Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über eine Unterrichtsvergütung (Unterrichtsvergütungsverordnung – UntVergV) am 21.12.2012 Positionen

Unterrichtsvergütung

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Ihr Schreiben vom 05.12.2012, AZ: II.5 – 5 P 4012.1 – 6b.130441

 

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) dankt für die Zusendung des Entwurfs einer Verordnung zur Gewährung und Auszahlung einer Unterrichtsvergütung

 

Wir begrüßen grundsätzlich, dass die Gewährung von Unterrichtsvergütungen mit der Verordnung an die heutige Rechtslage angepasst wird.

 

Inhaltlich ergeben sich jedoch folgende Anmerkungen:

  • Auch Betriebspraktika sind verpflichtende dienstliche Veranstaltungen, die nicht zu einer Kürzung der Unterrichtsvergütung führen dürfen.
  • Nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) darf wegen der Teilnahme an Personalratssitzungen, Sitzungen der Jugendvertretungen und für den Besuch von Personalversammlungen, der Jugend- und Auszubildendenversammlung sowie der Jahresversammlung der schwer behinderten Menschen keine Kürzung der Dienstbezüge erfolgen. Dies muss auch für die Unterrichtsvergütung gelten.
  • Unterrichtsausfall wegen der Teilnahme an Seminartagen, Seminarveranstaltungen wie z.B. zusammengelegte Seminarveranstaltungen; und Prüfungen, die an Schultagen außerhalb der regelmäßigen Seminartage oder Seminarveranstaltungen stattfinden, ist ebenfalls rein dienstlich bedingt und sollte auch nicht zur einer Kürzung der Unterrichtsvergütung führen.