Die rechtliche Stellung von Lehrer/innen

Die Tätigkeit von Lehrkräften berührt sehr unterschiedliche Rechtsgebiete. Unabhängig vom Beamtenstatus stellt ihre berufliche Tätigkeit die Ausübung „öffentlicher Gewalt“ dar und wird von vielen rechtlichen Vorgaben entsprechend geprägt:

Beamtenstatus

Das Bayerische Beamtengesetz resultiert aus dem Grundgesetz. Die Ausgestaltung der verschiedenen Teilbereiche erfolgt durch das Bayerische Besoldungsgesetz, die Urlaubsverordnung, Arbeitszeitverordnung, Nebentätigkeitsverordnung, Laufbahnverordnung, Disziplinarordnung und Beihilfeverordnung sowie das Reisekostengesetz und Umzugskostengesetz. Aktualisiert und diskutiert werden diese Gesetze und Verordnungen im Kultus und Finanzministerium sowie im Bayerischen Landtag. Der BLLV setzt sich auch bei diesen Institutionen und deren Ansprechpartner/innen für alle wichtigen Belange seiner Mitglieder nachdrücklich und richtungsweisend ein.          
                                                                                                Weitere Informationen: Politik und Personalräte   
Schulrecht

Die praktische Ausgestaltung der Lehrertätigkeit wird vor allem geprägt durch das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das Schulamt und die spezifische Schulordnungen, die Lehrerdienstordnung sowie durch Lehrpläne und Stundenpläne. Der allgemeingültige Rahmen für die Lehrertätigkeit ergibt sich aus kultusministeriellen Bekanntmachungen und kultusministeriellen Schreiben sowie Regierungsschreiben.

Strafrecht, Zivilrecht, Haftung

In Fällen von Körper- und Sachschäden kann es auch vorkommen, dass Lehrkräfte mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert sind bzw. dass Fragen des Disziplinar- oder Sozialversicherungsrechts berührt werden.

Absicherung oder Einschränkung

Der kurze Abriss macht deutlich, dass der Trend zur Verrechtlichung aller Lebensbereiche mit den entsprechenden Systematisierungen und Ausdifferenzierungen auch die Schulen längst erreicht hat. Zahlreiche Richtlinien und Verordnungen sollen der Orientierung dienen und Verhaltenssicherheit im Schulalltag schaffen. Der Lehrerberuf fordert aber vor allem aktives und spontanes Vorgehen. Um ihre Gestaltungsräume zu erkennen und erfolgreich zu nutzen, können sich Mitglieder gern zu Beratungsgesprächen an die Rechtsabteilung des BLLV wenden. Und falls es im Beruf doch einmal zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen sollte – gleich welcher Art – stehen wir mit dienstlichem Rechtsschutz an der Seite unserer Mitglieder.