Kultusministerium zieht alle Register Startseite

Zweitqualifikation für Mittelschule noch attraktiver

Eine Sondermaßnahme für das Lehramt Mittelschule jagt die andere. Die BLLV-Forderung, das Mittelschullehramt schon im Referendariat zu beginnen, ist durch. Nun will das Kultusministerium an der Zweitqualifikation selbst Verbesserungen einbringen.

Nachdem sich anscheinend fast alle Bewerberinnen und Bewerber bei der Zweitqualifikation für das Lehramt an Grundschulen interessieren, soll nun die Zweitqualifikation für das Lehramt Mittelschule attraktiver gemacht werden. Nach Gesprächen mit dem Kultusministerium soll die Zweitqualifikation Mittelschule wie folgt geändert werden:

  • Verbeamtung ab dem ersten Tag der Zweitqualifikation
  • Somit gleich als Beamter auf Probe
  • Besoldung in A 12
  • Weiterhin zwei Jahre, keine Kürzung möglich
  • Keine Rückkehrgarantie
  • Aber natürlich „Durchfallmöglichkeit“ – kein Freibrief!


Sehr positiv ist sicher die sofortige Verbeamtung zum Beamten auf Probe und der damit höheren Besoldung in A 12. Dies war von Anfang an eine Forderung des BLLV. „Bei allem Weiteren wird man sehen, ob sich dadurch mehr Bewerberinnen und Bewerber finden lassen“,  sagt Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV. „Bei A 13 für alle hätten wir diese Probleme wahrscheinlich eher weniger!“

Der BLLV fordert diese Verbesserung auch für Zweitqualifikanten an Grund- und Förderschule. Das Kultusministerium hat dies aber vorerst abgeblockt.



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