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LEITFADEN Service

Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Aus persönlichen Gründen passt das Beamtenverhältnis nicht (mehr) zur Lebenssituation? Vielleicht möchte man für einige Zeit ins Ausland, um dort andere Erfahrungen zu sammeln, die Beurlaubung für das Beamtenverhältnis wird aber nicht gewährt?

Die Entlassung auf eigenen Antrag

Aus dem Beamtenverhältnis kann man auf eigenen Wunsch entlassen werden; möglich ist dies nach Art. 57 BayBG auf eigenen Antrag. Dieser bedarf keiner Begründung; man kann selbstverständlich das Bedauern darüber ausdrücken, dass man sich aus persönlichen Gründen zu diesem Schritt veranlasst sieht.

Eintritt und Form der Entlassung

Der Antrag geht auf dem Dienstweg an…

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