Das staatlich geförderte Fundament für Ihre Altersvorsorge

Die staatliche Förderung der Eigenvorsorge hat zum 01.01.2002 begonnen und baut sich stufenweise in vier Schritten auf.

 

Jahr

Maximal förderfähiger Beitrag

Jährliche Zulage          pro Person

Jährliche Zulage       pro Kind

Mindesteigen-Beitrag (einschl. Zulagen in % des Bruttolohnes)*

2002/2003

525 €

38 €

46 €

1 %

2004/2005

1.050 €

76 €

92 €

2 %

2006/2007

1.575 €

114 €

138 €

3 %

Ab 2008

2.100 €

154 €

185 €

4 %

* in % des in der Rentenversicherung beitragspflichtigen Vorjahres-Einkommen/Dienstbezüge, max. bis zum förderfähigen Beitrag (Spalte 2); Mindest-Gesamtaufwand zur Erlangung vollen Zulagen.

Die Förderung erfolgt durch Zahlung einer Zulage und gegebenenfalls durch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Steuer. Die Zulage wird – unabhängig von der Frage, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagengewährung im konkreten Einzelfall günstiger ist – von der zuständigen Stelle direkt auf den Altersvorsorgevertrag des Steuerpflichtigen gezahlt, sofern Sie den erforderlichen Eigenbeitrag leisten. In Fällen, in denen der Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger ist, wird die Differenz der Zulage und der steuerlichen Förderung durch den Sonderausgabenabzug im Einkommenssteuerbescheid verrechnet. Diese Prüfung findet ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung durch das entsprechende Wohnsitzfinanzamt statt.

 

Zulagen

Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinder-Zulage zusammen. Bei Verheirateten steht jedem Ehegatten die Grund-Zulage gesondert zu, wenn beide Ehepartner pflichtversichert in der gesetzlichen Renten-Versicherung oder Beamte sind. Gehört nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis, so wird auch für den anderen Ehegatten eine Zulage gezahlt, wenn für diesen ein eigener Vertrag besteht.


Die Kinder-Zulage wird für jedes Kind gewährt, für das der Steuerpflichtige Kindergeld erhält. Die Kinder-Zulage wird für jedes Kind nur einmal gewährt. Bei zusammen veranlagten Eltern wird die Kinder-Zulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater.

Förderfähiger Höchstbetrag

Gefördert werden Beiträge bis zu der in der Spalte 2 der vorstehenden Tabelle genannten Beträge von 525 € (in 2002) bis 2.100 € (in 2008) einschließlich der jedem Einzelnen zustehenden Zulagen.

Sonderausgabenabzug

Je nach Einkommenshöhe und Zahl der zu berücksichtigenden Kinder kann der mögliche Sonderausgabenabzug höher sein als die gewährte Zulage.

Mindest-Eigenbeteiligung

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen mindestens 1% (in 2002) bis 4% (in 2008) des Vorjahres-Bruttoeinkommens bzw der Dienstbezüge (max. bis zum förderfähigen Beitrag) abzüglich der Zulagen in einen Altersvorsorge-Vertrag eingezahlt werden. Wer will, kann auch weniger ansparen, erhält dann aber nicht die volle Zulage, d.h. die Zulage wird entsprechend gekürzt.
Damit es in einzelnen Fällen nicht dazu kommen kann, dass keine Eigenleistung erfolgt und nur die Zulagen in den Vertrag eingehen, muss in jedem Fall ein Eigenbeitrag in den Zulagen-Vertrag eingezahlt werden. Dieser beträgt mindestens 60,- €.

 

 

Ihre Fragen – unsere Antworten:

 

Lohnt sich bei meinem niedrigen Einkommen die Riester-Rente?

Gerade für Sie lohnt sich die Riester-Rente; denn von Ihrem Beitrag zahlt der Staat bis zu 60%. Das heißt, die eigenen Beiträge sind nur sehr gering und durch die Verzinsung kann (über die Jahre) eine beachtliche Summe für das Alter angespart werden.

Beispiel (ab 2008):
Eine allein erziehende Frau mit einem Kind, die halbtags arbeitet, hat ein jährliches Einkommen von 15.000 €. Sie müsste also 600 € (= 4 %) für die Altersvorsorge aufwenden. Da sie aber vom Staat 339 € Zulagen erhält (154 € Grundzulage plus 185 € Kinderzulage), zahlt sie selbst nur 261 €.
Sie erhält mehr durch die staatlichen Zulagen, als sie selbst aufbringt, konkret 129% Fröderung.


Lohnt sich bei meinem hohen Einkommen die Riester Rente?

Auch bei hohen Einkommen lohnt sich die Riester-Rente. Denn über Sonderausgabenabzug können Sie die Aufwendungen (Zulage + Eigenbeitrag) für Ihre Altersvorsorge volI von der Steuer absetzen. lhr Vorteil: Eine Steuerersparnis, die lhren Eigenbeitrag erheblich senkt.

Kann ich nicht meine bestehende Lebens-/Renten-Versicherung umstellen?

Das ist nicht sinnvoll, da Ihre bestehende Versorgungslücke durch die Rentenreform noch größer geworden ist. Der Abschluss einer neuen zusätzlichen Versicherung, wie z.B. einer Riester-Rente, dient dazu, die neu entstehende Versorgungslücke zu schließen.

Meine Kinder sind schon so alt, lohnt sich das noch?

Doch auf jeden Fall, denn solange Sie Kindergeld erhalten, zahlt der Staat die Kinderzulage. Diese sollten Sie nicht verschenken.

Die Riester-Rente muss doch versteuert werden, lohnt sich das überhaupt?

Ja, auf jeden Fall, denn die Rente muss erst bei der monatlichen Auszahlung im Alter versteuert werden. Bis dahin sind alle Zulagen sowie die Erträge steuerfrei. Dieser steuerfreie Zinseszins-Effekt kommt Ihnen zusätzlich zugute.

Wer weiß, ob ich mir immer die Beiträge leisten kann?

Falls Sie einmal die eigenen Beiträge nicht mehr aufbringen können - etwa durch Arbeitslosigkeit - können Sie Ihre Beiträge reduzieren oder Ihren Vertrag ruhen lassen. In dieser Zeit bekommen Sie natürlich weniger oder keine Zulage vom Staat.

Wenn ich Riester abschließe, komme ich dann noch an mein Geld?

Im Notfall können Sie Ihren Vertrag jederzeit kündigen. Das zur Verfügung stehende Kapital wird um die Förderung reduziert, dh. die Zulagen und die Steuerersparnis müssen zurückgezahlt werden. Ebenso müssen die bis dahin steuerfreien Erträge und Wertzuwächse versteuert werden. Daher empfiehlt sich solch ein Schritt nur im Notfall.

Ist das Beantragen der Förderung kompliziert?

Darum brauchen Sie sich nicht selbst zu kümmern. Der Versicherer schickt Ihnen Anfang nächsten Jahres einen Antrag inkl. einer Steuerbescheinigung für Ihre Einkommenssteuererklärung zu. Einfach ausfüllen und zurückschicken. Die staatliche Förderung wird anschließend direkt Ihrer Riester-Rente gutgeschrieben, die Steuerersparnis wird in dem Einkommenssteuerbescheid berücksichtigt.

Ich bekomme nur geringe Zulagen, lohnt sich die Riester-Rente für mich?

Auch auf eine geringe Zulage sollten Sie nicht verzichten, denn schließlich bekommen Sie diese vom Staat geschenkt. Außerdem können Sie ja die Beiträge als Sonderausgabe geltend machen, so dass Sie möglicherweise noch einen zusätzlichen Steuervorteil erhalten.

Ich habe bereits eine Rentenversicherung, bin ich nicht schon ausreichend versichert?  

Auch wenn Sie bereits über eine private Absicherung für Ihren Ruhestand verfügen, sind auch Sie von den Rentenkürzungen betroffen! Denn die geplante Förderung gleicht nicht die schon bestehende Versorgungslücke aus, sondern soll lediglich die weitere Absenkung des Rentenniveaus abmindern. Verzichten Sie daher auf keinen Fall auf die staatliche Unterstützung für Ihre zusätzliche Altersvorsorge!

Wer weiß, was in 20 Jahren ist und wie lange der Vertrag noch gefördert wird?

Auch wenn keiner 20 Jahre in die Zukunft schauen kann, eines ist aber heute schon sicher. Die gesetzliche Rente allein wird auf keinen Fall ausreichen, um Ihren Lebensstandard aufrecht zu halten. Die Förderung, die Sie jetzt erhalten, ist Ihnen sicher. Deshalb sollten Sie diese auf jeden Fall anfordern und nutzen.

 

Service für Referendare

Für Referendare, die im September 2010 das Referendariat antreten, bietet der BLLV Vorbereitungsworkshops an. Hier finden Sie weitere Informationen.