Studiengebühren: Volksbegehren startet Anfang 2013
Mindestens 900.000 Unterschriften nötig
Das Volksbegehren gegen Studiengebühren an Bayerns Schulen wird Anfang 2013 über die Bühne gehen. Tragen sich genügend Bürger ein, kommt es zum Volksentscheid.
Der Verfassungsgerichtshof in Bayern hat zwar das Volksbegehren für zulässig erklärt. Doch eine Entscheidung über die Studiengebühren ist damit noch lange nicht gefallen. Damit es zum Volksentscheid kommt, müssen sich mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger, also rund 900.000 Menschen, in die Listen des Volksbegehrens eintragen. Erst wenn diese Hürde genommen ist, dürfen die Bürger abstimmen, ob sie Studiengebühren haben wollen oder nicht.
Und so sieht der Fahrplan aus: Das bayerische Innenministerium wird nunmehr das zugelassene Volksbegehren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bis spätestens 19. November 2012 im Staatsanzeiger bekannt machen und die 14-tägige Eintragungsfrist für die Bürger festsetzen, wie das Ministerium mitteilte. Die Frist beginnt frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Im Januar, spätestens im Februar könnten sich die Unterstützer dann in die Listen eintragen.
Mehr zum Thema:
» Studiengebühren: Auf dem Prüfstand (br-online.de, 23.10.2012)
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