Rechtsfälle der BLLV-Rechtsabteilung - veröffentlicht im Mitgliedermagazin "bayerische schule".
Gesetze und Verordnungen ändern sich. Alle nachfolgenden Artikel waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dem aktuellen Stand. Mögliche Änderungen seither können aber nicht ausgeschlossen werden. Bitte überprüfen Sie, ob der Text noch dem aktuellen Rechtsstand entspricht, bevor Sie ihn zur Argumentation etc. heranziehen.
Was tun, wenn Eltern über ihren Anwalt Widerspruch gegen das Übertrittszeugnis ihres Kindes einlegen? Die Begründung auf Nachfrage: bestimmte Aspekte des Nachteilsausgleichs seien nicht erfüllt worden. Die Rechtsabteilung empfiehlt, ruhig zu bleiben.
Eine kleine Gemeinde sucht Aufsicht für die Bushaltestellen der Grundschule. Als sich niemand findet, soll das Lehrpersonal einspringen – doch ist das rechtlich zulässig? Andreas Rewitzer, Leiter der BLLV-Rechtsabteilung klärt auf.
Welche Unterlagen über Schülerinnen und Schüler dürfen an die nächste Schule weitergegeben werden? Die maßgeblichen Regelungen lassen so viel Spielraum, dass die Rechtsabteilung den Dialog mit dem Kultusministerium gesucht und dazu Klarheit geschaffen hat.