Priorisierung bei den Impfungen für Fachlehrer/innen an den Grund- und Förderschulen

 

Hinweis für Fachlehrkräfte:

Fachlehrer/innen die an einer Grundschule tätig sind – auch, wenn es nicht die Stammschule ist – gehören zur priorisierten Gruppe!

„Der BLLV hat von Anfang an gefordert, dass der Gesundheitsschutz Topthema 1 sein muss. Der Gesundheitsschutz in den Schulen und in den Kitas basiert auf drei Säulen: auf einem Testkonzept, auf der Umsetzung des Hygienekonzepts und auf einem Impfkonzept …, so Simone Fleischmann in ihrem Statement zur Entscheidung, die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen und Förderzentren sowie die Erzieherinnen und Erzieher priorisiert impfen zu wollen.

 

Hinweis für Fachlehrkräfte:

Fachlehrer/innen in der mobilen Reserve mit einem Einsatz an einer Grundschule, gehören zur priorisierten Gruppe!

 „Nun geht es los.“ freut sich auch Gerd Nitschke, 1. Vize-präsident des BLLV. „Die ersten Lehrkräfte können zeitnah geimpft werden.“ Besser gesagt, impfberechtigt ist das gesamte Personal der Grund- und Förderschulen und der Schulen für Kranke. Somit ist die Forderung des BLLV komplett erfüllt worden. Neben den Fach- und Förderlehrkräften sind auch die Verwaltungsangestellten, Personal der Mittags-betreuung u. v. m. mit dabei. Natürlich ist die Impfung weiterhin freiwillig und kann in der Dienstzeit durchgeführt werden. Die Impfungen sollen ähnlich der Reihentestungen erfolgen.

Für Gerd Nitschke sind das „die ersten Schritte in die richtige Richtung“. Gesundheitsschutz unseres Personals muss vorgehen und dann kann auch wieder weitgehend regulärer Unterricht stattfinden. Der nächste Schritte muss dann das weitere Personal der anderen Schularten sein. Zuerst, die schon in Präsenz unterrichten und dann sukzessive alle anderen. 

Der BLLV mit seinen Fachgruppen  und seine Personalräte bleiben für Sie dran.

Achten Sie auf sich!

 

Brigitte Eisenhut    

(Leiterin der Landesfachgruppe EG)   

Dimitri Telent                                   

(Leiter der Landesfachgruppe mt)