Familie und Beruf vereinen

Der BLLV setzt sich dafür ein, dass der Wunsch nach einer Familie mit dem Berufsleben optimal verbunden werden kann. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Es bestehen hervorragende Möglichkeiten, aus familienpolitischen Gründen Teilzeit und Beurlaubung zu beantragen. Auch wenn eine große Zahl an Teilzeitkräfte für die Organisation der Schule vor Ort manchmal eine Herausforderung darstellt, setzt sich der BLLV weiter für großzügige Regelungen für familienpolitische Teilzeit ein.

 

 


Elternzeit

Die Elternzeit wird von jungen Familien gerne angenommen, da sie die Möglichkeit eröffnet, sich allein oder abwechselnd volle drei Jahre um das Kind zu kümmern und finanziell abgesichert zu sein. Dennoch müssen viele Detailfragen vorher geklärt sein: Wer darf Elternzeit nehmen? Wo kann ich die Elternzeit beantragen? Wie können Eltern die Elternzeit aufteilen?  →Infos zur Elternzeit



Welche Teilzeitmöglichkeiten gibt es?

Für Lehrerinnen und Lehrer gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten der Teilzeit und der Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen, aus arbeitsmarktpolitischen Gründen und aus Altersgründen. Welche Auswirkungen Teilzeit und Beurlaubung auf die Versorgung oder auf Krankenkasse und Beihilfe haben, sollte man genau bedenken. →Infos zur Teilzeit



Achtung Mutterschutz!

Hier finden Sie wichtige Infos zum Mutterschutz. Wie lange dauert er? Wann muss man das Schulamt informieren? Gibt es nach dem Mutterschutz Anspruch auf Stillzeiten? →weiter



 

 


Fragen, mit denen sich Kolleginnen am häufigsten an den BLLV wenden

In der täglichen Beratungsarbeit im BLLV erreichen uns von vielen Kolleginnen eine Reihe von Fragen zum Mutterschutz, zur Elternzeit, zur Beihilfe oder zu den Stillzeiten. Die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie im →Kapitel häufige Fragen.