Gerd Nitschke, BLLV-Vizepräsident und Fachmann in Eltern- und Familienfragen sagt: "Wer Frau ist und in Teilzeit arbeitet, ist doppelt benachteiligt. Die Umfrage zeigt deutlich: Es handelt sich hier um 10 Prozent Unterschied zwischen Männern und Frauen und zwischen Voll- und Teilzeit. Das heißt, Teilzeitfrauen sind benachteiligt."
Kultusminister Bernd Sibler dazu: "Dass Teilzeitbeschäftigte - das gilt für Frauen und Männer in gleicher Weise - beim Ruhegehalt andere Voraussetzungen mitbringen als Vollzeitbeschäftigte, kann man nicht wegdiskutieren. Aber dafür haben wir etwa mit dem Kindererziehungszuschlag oder dem Pflegezuschlag ein höheres Ruhegehalt von Teilzeitbeschäftigten ermöglicht. Herausstellen möchte ich dabei: Teilzeitmodelle können Frauen genauso wie Männer nutzen. Jede Familie entscheidet für sich nach ganz individuellen Überlegungen, wie Familienleben und Beruf am besten unter einen Hut gebracht werden können."
>>Die beiden vollständigen Interviews lesen Sie auf folgenden Seiten