Landtag

SPD fordert Reform des Übertrittsverfahrens

Von: Y. Yildiz

Die SPD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie die Einführung der Elternentscheidung bei der Schullaufbahnwahl fordert (Drs.17/16366). Darin kritisiert sie, dass der Notendurchschnitt als Übertrittsempfehlung nicht objektiv, sondern zu oft von der sozialen Herkunft der Eltern abhänge. Ein Verfahren, bei dem die Eltern die Entscheidung über die weitere Schullaufbahn träfen, sei gerechter. Laut Studien sei das jetzige Übertrittsverfahren eine psychische und physische Belastung für die Kinder.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1972 in einem Urteil den Eltern das Recht und die Befugnis zugesprochen, den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder zu bestimmen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dennoch 2004 entschieden, dass das bayerische Übertrittsverfahren verfassungskonform sei. Die bayerische Staatsregierung begründet ihre Position mit diesem bayerischen Urteil und will das Verfahren unverändert lassen.

Der BLLV fordert bereits seit Jahren eine grundsätzliche Reform des Übertrittsverfahrens. Die Entscheidung über die Schullaufbahn an drei Noten im Übertrittszeugnis der Grundschule festzumachen, sei pädagogisch nicht vertretbar. Im Gegenteil, die jetzige Praxis erzeuge Druck und Angst bei den Kindern, die geforderten Noten für das Gymnasium nicht erreichen zu können. Dies führe dazu, dass die Schülerinnen und Schüler in der Prüfungszeit vor den Zeugnissen häufiger krank würden. Ein normaler Lernprozess sei in diesem Klima kaum mehr möglich.

Auch entständen über die Notenvergabe viele Konflikte zwischen den Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern. Dies stellt auch eine enorme Belastung für die Lehrkräfte dar. Ein weiterer Aspekt ist die Bildungsgerechtigkeit, die der BLLV gefährdet sieht. Denn wohlhabende Eltern könnten ihren Kindern Nachhilfeunterricht ermöglichen und so deren Noten verbessern.