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Mehrbelastung für Schulleitungen

Die Impfpflicht gegen Masern tritt am 1. März 2020 in Kraft. Für Kinder in Kitas und Schulen muss ein Impf- oder Immunitätsnachweis eingereicht werden, ansonsten drohen Bußgelder. Die organisatorische Last für die Kontrolle des Impfstatus wird den Schulleitungen übertragen.

„Wir wehren uns mit Entschiedenheit dagegen, dass die Aufgabe, den Impfstatus zu kontrollieren, den Schulleitungen aufgebürdet wird. Diese sind bereits über Gebühr belastet." so Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes für Bildung und Erziehung (VBE). Er kritisiert außerdem die Vorgehensweise der Politik: "Dass eine Woche vor Inkrafttreten der Impfpflicht teilweise noch nicht bekannt ist, wer für die Durchsetzung zuständig ist, und in den bisher bekannten Verordnungen die Schulleitungen in die Pflicht genommen werden, beweist auf ein Neues die Realitätsferne der Politik."

Gegen Eltern, deren Kinder nicht gegen Masern geimpft sind, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 € verhängt werden. Dieses könne aber auch die Leitungen der Einrichtungen treffen und nicht geimpftes Personal wie Lehrer oder Erzieher. Bis 31. Juli 2021 muss der Nachweis für alle aktuell in Schulen und Kitas betreuten oder tätigen Personen vorliegen, bei neuen Schülern vor dem ersten Unterrichtstag.

Laut dem neuen Gesetz obliegt der obersten Landesgesundheitsbehörde die Entscheidung, ob der Masern-Impfnachweis der Einrichtungsleitung, dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle vorzulegen ist. Der BLLV steht hinter der Forderung des VBE, die Erfassung des Impfstatus zur Aufgabe der Gesundheitsämter und nicht der Schulleitungen zu machen.

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat kürzlich Informationen für Schulleitungen zur Masern-Impfpflicht veröffentlicht, worauf der VBE Landesverband prompt mit Kritik reagierte. „Es ist absolut richtig, dass die Politik den Masernschutz in den Blick genommen hat. Sie sollte sich jedoch genau überlegen, wie viel Mehrarbeit sie den Schulen noch auflasten will. Wir müssen aufpassen, dass die Schulen nicht zum permanenten Reparaturbetrieb der Gesellschaft werden und sollten ihnen stattdessen wieder mehr Zeit für die Bildung unserer Kinder lassen." so Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE in Baden-Württemberg,

Von Seiten des bayerischen Kultusministeriums liegen uns aktuell noch keine Informationen zur Umsetzung der Masern-Impfpflicht vor.

Über die Masern-Impfflicht ab 1.3.2020

"Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 14. November 2019 in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen und am 20. Dezember 2019 durch den Bundesrat gebilligt wurde.

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat. Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen [...]"

www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht

 



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