Die Position des BLLV Positionen

AfD übernimmt Vorsitz des Bildungsausschusses

Zur Wahl des AfD-Abgeordneten Markus Bayerbach zum Vorsitzenden des Landtagsausschusses Bildung und Kultus.

BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann bedauert, dass der Bildungsausschuss im Landtag von einem AfD-Abgeordneten geleitet wird. Dennoch ist die Vergabe der Ausschussvorsitze parlamentarisch geregelt und zu respektieren. Dies in Zweifel zu ziehen hieße, bewährte demokratische Abläufe in Frage zu stellen.

Unsere parlamentarische Demokratie handelt über Generationen auf der Grundlage parlamentarischer Abläufe und Regeln, die die politische Stabilität Deutschlands seit über 70 Jahren sichergestellt hat. Dazu gehört auch, dass jede Partei im Land- oder Bundestag das Recht auf bestimmte Ämter hat. Dieses wiederum heißt, dass auch die AfD-Fraktion im Landtag Anspruch auf den Vorsitz eines Landtagausschusses hat. Dieses in Frage zu stellen heißt, die demokratischen Regeln unserer Verfassung in Frage zu stellen. Der BLLV vertraut diesen Regeln und der Geschäftsordnung des Landtags. Er ist sich sicher, dass diese von keinem Ausschussvorsitzenden, egal welcher politischen Partei er angehört, außer Kraft gesetzt werden können. In unserer parlamentarischen Demokratie werden Beschlüsse eines Ausschusses nicht auf Wunsch oder Unterfangen des Ausschussvorsitzenden gefällt, sondern ausschließlich auf der Grundlage von Mehrheiten.

Zur Rolle der AfD

In der AfD haben sich bundesweit und in Bayern zahlreiche Mandatsträger/innen mit rechtsextremen Positionen und menschenverachtenden Formulierungen geäußert. Mandatsträger der AfD treten zusammen mit rechtsextremen Gruppierungen öffentlich auf. Weder der Vorstand der Bundespartei noch der Vorstand des bayerischen Landesverbandes der AfD haben sich bis jetzt öffentlich von diesen Personen distanziert und sie aus der Partei ausgeschlossen. Der BLLV verurteilt sowohl die Äußerungen dieser Personen als auch das Schweigen des AfD-Vorstands zu diesen Mandatsträgern und AfD-Mitgliedern.

Die AfD hat mit ihrer Art des öffentlichen Auftretens und des öffentlichen Agierens aus Sicht des BLLV gezielt Ausgrenzungen und Polarisierungen von Einzelnen und Gruppen in der Gesellschaft provoziert und unterstützt. Der BLLV hat sich hierzu bereits vor zwei Jahren mit seinem Manifest HALTUNG ZÄHLT klar und unmissverständlich zu Wort gemeldet. Wir verurteilen jede Form der sprachlichen Diskriminierung und Ausgrenzung von Einzelnen oder Gruppen von Menschen. Dennoch müssen wir als Demokraten akzeptieren, dass diese Äußerungen in den meisten Fällen von dem für unsere Demokratie zentralen Recht auf Meinungsfreiheit in der Demokratie geschützt sind.

Der BLLV wird solche aus unserer Sicht menschenfeindlichen Positionen auch weiterhin mit aller Deutlichkeit und Überzeugung kritisieren und zurückweisen. Aber der BLLV steht auch zu dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und den Grundregeln der parlamentarischen Demokratie. Weil wir von der Demokratie überzeugt sind, haben wir auch Vertrauen, dass wir mit sachlicher und konsequenter Argumentation auch in der Zukunft die Demokratie weiter stärken und festigen können.

Zur Mitgliedschaft des neuen Ausschussvorsitzenden im BLLV

Der neue Vorsitzende des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag ist Förderlehrer und seit vielen Jahren Mitglied im BLLV. Hierzu ist festzuhalten: Auch die Versammlungsfreiheit und die Mitgliedschaft in einem Berufsverband gehören zu den im Grundgesetz (Art. 9) festgelegten Grundrechten. Ein Ausschluss aus dem BLLV bedarf eindeutiger Gründe, die vor einem Gericht überprüft werden können. Die Satzung des BLLV regelt: „Der Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch ein verbandsinternes Ausschlussverfahren. Wichtige Gründe stellen insbesondere dar: verbandsschädigendes Verhalten, Verleumdung von Mandatsträgern des Verbandes, Verursachung von Zwistigkeiten unter Mitgliedern, rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.“ Falls Herrn Bayerbachs Verhalten einen dieser Gründe in einer Weise erfüllt, die auch vor einem Gericht beweisbar sind, wird der BLLV-Landesvorstand über ein Ausschlussverfahren entscheiden.

 

 



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