Landtag

Beurteilung

Von: F. Fischer

Einstellungsuntersuchungen der Gesundheitsämter für Beamtenanwärter folgen nur „in der Regel“ dem Formblatt „Beurteilungsgrundlage“ des Gesundheitsministeriums. Trotzdem geht die Staatsregierung in einer Schriftlichen Anfrage von Günther Felbinger (FW, Drs. 16/13887) nicht davon aus, dass die Untersuchungen unterschiedlich gehandhabt werden: „Dem einzelnen Amtsarzt obliegt es grundsätzlich, den Umfang und die Art der Untersuchung gemäß den Erfordernissen des vorliegenden Begutachtungsfalles individuell zu bestimmen.“ Zusatzuntersuchungen wie Urintests könnten durchgeführt werden. Die Ärzte hätten dabei ihre Berufsordnung zu achten und mit der „notwendigen Sorgfalt“ vorzugehen.