08. Mai 2012

Kleinere Gruppen, bessere Arbeitsbedingungen

Forderungen des BLLV zur Novelle des BayKiBiG

Das Sozialministerium hat einen Entwurf zur Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes vorgelegt. Die vorgeschlagenen Verbesserungen reichen aber nicht aus.

 

Im Jahr 2006 wurde das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) verabschiedet. Skepsis und Zustimmung hielten sich damals die Waage. Der BLLV kritisierte insbesondere die schlechten Rahmenbedingungen. Mit der Vorlage eines Änderungsentwurfs steht das organisierte frühkindliche Lernen erneut auf dem Prüfstand.

 

Waltraud Lucic, Vizepräsidentin des BLLV und zuständig für den Bereich des frühkindlichen Lernens, meint dazu: „Sechs Jahre nach Einführung des BayKiBiG ist eine Novellierung angebracht. Durch die veränderten Lebensbedingungen haben sich die Anforderungen an Kindertageseinrichtungen verändert und erhöht“.



Die BLLV-Expertin begrüßt die Novellierungsvorschläge der Staatsregierung, hält sie dennoch nicht  für ausreichend. Für den BLLV, so Waltraud Lucic, seien vor allem folgende Punkte wichtig:

  • Qualifizierte und qualifizierende Ausbildung des pädagogischen Personals in Kindertagesstätten
  • Deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP)
  • Mehr Leitungszeit für die Kindergartenleitungen
  • Verbesserung des Anstellungsschlüssels (1:8) bzw. deutliche Verkleinerung der Gruppen
  • Mehr Wertschätzung des Erzieher(innen)-Berufs, u.a. durch bessere Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung.


Weitere Forderungen sind in der ausführlichen Stellungnahme enthalten, die der BLLV Anfang Mai an das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen geschickt hat.

 

Mehr zum Thema:
»Stellungnahme des BLLV zur Änderung des BayKiBiG

 


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