Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % des Grundgehaltes. Er wird im Quartal eingezogen. Z.B. eine 34-jährige Lehrerin in A12 zahlt beispielsweise monatlich 21,37 Euro.

Referendar/innen und Lehramtsanwärter/innen zahlen 3,50 Euro im Monat. Diesen Betrag zahlen auch Mitglieder während der Elternzeit bzw. Beurlaubte ohne Gehalt und im Ausland beschäftigte Mitglieder.

Arbeitslose Mitglieder bzw. Mitglieder, die auf der Warteliste stehen, aber keine Beschäftigung im Bereich der Schule nachgehen, zahlen 1 Euro im Monat.

Verwaltungsangestellte und Pädagog/innen im Sozial und Erziehungsdienst zahlen einen Jahresbeitrag von 132,00 Euro.

Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag bittet der BLLV um einen freiwilligen Solidarbeitrag von 1 € für die sozialen Aktivitäten des Verbandes.

Studentinnen und Studenten sind beitragsfrei, können aber alle Angebote des BLLV nutzen.

Der Mitgliedsbeitrag zum BLLV kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden, so dass er sich de facto um 30 bis 35 % verringert. 

Der BLLV erhebt einen dynamischen Beitrag, d. h. der Beitrag orientiert sich am jeweiligen Grundgehalt. Damit werden Besoldungsstufen, Teilzeit und Höhe der Versorgung berücksichtigt. Dies ist aus Sicht des BLLV ein Zeichen kollegialer Solidarität. Alle Mitglieder haben vollen Zugang zu allen Leistungen des BLLV. Sie zahlen jedoch nach ihren finanziellen Möglichkeiten.

Bitte teilen Sie uns daher mit, wenn sich Ihre Arbeitszeit ändert oder Sie beurlaubt sind, damit der Beitrag entsprechend angepasst werden kann.

Die Beiträge werden per Bankeinzug erhoben.