Förderschulen besser fördern
Die Situation an den bayerischen Förderschulen ist für viele Beschäftigte unbefriedigend, sie wünschen dringend Verbesserungen für ihren Arbeitsplatz, Anerkennung ihrer Leistungen und Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihrer Professionalität. Die Änderungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes haben die zukünftigen Aufgaben der Förderschulen erweitert und die Notwendigkeit der Fachkompetenz der Lehrkräfte für Sonderpädagogik herausgestellt. →ganzen Artikel lesen
Gemeinsame Pressemitteilung des BLLV und anderer Verbände zum Förderschulabschluss
Eltern-, Lehrer- und Behindertenverbände lehnen eigenen Förderschulabschluss ab
Die Europäische Union drängt ihre Mitgliedsstaaten zu einer Entscheidung über den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), der Bildungsabschlüsse europaweit vergleichbar machen soll. Unter Vorsitz des bayerischen Kultusministers Dr. Ludwig Spaenle befasst sich derzeit die Kultusministerkonferenz damit. In diesem Zusammenhang wurde und wird auch über die Einführung eines eigenen Abschlusses für die Absolventen von Förderschulen nachgedacht. →ganze Meldung lesen
Infos aus Kultus- und Finanzministerium
Zum Nachschauen: BayEUG, LDO und VSO - Förderschule
Neben dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, das Struktur und Arbeitsweise des gesamten Bildungssystems in Bayern festlegt, und der Lehrerdienstordnung, die für Lehrer aller Schularten relevant ist, regelt die Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung wichtige rechtliche Details, insbesondere
- Fragen der Schulgemeinschaft (Schulleiter Lehrer, Eltern, Schüler, Schulforum)
- Aufnahme und Schulwechsel
- Schulbetrieb
- Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken, Zeugnisse
- Prüfungen








