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Haushaltsausschuss macht Weg frei für Einstieg in A13

Wichtige Entscheidung im Landtag für die Umsetzung der Eingangsbesoldung mit A13 auch an Grund- und Mittelschulen! Kritik von Vertretern anderer Schularten wird deutlich zurückgewiesen. Jetzt muss auch zügig umgesetzt werden, sagt BLLV-Experte Hans Rottbauer.

In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses im bayerischen Landtag wurde das Haushaltsgesetz für den Einjahreshaushalt 2023 behandelt. Trotz Änderungsanträgen von Seiten der Grünen und der SPD blieb der Ausschuss dabei, die im Haushaltsartikel 6i angesetzten rund 17 Millionen Euro für Beförderungsstellen bei Grund- und Mittelschulen in der vorgelegten Form zu belassen.

Mit diesen Haushaltsmitteln kann nun endlich der Einstieg in die vom Ministerpräsidenten angekündigte Einstiegsbesoldung mit A 13 für Grund- und Mittelschulen begonnen werden. Die Gleichwertigkeit der Lehrämter wird dann endlich auch in der Einstiegsbesoldung umgesetzt.

Gleichwertigkeit ist längst Realität und muss sich auch finanziell niederschlagen

Somit stellen die Abstimmungen im Haushaltsausschuss nicht nur den Einstieg in A13 für Grund- und Mittelschullehrkräfte dar, sondern in eine längst überfällige Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Lehrämter. Auch Widerstand von anderen Verbänden gegen diese Entwicklung wurde in den Beratungen in der richtigen Art und Weise eingeordnet und zurecht deutlich zurückgewiesen.

Zu Äußerungen, die vor einer Gleichwertigkeit der Lehrämter eine notwendige Veränderung der Lehrämter fordern, ist klarzustellen: Ja, auch hier haben wir zwar dringenden Handlungsbedarf. Eine Änderung der Lehrerbildung ist aber keine Voraussetzung für die Einstiegsbesoldung A 13 für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen. Denn hier ist die Gleichwertigkeit schon längst gegeben: In allen Belangen erfüllen die Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen die gleichen Voraussetzungen wie die Kolleginnen und Kollegen an den Realschulen.

Auch die Lehrerbildung muss sich dieser Realität anpassen

Vielmehr muss nach einer Gleichwertigkeit in der Besoldung dann auch eine Reform der Lehrerbildung erfolgen, die diese Gleichwertigkeit auch in einer sinnvollen und praxisgerechten Ausbildung abbildet.

Der BLLV begrüßt daher die heutige Entscheidung als überfälligen ersten Schritt hin zur Wertschätzung der Arbeit aller Lehrkräfte. Die weitere konsequente Umsetzung muss nun zügig erfolgen.

<< Kommentar von Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV
 



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