Rechtliche Infos zum Unterricht durch FörderlehrerInnen

Kein eigenverantwortlicher Unterricht im Klassenverband* von Förderlehrer/innen in Pflicht-,Wahlpflicht-, und Wahlfächern! 

Benotungen durch Förderlehrer/innen sind nicht zulässig!!

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BLLV LFG FÖL im Gespräch mit MdL Wolfgang Fackler (CSU)

 

Zu einem der ersten Präsenzgespräch nach den Corona-Einschränkungen hatte MdL Wolfgang Fackler (CSU), Vorsitzender des Ausschusses für Angelegenheiten des Öffentlichen Dienstes, die Landesfachgruppenleitung der Förderlehrer im BLLV eingeladen, um sich über die Situation der Förderlehrer zu informieren. An Themen mangelte es den beiden Verbandsvertretern nicht! Jochen Fischer, Leiter der Landesfachgruppe Förderlehrer im BLLV und Daniela Baumann, seine Stellvertreterin und Bezirksfachgruppenleiterin in Schwaben, legten an Hand von Zahlen aus dem Kultusministeriums dar, dass die Anzahl der Förderlehrkräfte bayernweit stark zurück gegangen ist: „Waren es nach Auskünften des KMs 2017 insgesamt noch rund 1700 FörderlehrerInnen, so rechnet das KM in seinen Statistiken 2019 nur noch mit rund 1400 und 2020 sogar nur noch mit 1320.“ zeigte Jochen Fischer auf. „Besonders betroffen ist der Regierungsbezirk Schwaben, der neben der Überalterung auch damit zu kämpfen hat, dass sämtliche Neuzugänge aus anderen Regierungsbezirken kommen“, ergänzte Daniela Baumann. „Diese Kolleginnen und Kollegen stellen fast alle umgehend Versetzungsanträge oder quittieren nach der Ausbildung lieber den Dienst, als den Einsatz in der Ferne fortzuführen.“ Deshalb forderten die beiden BLLV Vertreter: „Es braucht mindestens ein weiteres Ausbildungsinstitut um den Rückgang an Förderlehrkräften aufzufangen und diese Ausbildungsstätte sollte am besten in der Region Schwaben angesiedelt werden!“ Ein weiteres Thema war die Frage der Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Förderlehrkräften als „Lehrerersatz“. „FörderlehrerInnen sind aktuell weder vom Gesetz noch von der Laufbahn her, den „Lehrern“ zugeordnet und der Dienstherr verweigert diese Zuordnung seit Jahrzehnten“, legte Jochen Fischer dar. „Dennoch missbraucht das Kultusministerium seine FörderlehrerInnen auch jetzt wieder, um fehlende Lehrerkapazitäten auszugleichen!“ Nach Einschätzung der Rechtsabteilung des BLLV und der Landesfachgruppe gibt es keine rechtliche Grundlage für eine laufbahnübergreifende Verwendung von Förderlehrkräften zur Kompensation des gravierenden Lehrermangels. „Zugbegleiter werden auch nicht vl.: Daniela Baumann, MdL Wolfgang Fackler, Jochen Fischer einfach als Lokführer eingesetzt, nur weil die gerade nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen“, verglich Jochen Fischer anhand der aktuellen Situation bei der Bahn, „und Narkoseärzte dürfen auch nicht einfach fehlende Chirurgen ersetzen!“ Als Jurist und Fachmann für den Öffentlichen Dienst räumte MdL Fackler ein, dass so eine laufbahnübergreifende Verwendung nur auf einer nachvollziehbaren gesetzlichen Grundlage stattfinden darf und eine rechtliche Prüfung hier sicher für Klarheit sorgen könnte. „Förderlehrkräfte wehren sich nicht grundsätzlich gegen den eigenverantwortlichen Unterricht und Einsätze zur Abmilderung des Lehrermangels,“ stellte Jochen Fischer fest,“ aber das darf nicht zum Nulltarif nach Gutsherrenart einfach angeordnet werden. Leistung muss sich lohnen!“ Die beiden Verbandsvertreter verwiesen zudem auf einen bestehenden Landtagsbeschluss von 1996, der eine Gleichstellung der Laufbahn der Förderlehrer mit den Fachlehrern vorsah, aber bis dato nicht umgesetzt wurde. „Hier muss der Dienstherr gewaltig nachbessern und das möglichst bald!“ war am Ende die gemeinsame Erkenntnis aller Gesprächsteilnehmer. Zum Abschluss übergaben sie dem Abgeordneten die Ergebnisse und Auswertungen der BLLV-Umfragen zum Einsatz der FörderlehrerInnen, mit denen sie die Aussagen und Forderungen der Landesfachgruppe eindrucksvoll untermauern konnte.

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