Brief der Präsidentin an Kultusminister - 7. August 2018 Positionen

Kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung auch an Realschulen und Gymnasien

Der kompetenzorienterte Lehrplan PLUS gilt für alle Schularten. Die kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung, die jenseits von Noten, den Lernstand eines Schülers wiedergibt, wird aber nur in den Grund- und Mittelschulen umgesetzt. Der BLLV fordert: Auch Schüler/innen an Realschulen und Gymnasien haben das Recht auf eine individuelle, kompetenzorientierte Rückmeldung.

Der Brief im Wortlaut:

Einführung des LehrplanPLUS für Grund- und Mittelschulen
- Status Quo bzw. Planungen für Realschulen und Gymnasien

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

der BLLV hatte die Einführung des kompetenzorientierten Lehrplan PLUS in allen Schularten zu weiten Teilen begrüßt.

Dieser LehrplanPLUS gilt für alle Schularten. Die Leistungserhebung wurde im Zuge der Einführung ebenfalls verändert. Jedoch nicht für Realschulen und Gymnasien.

„Insgesamt geht es um eine Leistungsbeurteilung, die sich nicht mehr nur am traditionell individ uellen, eng kognitiven Leistungsverständnis orientiert, sondern dieses erweitert um ein bzw. verändert zu einem pädagogisch f undierten Leistungsverständnis."

Dieses Zitat von R. Bernard, aus dem Vorwort des damals noch zuständigen Ministerialdirigenten Helmut Krück aus der !SB-Broschüre zur Leistungserhebung stellt uns als BLLV vor die Frage, warum diese pädagogisch unstrittige Argumentation nicht ebenso für Realschulen und Gymnasien gilt.

Für die Schülerinnen und Schüler, die ausnahmslos alle in der Grundschule mit dieser Form der Leistungsrückmeldung aufwuchsen, stellt die nicht-kontinuierliche Weiterführung an Realschulen und Gymnasien einen Bruch in der Lernbiographie dar. Die neue Form der Leistungsrückmeldung in Grund- und Mittelschule, mit der auch eine Darstellung der Leistungsentwicklung möglich ist, ist unter pädagogischen Gesichtspunkten absolut zu begrüßen. Die Tatsache, dass dies an den betreffenden weiterführenden Schulen nicht umgesetzt werden muss, stellt uns als BLLV vor die Frage, ob der Lern- und Leistungsbegriff nicht für alle Schülerinnen und Schüler gilt.

Daher bitte ich um eine Auskunft zu dieser Thematik und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Simone Fleischmann,
Präsidentin des BLLV