Der Landesvorstand setzt sich aus 23 Personen zusammen. Folgende zwölf davon werden von der Landesdelegiertenversammlung gewählt:

  • das Präsidium (3 Personen)
  • die Abteilungsleiter (4 Personen)
  • der Schatzmeister
  • der Chefredakteur der Bayerischen Schule
  • die Protokollführerin
  • die Beisitzer (2 Personen)

Weitere elf gehören dem Landesvorstand aufgrund anderer Führungsaufgaben im BLLV an:

  • Vorsitzende der Bezirksverbände (9 Personen)
  • Vorsitzende des JungenBLLV (früher ABJ)
  • Vorsitzende der Landesstudentengruppe

Aufgaben

Der Landesvorstand ist bei seinen Entscheidungen gebunden an die Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung und des Landesausschusses. Er wird auf der Grundlage der Ziele und Aufgaben des Verbandes initiativ, wie sie in der Satzung, den Leitlinien und Leitanträgen festgelegt sind.
Die Satzung ordnet dem Landesvorstand u. a. folgende Aufgaben zu:

  • Entscheidung über an ihn gerichtete Anträge auf der Grundlage der von der Landesdelegiertenversammlung aufgestellten Richtlinien der Verbandsarbeit,
  • Beschluss über Maßnahmen zur Durchführung unvorhersehbarer Verbandsaufgaben und Genehmigung entsprechender Mittel,
  • Vorschlag an den Landesausschuss zur Ernennung und Abberufung von Mandatsträgern, sofern sie nicht nach Satzung zu wählen sind,
  • Einstellung des Landesgeschäftsführers, des Justitiars und der hauptberuflichen Referenten auf Vorschlag des Präsidenten,
  • Einrichtung und Auflösung von Arbeitsstellen.

Genaue Bestimmungen in der Satzung