Inklusion und die Auswirkungen auf das bayerische Schulsystem

Das Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2006 wurde von Deutschland im Jahr 2007 unterzeichnet. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland verbindlich. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, die in der Konvention geforderte „volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“ Die Bundesrepublik ist damit angehalten, umfangreiche Maßnahmen zur Umsetzung dieser Konvention einzuleiten.

Wo eine Behinderung kein Handicap sein muss

Jakob-Muth-Preis 2011/12 für inklusive Schule verliehen - Video

Eine individuelle Förderung der Schüler, zusätzliches Fachpersonal und moderne Lernkonzepte: Das  zeichnet die mit dem Jakob-Muth-Preis für inklusive Schule prämierten Schulen aus.  Sie zeigen nicht nur, dass Inklusion gelingen kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Sie beweisen auch, dass Lernen in heterogenen Klassen funktionieren kann. »mehr

 

Gesetzesentwurf zur Inklusion: Mehr Fachkräfte nötig

Er ist guter Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend: So bewertet der BLLV den Gesetzesentwurf zur Inklusion und die vom Kultusministerium geplanten Maßnahmen zu seiner Umsetzung. Nicht nur, dass mit 30 Schulen zu wenige an den Start gehen. Vor allem müssen an den allgemeinen und beruflichen Schulen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Inklusion gelingt. »mehr

 


Inklusion braucht Information

Das Kultusministerium hat die ersten Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ benannt. Weitere sollen folgen. Allerdings sollten sich alle weiterführenden Schulen dem Auftrag der Inklusion verpflichtet fühlen. Damit die Kolleginnen und Kollegen vom Wissen der „Inklusions-Leuchttürme“ in der Schullandschaft profitieren können, haben wir eine Übersicht dieser Schulen zusammengestellt. »mehr

 


Position des BLLV zur Inklusion

Das vorliegende Positionspapier des BLLV will Impulse für einen bildungspolitischen Diskurs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern geben. Hierbei geht es nicht nur um die Förderschulen. Es geht ebenso um die Ausrichtung der allgemeinen Schulen, denn inklusive Bildung wird in erster Linie an den allgemeinen Schulen zu leisten sein und nicht mehr an den Förderschulen.


Weiterführende Links zum Thema Inklusion

Linksammlung mit vertiefenden Informationen und Stellungnahmen der UNESCO, der Kultusministerkonferenz und anderen. »mehr

 

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