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Gebundener Ganztag

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - Ja, aber!

Das Recht auf Ganztag ist sinnvoll. Aber diesem Recht muss auch ein Angebot folgen, das dem Bildungsauftrag gerecht wird.

Ohne massive Investitionen insbesondere in die Ausbildung von und die Ausstattung mit professionellen pädagogischen Fachkräften kann dies nicht gelingen. Im Bereich der frühkindlichen Bildung kann man heute schon sehen, was passiert, wenn Ausbau vor allem quantitativ erfolgt. Die Gefahr ist groß, dass sich dies auch beim Ganztag in der Schule wiederholt.

Die politische Diskussion um den Ganztag geht bislang vorrangig um die Kosten und nur selten um den Mehrwert qualitativ hochwertiger Ganztagsangebote. Dies führt jedoch zu Kosteneinsparungen – auf Kosten der Qualität. Im sehr wohlhabenden Deutschland liegen die Bildungsausgaben unter dem OECD-Durchschnitt. Das ist allerdings sehr kurzfristig gedacht: Es ist seit langem bekannt, dass jeder Euro, der in gute Bildung investiert wird, einer Volkswirtschaft am Ende mehr als einen Euro Ertrag bringt. Sparen am Ganztag bedeutet also, dass sich lediglich die Zeit, die Kinder und Jugendliche in Schulen verbringen, erhöht, nicht aber die Bildungsqualität. 

Der BLLV hat Qualitätsstandards schulischer Ganztagsangebote erarbeitet (>> hier). Die Politik wäre gut beraten, sich beim Ausbau zu flächendeckenden Ganztagsangeboten danach zu richten. Schließlich muss es ihr um die Qualität von Bildung und nicht bloß um die ganztägige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gehen.

>> Ein Kommentar von Dr. Fritz Schäffer, Leiter der Abteilung Schul- und Bildungspolitik im BLLV

Weiterführende Hinweise

Die BLLV-Position zur Qualität schulischer Ganztagsangebote finden Sie >> hier

Die Meldung der Bundesregierung zur Zustimmung des Gesetzesentwurfs finden Sie >> hier

Einen Bericht der Zeit zur neuen Gesetzeslage finden Sie >> hier



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