Die Gremien des BLLV

Der BLLV ist ein beim Registergericht München eingetragener Verein. Die Entscheidungen fallen in demokratisch gewählten Gremien, die im Auftrag der BLLV-Mitglieder handeln. Die Geschäftsstelle des BLLV befindet sich in München (Bavariaring 37).

Das Präsidium

Das Präsidium besteht aus der Präsidentin und zwei Vizepräsidenten. Es tagt mehrmals monatlich.

Die Satzung regelt in

§ 11

(1) die Zusammensetzung und Aufgaben des Präsidiums.

An der Spitze des Verbandes steht der/die Präsident/in. Er/sie ist Vorstand im Sinne des BGB.
Er/sie vertritt den Verband nach innen und außen.

(2) Der/die Präsident/in erledigt alle Angelegenheiten des Verbandes im Vollzug der satzungsgemäßen
     Beschlüsse und führt die laufenden Geschäfte.

(3) Der/die Präsident/in bildet mit dem/der 1. und dem/der 2. Vizepräsidenten/in das Präsidium.

Der Landesvorstand

1. Zusammensetzung
Der Landesvorstand setzt sich aus 24 Personen zusammen. Zwölf davon werden von der Landesdelegiertenversammlung gewählt: Präsidium (3 Personen), Abteilungsleiter/innen (4 Personen), Schatzmeister/in, Chefredakteur/in der Bayerischen Schule, Protokollführer/in, Beisitzer/innen (2 Personen).

Die weiteren elf Vorstandsmitglieder gehören dem Landesvorstand aufgrund anderer Führungsaufgaben im BLLV an: Vorsitzende/r der Bezirksverbände (9 Personen), Vorsitzende/r der Jungen im BLLV, Vorsitzende/r der Landesstudentengruppe, Vorsitzende/r der Gemeinschaft der Seniorinnen und Senioren (GdS).

Die Ehrenpräsidenten können an den Sitzungen des Landesvorstands teilnehmen.

 

2. Aufgaben
Der Landesvorstand ist bei seinen Entscheidungen gebunden an die Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung und des Landesausschusses. Er wird auf der Grundlage der Ziele und Aufgaben des Verbandes initiativ, wie sie in der Satzung, den Leitlinien und Leitanträgen festgelegt sind. Die Satzung ordnet dem Landesvorstand u. a. folgende Aufgaben zu: Entscheidung über an ihn gerichtete Anträge auf der Grundlage der von der Landesdelegiertenversammlung aufgestellten Richtlinien der Verbandsarbeit,Beschluss über Maßnahmen zur Durchführung unvorhersehbarer Verbandsaufgaben und Genehmigung entsprechender Mittel,Vorschlag an den Landesausschuss zur Ernennung und Abberufung von Mandatsträgern, sofern sie nicht nach Satzung zu wählen sind, Einstellung des Landesgeschäftsführers, des Justitiars und der hauptberuflichen Referenten auf Vorschlag des Präsidenten, Einrichtung und Auflösung von Arbeitsstellen.

Genaue Bestimmungen in § 13 der Satzung

Der Landesausschuss

1. Zusammensetzung

Der Landesausschuss setzt sich aus 73 Personen zusammen. Ihm gehören neben dem Landesvorstand (23 Personen) je zwei weitere Vertreter/innen der Bezirksverbände (18 Personen), die Vorsitzenden der Fachgruppen (17 Personen), die Referatsleiter (6 Personen), die Stellvertreter der Abteilungen (4 Personen), der/die Stellvertreter/in des Schatzmeisters, der/die Stellvertreterin des Chefredakteurs des Verbandsmagazins, der/die Leiterin der Gemeinschaft der Seniorinnen und Senioren, zwei weitere Vertreter/innen der Jungen im BLLV, der/die 2. Vorsitzende der Landesstudentengruppe (LSG). Die Ehrenpräsidenten können an den Sitzungen des Landesvorstandes teilnehmen. Zusammen bilden sie das zweitwichtigste Führungsgremium des BLLV nach der Landesdelegiertenversammlung. Der Landesausschuss tritt zweimal im Jahr zusammen.

 

2. Aufgaben

Der Landesausschuss ist bei seinen Entscheidungen gebunden an die Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung, die Satzung und die Leitlinien Die Satzung ordnet dem Landesausschuss u. a. folgende Aufgaben zu: Regelung der finanziellen Angelegenheiten des BLLV wie die Entgegegennahme der Jahresrechung und der Vermögensrechnung, des Berichtes der Revision und die Verabschiedung des Haushaltes, Beschluss über Vermögensangelegenheiten im Rahmen des Haushalts, Beschluss über Über Ankauf, Verkauf und Verwendung von Liegenschaften des BLLV,Bestätigung der Fachgruppenleiter, Referatsleiter und Stellvertreter,Entscheidung über die an ihn gerichteten Anträge auf der Grundlage der von der Landesdelegiertenversammlung beschlossenen Richtlinien der Verbandsarbeit,Genehmigung der Satzungen und Geschäftsordnungen der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Junglehrer und der Lan­desstudentengruppe,Genehmigung der Richtlinien für die Arbeit der Abteilungen und der Einrichtungen des Verbandes,Entscheiodung über die vom Landesvorstand vorgelegte Kandidaten­liste des BLLV zur Wahl des Hauptpersonalrates.Genaue Bestimmungen in der Satzung.Der Landesausschuss besteht aus 73 Mitglieder und tagt zweimal jährlich.

Genaue Bestimmungen in § 12 der Satzung

Die Landesdelegiertenversammlung

1. Zusammensetzung

Die Landesdelegiertenversammlung tagt alle vier Jahre. Die Zahl der Delegierten berechnet sich aus den Mitgliederzahlen der Kreisverbände, der Jungen im BLLV und der Studentengruppen, weshalb sie leicht variieren. Der Landesdelegiertenversammlung gehören neben dem Landesvorstand und dem Landesausschuss weitere Vertreter/innen der Beziurksverbände, der Kreisverbände, der Jungen im BLLV und der Studierenden an.

2. Aufgaben

Die Landesdelegiertenversammlung nimmt Stellung zum Geschäftsbericht des Landesvorstandes und die Jahresrechnungen entgegen, erteilt Entlastung, wählt die Mitglieder des Landesvorstands, genehmigt den vom Landesausschuss beschlossenen Haushalt, setzt die Mitgliedsbeiträge und den Anteil des Landesverbandes an diesen fest,beschließt über Anträge,beschließt die Satzung, die Geschäftsordnung des BLLV, die Geschäftsordnung der Landesdelegiertenversammlung, die Wahlordnung, die Ehrenratsordnung und die Ehrungsordnung, entscheidet über Errichtung und Aufhebung von Abteilungen, Referaten und Fachgruppen, entscheidet über Errichtung und Aufhebung von Planstellen für hauptamtlicheMitarbeiter und ernennt Ehrenmitglieder.

Genaue Bestimmungen § 11 der Satzung