25. Juli 2012

Wie man den Kita-Rechtsanspruch kaputt spart

Kommentar von BLLV-Vizepräsidentin Waltraud Lucic*

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz kommt 2013, auch wenn es vorne und hinten an Personal mangelt. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz im kommenden Jahr ist eine echte Errungenschaft. Doch die Konsequenzen hat die Politik ignoriert. Kinder und Erzieher müssen das nun ausbaden. Eine Besserung ist nicht in Sicht. 

 

Ein Kommentar von Waltraud Lucic*

 

Dass der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung viel Geld kosten wird, war schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor zwei Jahren absehbar. Von Anfang an war klar, dass man dafür eine Menge zusätzlicher Fachkräfte benötigt, vor allem dann, wenn viele Eltern von diesem Rechtsanspruch Gebrauch machen.

 

Dieser Fall war absehbar und ist nun eingetreten. Zwar haben die Kommunen mit Unterstützung von Bund und Ländern ihr Betreuungs-Angebot an den Kitas kräftig ausgeweitet. Doch das Angebot deckt den Bedarf bei Weitem nicht. Dazu bräuchte man noch mehr qualifiziertes Personal. Doch das kostet Geld, das man aber nicht ausgeben will. Dabei sind Kinder laut bayerischer Verfassung unser „köstlichstes Gut“. Offenbar handelt es sich aber nur um ein Lippenbekenntnis.

 

Im Hauruck-Verfahren versucht man jetzt kurz vor knapp den gravierenden Personalmangel notdürftig zu beseitigen. Die Vorschläge der Verantwortlichen lassen aber jeglichen Weitblick vermissen:

1.     Die Ausbildungszeit soll verkürzt werden.
2.     Erzieher sollen ganztags arbeiten.
3.     Arbeitslose sollen im Schnellverfahren umgeschult werden.

 

Mit solchen Maßnahmen versucht die öffentliche Hand ihre Probleme zu lösen – aber auf Kosten von Kindern und Beschäftigten. Eine gute Betreuung und frühkindliche Bildung sind so sicher nicht möglich. Der Rechtsanspruch, eine echte Errungenschaft der Sozialgesetzgebung, erweist sich jetzt als Rückschritt, solange die nötigen Ressourcen fehlen. Wenn Erzieherinnen zu große Gruppen betreuen müssen, können sie sich kaum der individuellen Förderung der Kinder widmen.

 

Dabei ist eine gute frühe Bildung unverzichtbar. Sie fördert begabte Kinder und gleicht soziale, geschlechtliche, ethnischen und körperliche Benachteiligungen aus.   Die Erzieherinnen sind dabei vielfältig gefordert: Persönlichkeitsförderung der Kinder, frühe Sprachdiagnostik, der Umgang mit Mehrsprachigkeit und Heterogenität sowie die Verbesserung des Übergangs in die Schule – alles anspruchsvolle Aufgaben. Mit den veränderten Lebenswelten und den Erkenntnissen der Neurologie müssen sich Kindertageseinrichtungen zu Bildungsinstitutionen wandeln und das geht weder im Schnellverfahren, noch halbherzig und nicht mit Billiglösungen.

 

Der BLLV fordert einen Anstellungsschlüssel, der dem Wohl des Kindes dient, die Wertschätzung des pädagogischen Personals ausdrückt und dem EU-Standard entspricht. Eine Erzieherin für acht Kinder ist nicht zu hoch gegriffen, sondern unabdingbar, um gute Qualität anbieten zu können. Davon sind wir in Bayern aber auch nach der Nachjustierung des BayKiBiG weit entfernt. Zudem brauchen die Beschäftigten ausreichend Vor- und Nachbereitungszeit. Ein Drittel der Arbeitszeit sollte dafür reserviert sein.

 

Erzieherinnen und Erzieher leisten eine viel zu wichtige Arbeit für die Gesellschaft. Dafür brauchen sie gute Arbeitsbedingungen und eine leistungsgerechte Entlohnung.    

 

*Waltraud Lucic ist BLLV-Vizepräsidentin und betreut die Fachgruppe Erzieherinnen

 

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de