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Ausgabe 1/2018

Aus dem Inhalt:

  • Gemeinsam sind wir stark!
  • Tariferhöhung zum 01.01.2018
  • Forderungen des BLLV zum Nachtragshaushalt 2018
  • Brennpunkt ASV
  • Anfrage an die Staatsregierung
  • Merkblätter als Download

Häufige Fragen

Haben Sie Fragen zu folgenden Themen:

  • Erstuntersuchungsberechtigungsscheine
  • Verwaltungsangestellte an Mittelschulen
  • Urteil Entlastung Schulleitung
  • Urlaubsanspruch bei Tarifbeschäftigten
  • Urlaub bei Krankheit
  • Besetzung Schulleitung (RS)
  • Beschäftigung von Praktikanten

Haben Arbeitnehmer eine tarifrechtliche Vertretung im BLLV?

Der BLLV ist Mitglied im Bayerischen und im Deutschen Beamtenbund (dbb). Damit sind die Einzelmitglieder des BLLV automatisch in der dbb Tarifunion Mitglied. Diese wiederum ist zusammen mit ver.di der Tarifpartner bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Damit sind Arbeitnehmer im BLLV auch tarifrechtlich kompetent vertreten.

Welche Serviceleistungen bietet der BLLV seinen Mitgliedern?

  • Politische Interessensvertretung für Verwaltungsangestellte
  • Kompetenten kostenfreien Rechtschutz in allen beruflichen Fragen
  • Tarifliche Vertretung über die dbb-Tarifunion
  • Kostenlose Beratung in Fragen des Arbeitnehmerrechts
  • Zugang in den mitgliedergeschützten Servicebereich des BLLV auf seiner Homepage
  • Fortbildungsangebote durch die BLLV-Akademie
  • Günstige Gruppenversicherungen (Diensthaftpflicht, Schlüssel, Unfall, Hausrat, Recht, etc.) 

Informationen zum Mitgliedsbeitrag

siehe "Mitglied werden"

Ist der Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzbar?

Ja, Sie können den jährlichen Beitrag zu Ihrem Berufsverband im Rahmen der Werbungskosten in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Es reichen die Kontoauszüge. Auf diese erhalten sie zwischen 30 und 40 % des BLLV-Mitgliedsbeitrages wieder zurück.