Exklusive Information über Remonstration Startseite
Maskenpflicht

Belastung der Lehrkräfte steigt immens

Corona bedeutet an Schulen große Herausforderungen. Wenn die Belastung überhandnimmt und fragwürdige dienstliche Anweisungen ergehen, kann Remonstration eine Möglichkeit sein. Informationen dazu stellt die Rechtsabteilung des BLLV Mitgliedern bereit.

Corona und Lehrermangel sind zwei Krisensituationen, die unsere Lehrkräfte zunehmend an ihre Belastungsgrenze bringen. „Immer mehr Mitglieder kommen mit der Frage auf uns zu, wie sie der immer weiter steigenden Belastung entgegenwirken können“, berichtet Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV: Teilzeitkräfte, die zu Mehrarbeit ohne Ausgleich angehalten werden; Förderlehrkräfte, die zur Unterrichtsvertretung herangezogen werden; Fachlehrkräfte, die in besonders großen Gruppen unterrichten müssen. Und das sind nur einige Beispiele. Also was tun?

Wenn Gespräche mit den Vorgesetzten nicht mehr fruchten, kann man sich die Remonstration überlegen. Nach § 36 BeamtStG ist die Remonstrationspflicht geregelt, da jede/r Beamtin/Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung trägt.

Für Mitglieder im BLLV hat die Rechtsabteilung dazu eine Zusammenfassung erstellt mit den wichtigsten Eckdaten:

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