ler ab Jahrgangsstufe 5 in die eigenverantwortliche Arbeit mit Lap­tops eingewiesen werden und diese auch für eigene Recherchen nut­zen.

 
3.3  Sachfächer bündeln

Um fächerübergreifendes Lernen zu ermöglichen, werden die Fä­cher Erdkunde, Geschichte, Religion/Philosophie ab Jahrgangs-stufe 5 zum Lernbereich „Gesellschaftswissenschaften“  zusammengeführt.
Biologie, Physik und Chemie werden in den Lernbereich „Naturwissen­schaf­ten“ integriert.

 
3.4 Lernen und Leistung

Die Zeugnisse an der Gemeinschaftsschule werden durch weiter­füh­rende Beschreibungen zur Selbstkompetenz, zur kommuni­ka­ti­ven und zur Sozialkompetenz ergänzt. Zunehmend sollen die Schü­lerinnen und Schüler im Rahmen einer sich entwickelnden Rückmelde-Kultur lernen, ihre eigenen Leistungen und die anderer selbst einzuschätzen und zu bewerten.

Als neue Schulart vereint die Gemeinschaftsschule alle weiterführenden Bildungsgänge. Von daher ist die Kooperation mit den Gymnasien in der Region, besonders in Flensburg, notwendig und hilfreich. Der Schul­trä­ger hat schon erste Kontakte mit dem Alten Gymnasium aufgenom­men, die vertieft werden sollen. Über gemeinsame Konferenzen hinaus sind auch konkrete Formen der Zusammenarbeit  der Kolleginnen und Kol­legen (z.B. Lehreraustausch, Lernstandserhebungen) zu erachten.

 
3.5   Berufs- und Lebensorientierung   

Aufgrund der grundsätzlich veränderten Anforderungen des Über­gan­ges von der Schule in die berufliche Bildung legt die Ge­mein­schaftsschule einen besonderen Schwerpunkt auf die schulische Berufsorientierung. Ergänzend zu den erweiterten unterrichtlichen und schulischen Angeboten legen die Schülerinnen und Schüler ein Kompetenz-Portfolio an, das sie ab der 7. Jahrgangsstufe füh­ren. Dies ergänzt den Berufswahlpass um Aspekte, die noch näher auf persönliche Stärken eingehen.

Die Zusammenarbeit mit den berufsbildenden Schulen in Flens­burg wird ausgebaut. Zu den schon vereinbarten Praktika an den Berufsfachschulen für Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs, sollen gemeinsame Ange­bo­te für Schülerinnen und Schüler entwickelt werden, die eine Ver­bes­serung der Ausbildungskompetenz und des Einstiegs in den Beruf gewährleisten. Dadurch wird ebenfalls gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler bessere Voraussetzungen mitbringen, um anschließend die beruflichen Gymnasien zu besuchen. Auf gemeinsamen Konferenzen soll die Ko­operation vertieft werden. Ziel ist eine schriftliche Kooperations­ver­einbarung.

Entsprechendes gilt auch für die Zusammenarbeit mit den Be­rufs­ver­bänden des Handwerks, der Industrie und des Handels. Meh­re­re verbindliche Betriebspraktika und Werkstattunterricht sollen nütz­liche Einblicke in die Arbeitswelt vermitteln. Besonders die Ko­ope­ration mit der Handewitter Interessengemeinschaft Selbst­stän­diger und dem Handel-, Handwerks- und Gewerbeverein Jarplund-Weding wird verstärkt fortgeführt.

 

3.6  Schulsozialarbeit

Sozialpädagogische Kompetenz ist in den schulischen Alltag in­te­griert.  Dazu wird in enger Kooperation mit dem Träger der örtlichen Ju­gend­hilfe unter Federführung des Förderzentrums durch den Schulträger eine Fach­kraft für Schulsozialarbeit eingestellt.
 

4. Kooperationspartner


Die Einbindung der Schulen in das gemeindliche Umfeld und eine bes­se­re   Gestaltung   der   Übergänge   (Kindergarten  -    Grundschule;

Ge­­mein­schaftsschule – berufsbildende Schulen; Gemeinschaftsschule – betriebliche und überbetriebliche Ausbildung; Gemeinschaftsschule – gymnasiale Oberstufe) werden zunehmend wichtiger und verlangen neue Formen der Kooperation.

Wir werden daher

  • die schon existierende Zusammenarbeit mit verschiedenen Ein­richtungen fortsetzen und ausbauen sowie
  • Kooperationen mit neuen Partnern eingehen.

Die bereits bestehenden Kontakte zu den Partnerschulen in den balti­schen Staaten (Lettland/Estland) sollen um weitere Partnerschaften ergänzt werden.

 

  • Jugendzentrum „Moin“
  • Polizeidirektion Flensburg, Fachbereich Prävention
  • die Integrierte Gesamtschule Flensburg
  • ein Flensburger Gymnasium
  • der Förderverein (Träger der Offenen Ganztagsschule)
  • die Universität Flensburg (Diagnostik, LRS-Förderung, Ostseelabor, Kunst- und Medienpädagogik)  
  • die berufsbildenden Schulen
  • der Verein für Handel und Gewerbe in Jarplund-Weding/die Interessengemeinschaft der Selbstständigen in Handewitt
  • die Anbieter von berufsvorbereitenden Maßnahmen in der Region (Jugendaufbauwerk, Berufsbildungswerkstatt, Kreishandwerker-schaft)
  • die örtlichen Vereine
  • die Kirchen und religiösen Gemeinschaften
  • die Volkshochschule
  • die Jugendverbände
  • die Musikschule

 


[1] Handewitt liegt im nördlichen Bundesland Schleswig-Holstein und grenzt unmittelbar an das Königreich Däne­mark an. Die Gemeindefläche beträgt 77,73 km². Handewitt hat mit Stand von März 2008 derzeit 10.740 Ein­woh­­nerin­nen und Einwohner. Die Bevölkerungsdichte von Handewitt beträgt zurzeit 138 Einwohnern je km². Die Ge­meinde besteht erst seit dem 1. März diesen Jahres und hat 8 Ortsteile: Ellund, Gottrupel, Handewitt, Haurup, Hül­lerup, Jarplund, Timmer­siek/Unaften und Weding. Bis zum 29. Februar 2008 gab es zwei ehrenamtlich geführte Gemeinden mit den Namen Jarplund-Weding und Handewitt, die jeweils über einen ehrenamtlichen Bürgermeis­ter verfügten. Beide Gemeinden bedienten sich der Amtsverwaltung, die sowohl die Geschäfte der Gemeinden führte als auch die Aufgaben nach Weisung übernahm. Geleitet wurde diese Amtsverwaltung von einem ehrenamtlichen Amtsvorsteher, der einen hauptamtlichen Leitenden Verwaltungsbeamten zur Seite hatte. Zurzeit führen zwei Be­auftragten die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die der Gemeindevertretung. Erst mit den Kommunalwah­len am 25. Mai 2008 wird das Beauftragtenwesen aufgehoben, weil dann der vom Volk direkt gewählte hauptamt­liche Bürgermeister und die Gemeindevertretung durch Wahlen legitimiert sind. Die neue Gemeinde Handewitt ist Schulträger der Schulen in den Ortsteilen Jarplund, Handewitt und Weding. 

 

[2] Die UNESCO-Schule ist noch eine Grund- und Hauptschule und wird zukünftig zur Grundschule ausgewiesen.

 

[3] Die Vorstellung von Nahbereichsschulverbänden wurde letztlich nicht ins Schulgesetz aufgenommen.

 

[4] Wenn nachfolgend von Regionalschulen gesprochen wird, ist der Terminus gemeint, dass sich Haupt- und Re­alschulen zu Regionalschulen zusammenschließen können, während Gemeinschaftsschulen nicht zwingend eine Realschule alter Art als „Gründungsvoraussetzung“ hatten.
 

[5] Schulen der dänischen Minderheit selektieren erst ab Klasse 6.

 

 

 

[6] Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein; vgl. www.iqsh.de

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