Positionspapier vom 18. Juli 2018 Positionen

Zuschüsse für Personal in Ganztagsklassen

Der BLLV fordert die bayerische Staatsregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände auf, künftig bei der pauschalierten Zuweisung von Mitteln für die Ganztagsbetreuung eine jährliche Erhöhung vorzusehen. Neben den Lohnsteigerungen durch die Tarifabschlüsse müssen auch die steigenden Kosten durch Höherstufung bei mehrjähriger Beschäftigung des gleichen Personals angemessen berücksichtigt werden.

im Wortlaut:

Positionspapier zur Dynamisierung der Zuschüsse für externes Personal in Ganztagsklassen

- Tariferhöhungen und Stufenzuordnungen -

Einstimmiger Beschluss des Landesvorstands des BLLV vom 18. Juli 2018

Der BLLV fordert die bayerische Staatsregierung sowie die kommunalen Spitzenverbände auf, künftig bei der pauschalierten Zuweisung von Mitteln für die Ganztagsbetreuung eine jährliche Erhöhung vorzusehen. Neben den Lohnsteigerungen durch die Tarifabschlüsse müssen auch die steigenden Kosten durch Höherstufung bei mehrjähriger Beschäftigung des gleichen Personals angemessen berücksichtigt werden.

Andernfalls sehen sich Schulleitungen folgenden Zwängen ausgesetzt: Eine Möglichkeit ist, jährlich Personal neu einzustellen, was erheblichen organisatorischen und zeitlichen Aufwand bedeutet sowie angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation bei pädagogischen Berufen äußerst schwierig ist. Die zweite Möglichkeit ist, bei Weiterbeschäftigung bewährter Kräfte das Angebot zeitlich zu kürzen. Beide Alternativen gehen zulasten der Qualität von Ganztagsbetreuung und erhöhen die Belastung von Schulleitungen erheblich.

Begründung

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt für ein Schuljahr pro gebundene Ganztagsklasse 12 Lehrerwochenstunden für Grund-, Mittel- und Förderschulen zur Verfügung. Zusätzlich können ab dem Schuljahr 2017/18 für die Beschäftigung von externem außerunterrichtlichem Personal pro Schuljahr noch folgende Finanzmittel, einschließlich des kommunalen Anteils, in Anspruch genommen werden:

Jahrgangsstufe 1: 11.600 €

Jahrgangsstufe 2: 10.000 €

Jahrgangsstufen 3-10: 6.700 €

Externe Personen können mit diesen Mitteln entweder auf Arbeitsvertrag beschäftigt oder im Rahmen eines Kooperationsvertrages eingesetzt werden. Die Anzahl der finanzierbaren Wochenstunden ist von der jeweiligen Entgelthöhe abhängig.

Bei den Arbeitsverträgen hängt dies von der individuellen Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe und der Grundentgelt- und Entwicklungsstufe ab. Bei den Kooperationsverträgen ist das Verhandlungsergebnis der Schulleitungen bestimmend.

Die Beschäftigten werden bei der erstmaligen Einstellung grundsätzlich der Grundentgelt-Stufe 1 zugeordnet. Haben sie eine einschlägige Berufserfahrung, ist die Zuordnung in eine höhere Entgeltstufe möglich. Nach einer einjährigen Beschäftigung in Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe erreichen die Beschäftigten die Stufe 2, nach weiteren zwei Jahren in Stufe 2 werden sie in Stufe 3 eingereiht, nach weiteren drei Jahren kommen sie in die Stufe 4, usw.

Die Kosten erhöhen sich dementsprechend:

EG 3-8:

Stufe 2: rund 11% +

Stufe 3: rund 16% +

Stufe 4: rund 22% +

Stufe 5: rund 26% +

Stufe 6: rund 28% +

EG 9-11:

Stufe 2: rund 11% +

Stufe 3: rund 19% +

Stufe 4: rund 31% +

Stufe 5: rund 44% +

Bei einer Beschäftigten, die beispielsweise schon seit 2010 mit einem Arbeitsvertrag an einer Grundschule in der Ganztagsbetreuung tätig ist, bedeutet dies, dass sie der Stufe 4 zugeordnet ist. Das Budget wird für diesen Fall erheblich höher belastet, als für den Fall einer erst ein- bis dreijährigen Tätigkeit an der Grundschule. Wenn regelmäßig neue Personen per Arbeitsvertrag angestellt würden, würde dies das Budget trotz gleichmäßiger Tariferhöhungen nicht so erheblich belasten. Aus pädagogischen Gründen ist dieser Sachverhalt sehr problematisch, da eine längerfristige Beschäftigung mit dem Aufbau von pädagogischen Beziehungen für das externe Personal dringend anzustreben ist. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass die Kosten für eine Angestellte in der Entwicklungsstufe 4 im Bereich EG 9-11 um 31% höher sind als in der Stufe 1. Somit ist in Folge ein Drittel Betreuungszeit weniger abgedeckt und dies bei gleichbleibendem Budget.

Der BLLV sieht an dieser Stelle die Bildungsqualität aufgrund der hohen Fluktuation des Personals in der Ganztagsbetreuung erheblich in Gefahr. Es darf auch keine zeitlichen Einbußen zugunsten einer stabilen Bezugsperson in der Ganztagsbetreuung geben. Der BLLV fordert, dass die Mittel entsprechend der Kostenstruktur von externem Personal, wie oben beschrieben, zugewiesen werden.

Antwortschreiben der Sozialministerin Kerstin Schreyer

Dr. Fritz Schäffer, Leiter der Abteilung Schul- und Bildungspolitik (ASB): „Die Antwort der Sozialministerin bestätigt unsere Sicht, dass es sich bei der Dynamisierung von Personalkosten um ein berechtigtes Anliegen handelt. Der BLLV hofft, dass sich das Kultusministerium ein Beispiel an der Sozialministerin nimmt, denn in den Kindertageseinrichtungen wurde dies schon umgesetzt. Die Dynamisierung von Personalkosten sollte auch im Ganztagsbetrieb ermöglicht werden."

Antwortschreiben der Sozialministerin Kerstin Schreyer (pdf)