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LEITFADEN Amtsarztbesuch Startseite

Untersuchungstermin bei der Amtsärzt*in

Der Dienstherr ist berechtigt, zum Arztbesuch aufzufordern: Es geht hierbei entweder um die Frage der gesundheitlichen Eignung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. auf Probe/Lebenszeit oder um die Feststellung der Dienstfähigkeit.

Der Termin erfolgt entweder zur Überprüfung der gesundheitlichen Eignung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf, das Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit oder zur Überprüfung der Dienstfähigkeit.

Die Amtsärzt*in ist – auch unaufgefordert - über sämtliche gesundheitlichen Aspekte zu informieren, die für die Frage der gesundheitlichen Eignung bzw. der Dienstfähigkeit relevant sein könnten.…

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Nützliche Links

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Einstellungsuntersuchung von Beamtenbewerbern

Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht, Abschnitt 8, Ruhestand,1. Grundsätze für die Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten