Unterrichtseinsatz von teilzeitbeschäftigten Förderlehrer/innen
Eingabe des BLLV vom 12.07.2006
Problem
Förderlehrerinnen und Förderlehrer müssen lt. KMS zur Klassenbildung (Gruppenbildung) und Personaleinsatz an den Grund- und Hauptschulen im Schuljahr 2006/2007 (IV.3 – 5 S 7401 – 4.27 679 vom 20.4.2006) mit acht Wochenstunden in die Lehrerstunden-Bedarfsberechnung der Schulen einbezogen werden (Abschnitt II, Punkt 5.2).
Teilzeitbeschäftigten bleibt dadurch nur wenig Zeit für den klassischen Differenzierungsunterricht in enger Kooperation mit den Klassenleitungen. Hinzu kommt, dass an kleineren Schulen trotz Förderbedarf Versetzungen zu befürchten sind, weil sich dort die eigenverantwortlichen Stunden der Förderlehrer/innen nicht unterbringen lassen.
Lösung
Der BLLV fordert, dass der Anteil der eigenverantwortlichen Stunden bei Teilzeitbeschäftigten proportional zu den Gesamtstunden erfolgt. Derzeit werden acht von 29 Wochenstunden als eigenverantwortlich deklariert. Die vorgeschlagene Regelung stellt sicher, dass teilzeitbeschäf-tigte Förderlehrerinnen und Förderlehrer mit entsprechend weniger als acht Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht eingesetzt werden.
Das jährliche KMS zur Klassenbildung ist entsprechend zu ändern.
aus einem Schreiben des BLLV-Präsidenten, Dr. h.c. Albin Dannhäuser, an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 12.07.2006


