Ja ich will Mitglied werden!

 Sie haben sich informiert und interessieren sich für eine Mitgliedschaft im BLLV. Hier können Sie direkt über das Internet beitreten.


 

 


Mitgliedsbeiträge

Studenten/innen sind beitragsfrei, FöLAA und FLAA zahlen  1,50 Euro im Monat, LAA bzw. Referendare/innen zahlen  2,50 Euro im Monat.  Lehrer/innen  0,5 % der A-Besoldung (so zahlt eine 34-jährige Lehrerin in A12  16,70 Euro Beitrag im Monat), Arbeitslose zahlen 1 Euro monatlich.

→Weitere Infos zu den Beiträgen 

 

Die Beiträge werden per Bankeinzug erhoben. Sie sind von der Steuer absetzbar.

 

Neu: Ab 01.09.2011 erhalten alle Mitglieder über den BLLV-Wirtschaftsdienst kostenlos eine Schlüsselverlust- und Diensthaftpflichtversicherung (auf Antrag beim BLLV-Wirtschaftsdienst).

 


 

 


Das Grundgesetz des BLLV

Sie wollen die Satzung des BLLV kennenlernen, soz. die Verfassung des BLLV. In der Satzung sind die Aufgaben des BLLV festgelegt, die Rechte der Mitglieder, die Entscheidungsorgane und die Entscheidunsgabläufe.


 

 


Infos zum Austritt

Falls Sie aus dem BLLV austreten wollen, beachten Sie bitte die satzungsrechtlichen Vorgaben: "Der Austritt aus dem Verband erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorsitzenden des Kreisverbandes oder dem Vorsitzenden des Bezirksverbandes oder dem Präsidenten. Studenten erklären Ihren Austritt schriftlich beim Hochschulreferenten."

Bitte beachten Sie auch die Kündigungsfristen: "Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderquartals statthaben." Beiträge sind bis zum Inkrafttreten des Austritts zu entrichten.