Folgen einer regional differenzierten Schulentwicklung für das Schul- und Beamtenrecht
Statement von Prof. Dr. Hermann Avenarius, Schulrechtler am Deutschen Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF) und Direktor des DIPF, anlässlich des Symposiums Demografische Entwicklung und die Schule in der Region am 13. Dezember 2006
Avenarius referierte über die rechtlichen Grundlagen einer regional differenzierten Schulentwicklung. Zwar werde der Eigenverantwortung der Schulen in bayerischen Regierungserklärungen und Schulversuchen große Bedeutung beigemessen, im BayEUG habe sich dies jedoch kaum niedergeschlagen. So entscheiden über die Einrichtung und Auflösung von Schulen die Bezirksregierungen lediglich im "Benehmen" mit dem Schulträger. Aus Sicht der Kommunen wäre ein "Einvernehmen" und damit Widerspruchsrecht wünschenswert, wie es in anderen Bundesländern üblich ist. Ein eigenes Schulprofil, das die Schulen entwickeln sollen, bedarf der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde. Eine Flexibilisierung der Stundentafel, eine Veränderung des 45-Minuten-Taktes oder eine Modularisierung des Unterrichts ist nur im Status eines Schulversuches möglich, der wiederum vom KM genehmigt werden muss. Dies gilt auch für die Einrichtung einer Ganztagsschule, die dringend einer gesetzlichen Regelung bedarf, da sie das elterliche Erziehungsrecht tangiert. Individuelle Schulprofile machen ein Mitwirkungsrecht der Schulen bei der Einstellung von Lehrern sinnvoll, wie dies in anderen Ländern gegeben ist. In Bayern hingegen werden Lehrerstellen im "Benehmen" mit den Schulen ausgeschrieben und zentral besetzt. Darüber hinaus wird abzuwarten sein, wie die Bayerische Staatsregierung die Möglichkeiten der Föderalismusreform nutzt, um etwa Stundendeputate und Besoldung den spezifischen Belastungen von Lehrern an einzelnen Schularten und Schulen anzupassen.
Avenarius´ Resumee: Einige rechtliche Voraussetzungen wurden für ein regionale Schulentwicklung geschaffen. Viele sind aber erst noch zu rechtlich abzusichern. Die Bayerische Staatsregierung tut sich aber schwer, substanzielle Entscheidungskompetenzen abzugeben und zu dezentralisieren. Auf Grund der hiesigen Staatstradition und Staatskultur ist das politische Handeln in Bayern nach wie vor stark von etatistischen Vorstellungen geprägt. Sein Trost: die Hoffung stirbt zuletzt.
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