Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der monatliche Mitgliedsbeitrag für verbeamtete oder angestellte Lehrkräfte beträgt 0,5 % des Grundgehaltes (zzgl. aller Zulagen, aber ohne Orts- und Familienzuschläge).

Er wird zu Beginn des laufenden Quartals eingezogen. Die Beiträge werden per Bankeinzug erhoben.

Um den Beitrag der Mitglieder des BLLV exakt berechnen zu können, ist der BLLV darauf angewiesen, dass die Mitglieder Veränderungen stets umgehend an ihren Kreisverband melden. Dies betrifft zum Beispiel eine neue Bankverbindung, Umzug, Beförderungen, Stundenmaß oder (Beginn bzw. Ende der) Elternzeit.

Wichtiger Hinweis für die Mitglieder

Alle Leistungen des BLLV (zum Beispiel der Dienstrechtsschutz) sind in vollem Umfang nur gewährleistet, wenn der korrekte Beitrag gezahlt wird.

Studierende, auch bei einem befristeten Einsatz in der Schule, sind beitragsfrei.

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Referendarinnen und Referendare zahlen 3,50 Euro im Monat. Diesen Betrag zahlen auch Mitglieder während der Elternzeit bzw. Beurlaubte ohne Gehalt und im Ausland beschäftigte Mitglieder.

Arbeitslose Mitglieder bzw. Mitglieder, die auf der Warteliste stehen, aber keine Beschäftigung im Bereich der Schule nachgehen, zahlen 1 Euro im Monat.

Verwaltungsangestellte, Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen im Sozial und Erziehungsdienst, Schulassistenzen sowie Unterstützungskräfte zahlen einen Jahresbeitrag von 150,00 Euro.

Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag bittet der BLLV um einen freiwilligen Solidarbeitrag von 1 € für die sozialen Aktivitäten des Verbandes.

Der Mitgliedsbeitrag des BLLV kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden, so dass er sich de facto um 25 % bis 35 % verringert.

Der BLLV erhebt einen dynamischen Beitrag, d. h. der Beitrag orientiert sich am jeweiligen Grundgehalt (zzgl. aller Zulagen, aber ohne Orts- und Familienzuschläge). Damit werden Besoldungsstufen, Teilzeit und Höhe der Versorgung berücksichtigt. Dies ist aus Sicht des BLLV ein Zeichen kollegialer Solidarität. Alle Mitglieder (außer Fördermitglieder) haben vollen Zugang zu allen Leistungen des BLLV. Sie zahlen jedoch nach ihren finanziellen Möglichkeiten.

Um ihren Beitrag als Mitglied des BLLV exakt berechnen zu können, sind wir darauf angewiesen, dass Sie Veränderungen stets umgehend an ihren Kreisverband melden. Dies betrifft zum Beispiel eine neue Bankverbindung, Umzug, Beförderungen, Stundenmaß oder (Beginn bzw. Ende der) Elternzeit.

Wichtiger Hinweis:
Alle Leistungen des BLLV (zum Beispiel der Dienstrechtsschutz) sind in vollem Umfang nur gewährleistet, wenn der korrekte Beitrag gezahlt wird. 

Die Beiträge werden per Bankeinzug erhoben.

gez. Tobias Prinz

Landesschatzmeister des BLLV

Beitragsordnung und Ermäßigungen