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Letzte Pressemeldung vom 2.8.2010
Inklusion - eine Chance, die genutzt werden muss
Aus Sicht des BLLV ist die Umsetzung der UN- Konvention dringend erforderlich, das selektive Schulsystem passt aber nicht zu den pädagogischen Zielen
München - Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) mahnt einen Terminplan für die Umsetzung der seit März 2009 verbindlichen UN- Behindertenrechtskonvention an. „Es gibt im Förderschulbereich Trends, die konsequentes Handeln erforderlich machen, gleichzeitig steht das selektive Schulsystem der Inklusion im Weg“, erklärte BLLV- Präsident Klaus Wenzel heute in München. So verzichtet ein inklusives Bildungssystem auf äußere Differenzierung und sieht eine heterogene Schülerschaft als den selbstverständlichen Regelfall einer Lerngruppe an. Heterogenität bedeutet dabei keinen Effizienzverlust des Lernens, in ihr wird vielmehr eine Chance für ganzheitliches und gemeinschaftliches Lernen gesehen. Sie setzt neue Unterrichts- und Lernmethoden voraus. „Gemeinsames Lernen unterschiedlicher Kinder ist das Prinzip einer inklusiven Pädagogik bzw. eines inklusiven Bildungsverständnisses“, sagte Wenzel. „Inklusion ist deshalb eine Chance, die genutzt werden muss. Mit ihrer konkreten und konsequenten Umsetzung würden sich viele andere Probleme von selbst lösen.“ Wer den Inklusionsgedanken ernsthaft umsetzen wolle, müsse sich jedoch über die Ziele im Klaren sein, er brauche Zeit, müsse den Dialog suchen, Schulentwicklungsprozesse voran treiben und Ressourcen bereit stellen. Wenzel warnte davor, die Umsetzung unter finanziellen Vorbehalt zu stellen. Morgen befasst sich das Bayerische Kabinett in seiner Sitzung mit dem Thema.
In einem Grundsatzpapier hält der BLLV fest, dass sich mit selektiven Schulstrukturen und einer institutionalisierten äußeren Differenzierung die Idee der Inklusion nicht nur schwer umsetzen lasse. Angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen sei die Diskussion um neue Strukturen auch in Bayern nicht mehr zu verhindern.
Die Existenz von sieben verschiedenen Förderschultypen sowie die Aufgliederung in Hauptschule, Realschule und Gymnasium seien Teil eines überholten Bildungskonzeptes und Lernbegriffes. Die Idee sei nicht nur Sache der Förderschulen, vielmehr müsse die Umsetzung konsequent an allen Schularten verfolgt werden. „Inklusion betrifft alle Schularten“, heißt es in dem Grundsatzpapier. Jede Schulform müsse sich mit der Frage der Inklusion auseinandersetzen und Antworten finden. Bildungsnetzwerke könnten hierbei die Kommunikation koordinieren mit dem Ziel, Ressourcen besser zu nutzen, passgenaue Fortbildungen zu entwickeln und bei Prozessen der Qualitätsentwicklung unterstützend zu wirken. Ausdrücklich wird betont, dass der BLLV den Zwang zur Inklusion gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern ablehnt: „Falls es Eltern wünschen, soll es auch weiterhin Lerngruppen an sonderpädagogischen Einrichtungen geben.“
Inzwischen sind zahlreiche Förderschulstandorte gefährdet. Das Statistische Landesamt erwartet in Zukunft einen Rückgang der Grundschüler in Bayern um 9,3%, in einigen Landkreisen mehr als 30%. „Diese Entwicklung wird dazu führen, dass Förderschulen zusammengelegt werden und sich dadurch die in vielen Fällen ohnehin weiten Schulwege weiter verlängern“, erklärten Wenzel und der Leiter der Fachgruppe Förderschulen im BLLV, Frank Tollkühn. Die Folgen sind hohe Kosten für die Schülerbeförderung, für Kinder bedeuten die langen Wege eine große Belastung. So sind bereits jetzt Beförderungszeiten von 250 bis 300 Stunden - das entspricht sechs bis acht Wochen vollen Arbeitswochen eines Erwachsenen - keine Seltenheit. Gleichzeitig haben immer mehr Eltern den Wunsch, ihr Kind in der Regelschule möglichst wohnortnah im gewohnten sozialen Umfeld zu beschulen. „Sie nehmen die Teilhabe im sozialen Umfeld als wichtigen Wert für die Entwicklung des Kindes wahr“, erklärten beide.
Wenzel und Tollkühn machten außerdem darauf aufmerksam, dass die Mehrheit der Kinder, die in bayerischen Förderschulen unterrichtet werden, nicht unter den Begriff der Behinderung fällt, wie ihn die UN- Konvention definiert: „Zu einem hohen Anteil besuchen in Bayern Kinder mit Verhaltens- und Lernstörungen Förderschulen, der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund ist sogar doppelt so hoch wie der einheimischer Kinder.“ Beide stellten klar: „Schüler mit unzureichendem Deutschkenntnissen gelten im Sinnder UN-Konvention nicht als ‚behindert’. Die Frage, wie Kinder mit Migrationshintergrund besser integriert werden können, muss daher bei der Umsetzung der Inklusionsidee eine zentrale Rolle spielen.“
Das ausführliche BLLV-Papier „Inklusion und die Auswirkungen auf das bayerische Schulsystem“
Für den Inhalt verantwortlich: Andrea Schwarz, M.A., Pressereferentin des BLLV Kontakt
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