Künstliche Intelligenz

Positionsbeschreibung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V.

Einstimmiger Beschluss des Landesvorstandes vom 18. April 2026

Künstliche Intelligenz (KI) eröffnet erhebliche Potenziale für die Weiterentwicklung von Unterricht, Lernen und schulischer Arbeit. Zugleich stellt sie das Bildungssystem vor grundlegende kulturelle, ethische und pädagogische Gestaltungsaufgaben. Bildung im Zeitalter von KI braucht Orientierung, Verantwortung, Beziehung und Partizipation. Ziel dieses Positionspapiers ist es daher, klare Forderungen an die Politik und Leitlinien für einen verantwortungsvollen, lernförderlichen und pädagogisch begründeten Umgang mit KI in Schule und Unterricht zu formulieren.

Professionelle Stärkung von Lehrkräften

Beim Einsatz von KI in Schule geht es ausdrücklich nicht um die Ersetzung pädagogischer Arbeit, sondern um deren professionelle Stärkung. KI kann Lehrkräfte gezielt entlasten, insbesondere bei administrativen und organisatorischen Aufgaben, und so Freiräume für pädagogische Kernaufgaben schaffen: Beziehungsarbeit, individuelle Förderung, didaktische Gestaltung und die Begleitung von Lernprozessen. KI-gestützte Analyse- und Diagnosetools ermöglichen eine differenziertere Erfassung von Lernständen und eine wirksamere Unterstützung individueller Lernwege. Voraussetzung dafür ist der reflektierte, transparente und verantwortungsvolle Einsatz von KI.

Individualisierung und Bildungsgerechtigkeit

Zugleich eröffnet KI neue Möglichkeiten der Individualisierung von Lernen. Lern- und Prüfungsaufgaben können adaptiv an unterschiedliche Lernniveaus, Sprachstände und Lernvoraussetzungen angepasst werden. Unterstützende KI-Funktionen wie Übersetzungen, Vorlesetools oder Visualisierungen sind besonders hilfreich für Lernende mit Förderbedarf oder sprachlichen Herausforderungen. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler hingegen können von KI-Werkzeugen, die sie beim vertieften Denken, bei komplexen Fragestellungen und bei der eigenständigen Wissensproduktion herausfordern, profitieren. Eine bewusste pädagogische Einbindung von KI stärkt die Selbstständigkeit der Lernenden, fördert Motivation und leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit.

Bildungsverständnis im Wandel

Darüber hinaus bestärkt KI einen prozess- und kompetenzorientierten Bildungsbegriff: weg von der reinen Wissensreproduktion hin zu einer Bildung, die Urteilskraft, Kreativität, kritisches Denken und demokratische Verantwortung in den Mittelpunkt stellt. Bildung darf sich dabei nicht auf Funktionalität und Effizienz reduzieren, sondern muss bewusst menschliche Haltungen, ethische Reflexionsfähigkeit und kulturelle Teilhabe fördern. Die Auseinandersetzung mit KI ist daher nicht nur eine technische, sondern vor allem eine pädagogische und gesellschaftliche Aufgabe.

Politische Verantwortung und Rahmenbedingungen

Damit KI in der Schule wirksam, verantwortungsvoll und lernförderlich eingesetzt werden kann, benötigen Lehrkräfte verbindliche Rahmenrichtlinien, rechtliche Sicherheit und nachhaltige Unterstützung. Anstelle pauschaler Verbote braucht es eine klare bildungspolitische Zielsetzung, die KI als unterstützendes Werkzeug zur Sicherung pädagogischer Qualität, zur Förderung von Innovation und zur Stärkung von Chancengleichheit begreift und die Schule als einen Ort versteht, an dem der Wandel durch KI aktiv, kritisch und gemeinsam gestaltet wird.


I. LEHRKRÄFTEBILDUNG

Ein fundiertes Verständnis der Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen von KI ist die Grundlage für einen verantwortungsvollen Einsatz im schulischen Kontext. Der Umgang mit KI muss daher in allen Phasen der Lehrkräftebildung verankert sein und im Lehramtsstudium einen eigenständigen, verbindlichen Platz erhalten. Auch nach Studium und Referendariat benötigen Lehrkräfte qualitätsgesicherte praxisnahe Fort- und Weiterbildungen, die technisches Wissen mit pädagogischem, didaktischem und ethischem Urteilsvermögen verknüpfen und an den konkreten Bedarfen von Schulen und Lehrkräften orientiert sind. Ebenso müssen ausreichende Ressourcen für Präsenzfortbildungen vor Ort vorhanden sein, bei denen insbesondere auch ein hoher Kompetenzaustausch zwischen den Teilnehmenden möglich ist. Dafür sind ausreichende finanzielle und personelle sowie zeitliche Ressourcen für Lehrkräfte und Schulleitungen erforderlich.

Lehrkräfte sollten gezielt darin geschult werden, mithilfe von KI erstellte Leistungen angemessen einzuordnen, Lern- und Arbeitsprozesse fachkundig zu bewerten und so eine fundierte Leistungsbeurteilung im digitalen Zeitalter sicherzustellen. Dabei ist es besonders wichtig, gezielt diejenigen zu unterstützen, die bislang wenig Erfahrung im Umgang mit KI haben, sich unsicher fühlen oder der Technologie skeptisch gegenüberstehen, um ein flächendeckendes Grundniveau an KI-Kompetenzen und einen kritisch-konstruktiven Umgang mit KI-gestützten Lehr- und Lernsystemen in Bayern zu erreichen. Hierbei sind niederschwellige und flexible digitale Angebote, auch auf Schulebene, notwendig, die stets ausgeweitet und an neue Herausforderungen angepasst werden.

Gleichzeitig müssen Schulverwaltung und multiprofessionelle Teams, etwa Förderlehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeit, Schulpsychologinnen und -psychologen oder IT-Koordinator*innen, in die Fortbildungs- und Unterstützungsangebote einbezogen werden, damit die Implementierung von KI schulweit wirksam, verantwortungsvoll und nachhaltig gelingt. Die einzelnen Rollen müssen klar definiert und gezielt finanziell und personell ausgestaltet werden.


II. GANZHEITLICHE KI-BILDUNG: SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER BEFÄHIGEN UND BEGLEITEN

Unsere Vision ist es, Schülerinnen und Schüler systematisch zu befähigen, kompetente, reflektierte und selbstbestimmte Akteurinnen und Akteure in einer von KI geprägten Welt zu werden. KI ist längst ein fester Bestandteil aller Lebensbereiche und wird die Bildungs-, Arbeits- und Alltagsrealität der heutigen Lernenden ihr gesamtes Leben lang begleiten. Schule hat daher den Auftrag, frühzeitig fundierte KI-Kompetenzen aufzubauen und Orientierung zu geben.

Schülerinnen und Schüler sollen verstehen, wie KI-Systeme funktionieren, welche Chancen sie bieten und wo ihre Grenzen und Risiken liegen. Altersgerecht vermittelte Kenntnisse zu Themen wie Fairness, Nachhaltigkeit, Inklusivität, Urheberrecht und Datenschutz fördern kritisches Denken und stärken einen verantwortungsvollen Umgang mit KI. Ebenso wichtig ist die Fähigkeit, KI-generierte Inhalte einzuordnen, ihre Faktentreue zu überprüfen und algorithmische Entscheidungen reflektiert zu bewerten. Zugleich gilt es, Schülerinnen und Schüler aktiv zu beteiligen und sie vor Abhängigkeit, Überforderung und einem unreflektierten Einsatz von KI zu schützen. Ziel ist es, junge Menschen darin zu unterstützen, KI souverän, kreativ und verantwortungsbewusst zu nutzen.

Hierbei kommt der Schulberatung eine zentrale Rolle zu: Es müssen Ressourcen für Präventionsarbeit gegen digitale Überforderung sowie für die Krisenintervention durch Schulpsychologinnen und -psychologen bei KI-Missbrauch (z. B. Deepfakes oder Cybermobbing) geschaffen werden.

Die erfolgreiche Umsetzung dieser Ziele setzt voraus, dass Lehrkräfte in geeigneter Weise unterstützt werden. Gleichzeitig ist es ein zentrales Anliegen, Eltern aktiveinzubeziehen und mitzunehmen. Dies kann insbesondere durch gezielte Aufklärungs- und Informationsangebote geschehen, die sowohl die Chancen als auch die Risiken der KI-Nutzung verständlich vermitteln und Eltern in die Lage versetzen, die Anwendung kritisch zu begleiten und mitzugestalten. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz und in Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus kann es gelingen, Schülerinnen und Schüler nachhaltig auf eine Zukunft mit KI vorzubereiten und sie bestmöglich zu stärken.


III. WEITERENTWICKLUNG VON UNTERRICHT UND PRÜFUNGSFORMATEN

Die Prüfungs- und Bewertungskultur in Bayern sollte sich von einer ergebnis- und notenorientierten Ausrichtung hin zu einer prozessorientierten, kompetenzbasierten Prüfungs- und Lern-/Leistungskultur weiterentwickeln, die den reflektierten und selbstbestimmten Einsatz von KI integriert.

Dabei müssen Prüfungen als prozessbegleitende Formate (wie beispielsweise Portfolios, projektbezogene Arbeiten, mündliche Kolloquien oder die Dokumentation und Reflexion des KI-Einsatzes) gestaltet werden, die KI sinnvoll einbeziehen, ohne auf Standardisierung abzuzielen und somit zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Die Leistungsbewertung sollte weiterhin auf klar definierten, landesweiten Kriterien basieren, die sowohl die Wirksamkeit von KI-gestützten Lernmethoden als auch die pädagogischen Zielsetzungen berücksichtigen, um Fairness und Objektivität zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass Prüfungsformate die Förderung kreativer, kognitiver und kritischer Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellen und eine kontinuierliche Leistungsbewertung ermöglichen. Dabei muss auch der verantwortungsvolle und reflektierte Umgangmit KI Teil des Lernprozesses werden. Der Unterricht muss neu gedacht werden, um kritisches Denken, tiefes Verständnis und den kompetenten Umgang mit digitalen Technologien und KI von Beginn an gezielt zu fördern und zu bewerten.

Die Individualisierung von Lernprozessen und der oft erhöhte Bewertungsaufwand dürfen jedoch nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Lehrkräfte führen. Sie müssen so konzipiert sein, dass der Einsatz von KI zur tatsächlichen Entlastung beiträgt. Gleichzeitig dürfen Potenziale zur Entlastung durch KI nicht als Argument für die Behebung des Lehrkräftemangels vorgeschoben werden, denn Lehren und Lernen ist vor allem Beziehungsarbeit und Kommunikationskompetenz. Aus diesem Grund muss auch weiterhin sichergestellt werden, dass ausreichend Lehrkräfte ausgebildet und eingestellt werden, um eine qualitativ hochwertige Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten und steigender Heterogenität in Klassenzimmern gerecht zu werden.

Um das Potenzial KI-gestützter Lehr- und Lernsysteme zu entfalten, ist eine fundierte Forschung zur Effektivität des Einsatzes digitaler Medien und Methoden notwendig, die mit einer medien- und fachdidaktischen Qualitätssicherung einhergeht. Der Einsatz von KI muss stets sinnvoll ins pädagogische Konzept integriert werden, um sowohl die Kompetenzentwicklung als auch soziale und motivationale Aspekte zu fördern.Gleichzeitig benötigen Schulleitungen und Lehrkräfte gezielte Unterstützung bei der Auswahl geeigneter KI-Tools und ausreichend Freiraum, um innovative Ansätze im Unterricht zu erproben und individuell auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einzugehen.


IV. TECHNISCHE AUSSTATTUNG UND SCHULENTWICKLUNG

Um Bildungsungleichheiten nicht zu verschärfen, sind dauerhaft gesicherte Ressourcen notwendig. Auch wenn erste KI-Tools (wie BayLKI oder telli) den Schulen zur Verfügung stehen, setzt eine chancengerechte Nutzung eine verlässliche technische Infrastruktur, rechtssichere Plattformen sowie eine nachhaltige finanzielle und personelle Ausstattung voraus. Stabile Netzwerke, funktionierende Endgeräte und kontinuierlicher technischer Support sind notwendige Grundlagen, ersetzen jedoch keine pädagogische Verantwortung.

Das Kultusministerium muss bayernweit einheitliche, datenschutzkonforme und hochwertige KI-Tools zentral zur Verfügung stellen. Die Beschaffung, rechtliche Prüfung und Finanzierung darf nicht in Form von Budgets auf die Einzelschulen – und damit in der Regel auf die Schulleitungen – abgewälzt werden. Eine solche Delegation führt zu immensem administrativen „Beschaffungsstress“ und droht, die Chancengerechtigkeit zu gefährden, wenn örtliche Sachaufwandsträger keine entsprechenden Fördermittel mehr bereitstellen können. Wahre Entlastung bedeutet: Zentrale Bereitstellung durch das Land, damit sich die Schulen auf die pädagogische Umsetzung konzentrieren können.

Schulen und Lehrkräfte benötigen Rechtssicherheit und praxistaugliche Orientierung im aktuellen Regelungsdschungel, nicht nur neue Tools: KI ist ein unterstützendes Werkzeug, kein Ersatz für professionelle pädagogische Entscheidungen. Statt immer kleinteiligerer Vorgaben braucht es verlässliche Leitplanken, die echte pädagogische Freiräume überhaupt erst rechtssicher ermöglichen. Schulleitungen benötigen mehr zeitliche Freiräume und Autonomie, um KI-Innovationsprozesse verantwortungsvoll anzustoßen, während die Schulaufsicht als ermöglichender Partner wirkt und kooperative Schulentwicklung sowie professionelle pädagogische Haltung unterstützt, statt primär durch Kontrolle und Vorgaben zu begrenzen.

Der Einsatz von KI darf nicht zu zusätzlichen Aufgaben führen, für die Lehrkräfte, Schulleitungen und Verwaltungsangestellte weder Zeit noch Anrechnungsstunden erhalten, sondern muss spürbar Freiräume schaffen. Personelle Unterstützung, verbindliche Entlastungsstrukturen und ausreichende Anrechnungsstunden sind notwendig, damit Routinetätigkeiten reduziert und Zeit für Beziehungsarbeit, individuelle Förderung und Schulentwicklung gewonnen wird.

KI wirkt nicht nur auf Unterrichtsmethoden, sondern kann als Katalysator für die gesamte Schulentwicklung dienen. Im Sinne einer postdigitalen Schule, also einer Schule, in der digitale Technologien nicht mehr als Zusatz, sondern als selbstverständlich integrierter Bestandteil von Lehren, Lernen und Schulleben verstanden werden, entstehen neue Möglichkeiten, schulische Bildung innovativ zu gestalten. KI eröffnet Räume für adaptive Lernumgebungen, für Creatorspaces und hybride Feedbackprozesse, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Eigenverantwortung stärken. Gleichzeitig verändern sich die Rollenbilder: Lehrkräfte werden verstärkt zu Lernbegleiter*innen, Lernende übernehmen mehr Verantwortung für ihren eigenen Bildungsweg. Schulentwicklung im KI-Zeitalter bedeutet daher, Schulkultur bewusst zu gestalten: partizipativ, kreativ und werteorientiert.


V. RECHTLICHER RAHMEN, DATENSCHUTZ UND ETHISCHE FRAGEN

Lehrkräfte müssen befähigt werden, fundiert zu entscheiden, wann und wie KI im Unterricht sinnvoll eingesetzt werden kann. Hierfür bedarf es keiner neuen, einengenden Vorgaben, sondern einer verständlichen Aufbereitung des bestehenden Rechtsrahmens, die echte pädagogische Freiräume überhaupt erst rechtssicher macht.

Ein zentraler Aspekt beim Einsatz von KI-gestützten Lehr- und Lernsystemen ist die kritische Auseinandersetzung mit ethischen Fragen und möglichen Verzerrungen in den Algorithmen. KI-Systeme können durch Algorithmische Verzerrung bestehende Biases und Diskriminierungen reproduzieren, wenn zugrunde liegende Trainingsdaten nicht die Realität widerspiegeln oder gesellschaftliche Vorurteile reproduzieren. Daher muss sichergestellt werden, dass diese Systeme regelmäßig auf solche Verzerrungen untersucht und angepasst werden, um diskriminierende Tendenzen zu minimieren.

Die Fehleranfälligkeit und die potenziellen negativen Auswirkungen von KI-gestützten Lernsystemen, insbesondere in Bezug auf Datenerhebung und -verwendung, müssen von den verantwortlichen Dienstleistern transparent gemacht und durch eine zentrale staatliche Stelle fortlaufend überwacht werden. Dafür können nicht einzelne Lehrkräfte verantwortlich gemacht werden, sondern es muss eine strukturelle, bayernweite Unterstützung aufgesetzt werden, die durch zentrale Anlaufstellen und praxistaugliche Orientierungshilfen einen systematischen Umgang mit den ethischen und datenschutzrechtlichen Herausforderungen von KI-gestützten Systemen gewährleistet. Bei festgestellten Verstößen oder Problemen müssen die verantwortlichen Dienstleister konsequent zur Verantwortung gezogen werden.

Zudem ist es erforderlich, dass KI-gestützte Systeme für den Unterricht so entwickelt und eingesetzt werden, dass sie keine bestehenden gesellschaftlichen Ungleichheiten verstärken, sondern als Werkzeug zur Förderung von Inklusion und gerechtem Zugang zu Bildung dienen. Die Reproduktion von Vorurteilen oder Diskriminierung durch KI darf nicht toleriert werden, sondern muss aktiv und kontinuierlich minimiert werden.


VI. UNSERE VISION

Unsere Vision ist eine Schule, in der KI pädagogische Freiräume eröffnet und Bildung transformativ weiterentwickelt, statt sie auf rein funktionale Anwendungen zu reduzieren.
KI dient nicht der Verdichtung von Anforderungen, sondern unterstützt menschliches Lernen, Beziehungsgestaltung und individuelle Förderung.
Schülerinnen und Schüler werden befähigt, KI kompetent, kritisch und verantwortungsvoll zu nutzen und ihre Zukunft in einer von KI geprägten Gesellschaft aktiv mitzugestalten.
Lehrkräfte erfahren spürbare Entlastung und gezielte Unterstützung, um sich auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren zu können.
Unterricht und Prüfungsformate entwickeln sich weiter und schaffen Raum für neue Formen des Lernens, Denkens und Bewertens.
Datenschutz, Transparenz und ethische Leitlinien bilden dabei eine verlässliche Grundlage.
Eine nachhaltige technische Ausstattung und strategische Schulentwicklung sichern langfristig Qualität und Teilhabe.

KI darf nicht durch isolierte Einzelmaßnahmen und befristete Pilotprojekte fragmentiert implementiert werden. Auch wenn landesweite Zugänge wie BayLKI oder telli ein richtiger erster Schritt sind, reicht die reine Bereitstellung von Tools nicht aus. Notwendig ist eine bayernweite Gesamtstrategie, die verlässlich, nachhaltig und partizipativ entwickelt wird, damit Innovationen nicht nach Schulversuchen im Sande verlaufen, sondern an jeder Schulart und bei allen Lehrkräften im Alltag ankommen.

Diese Vision und Haltung bilden den Ausgangspunkt für die nachfolgenden Forderungen des Verbands an die Politik, um die notwendigen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige KI-Bildung zu schaffen.


DAHER FORDERT DER BLLV

  1. Zeitliche, personelle und strukturelle Unterstützung für alle Lehrkräfte bereitzustellen, um KI pädagogisch sinnvoll einsetzen und reflektieren zu können.
     
  2. KI-Kompetenzen als festen Bestandteil aller Phasen der Lehrkräftebildung zu verankern und didaktisch fundiert zu vermitteln, auch aber nicht nur durch Grundlagenvermittlung in der ersten Phase (Basisqualifikation).
     
  3. Praxisnahe, kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote zu KI quantitativ und qualitativ auszubauen und durch Präsenzformate das Peer-Lernen von Lehrkräften zu ermöglichen.
     
  4. Schulentwicklung strategisch zu fördern, sodass KI langfristig zur pädagogischen Entlastung und Qualitätsentwicklung beiträgt.
     
  5. Anrechnungsstunden und ausreichend Freiräume für Schulleitungen, Systembetreuungen und Lehrkräfte zur KI-Konzeptentwicklung und -umsetzung.
     
  6. Multiprofessionelle Teams (inkl. Schulberatung und Schulpsychologie) bei der Präventionsarbeit, Krisenintervention und Entwicklung von Fortbildungsangeboten einzubinden.
     
  7. Schulleitungen und Lehrkräfte bei der Auswahl und Integration von KI-Tools gezielt durch Berater digitale Bildung (mBdBs und iBdBs), Referentennetzwerke der Bezirke und IT-Fachkräften der Sachaufwandsträger zu unterstützen und ausreichend Freiräume für innovative Unterrichtskonzepte zu schaffen.
     
  8. Eine verbindliche Verankerung von altersgerechten KI-Kompetenzen als Bestandteil des Medienkonzepts der Schule und inhaltliche Aufnahme in den Medienführerschein.
     
  9. Prüfungen und Leistungsbewertung grundlegend neu zu konzipieren und prozessorientiert zu gestalten, sodass der reflektierte, selbstbestimmte und sinnvolle Einsatz von KI aktiv in den Lern- und Bewertungsprozess integriert wird.
     
  10. Schulen und Lehrkräften einen Orientierungsrahmen durch landesweite Kriterien für die Bewertung von Leistungen, die mit Hilfe von KI erstellt wurden, zur Verfügung zu stellen.
     
  11. Rahmenbedingungen zu schaffen, die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern ermöglichen und sie zugleich vor Risiken im Umgang mit KI aufklären und schützen.
     
  12. Flächendeckende, leistungsfähige und nachhaltige technische Infrastruktur als Voraussetzung für zeitgemäße KI-Nutzung sicherzustellen. Dies umfasst zwingend auch die zentrale, staatliche Bereitstellung datenschutzkonformer KI-Tools, um Schulen und Sachaufwandsträger vor administrativem und finanziellem Beschaffungsstress zu schützen.
     
  13. Verlässliche und praxistaugliche rechtliche Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz an Schulen zu schaffen.
     
  14. Eltern durch gezielte Informations- und Fortbildungsangebote im Umgang mit KI einzubinden und zu stärken.
     

Lernen im Zeitalter der Digitalität

Einstimmiger Beschluss des Landesvorstands vom 26. September 2025

Wir stehen an einem entscheidenden Wendepunkt: Die digitale Transformation durchdringt alle Lebensbereiche. Sie fordert uns heraus, sie bietet Chancen, sie verlangt Haltung. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) stellt sich dieser Herausforderung. Wir setzen uns für eine Bildung ein, die Kinder und Jugendliche stark macht – durch Beziehung, Begeisterung und Sinn. Bildung, die nicht belehrt, sondern befähigt. Bildung, die nicht reproduziert, sondern transformiert. Eine Bildung im Zeitalter der Digitalität darf sich nicht auf Vermittlung reduzieren, sondern muss junge Menschen als aktive, verantwortungsvolle Mitgestaltende ihrer Lernwege ernst nehmen. Dieses Positionspapier formuliert unsere Vision für das Lernen im Zeitalter der Digitalität.

Von Digitalisierung zu Digitalität – eine begriffliche Orientierung

Digitalisierung bezeichnet den technischen Wandel – die Umwandlung analoger Prozesse in digitale. Doch der eigentliche Paradigmenwechsel liegt tiefer: In der „Kultur der Digitalität“ (Felix Stalder) verändert sich unser Denken, Kommunizieren und Lernen. Schule muss sich diesem Wandel stellen – nicht durch blinden Technikeinsatz, sondern durch reflektierte Bildung mit und über Digitalität (vgl. Döbeli Honegger, 2016; Huber & Schneider, 2021). Das umfasst sowohl die Nutzung digitaler Werkzeuge als auch die kritische Auseinandersetzung mit ihren Wirkungen, Mechanismen und gesellschaftlichen Konsequenzen.

Künstliche Intelligenz und digitale Werkzeuge im Zentrum von Schulentwicklung

Künstliche Intelligenz (KI) ist kein Zukunftsthema mehr – sie ist längst Gegenwart. Ihre Potenziale reichen von personalisiertem Lernen über Diagnostik bis hin zur administrativen Entlastung. KI-gestützte Tools können Lehrkräften und Schulleitungen helfen, Routinetätigkeiten zu automatisieren, Feedbackprozesse zu unterstützen und Lernfortschritte differenziert sichtbar zu machen. KI muss als das Lernen und Lehren unterstützendes Werkzeug betrachtet werden – nicht als Ersatz für pädagogische Beziehungen. Bayernweite Schullizenzen für datenschutzkonforme und sinnvolle generative digitale Tools, Plattformen und Apps würden hier Sicherheit geben und entlasten, denn Fachleute und Ressourcen fehlen an allen Schularten, um hier gezielt auszuwählen. Innovation darf nicht an mangelnder Ausstattung oder zu schulartspezifisch gedachten Strategien scheitern. (vgl. Huber et al., 2024)

Bildung im Wandel: Chancen erkennen, Zukunft gestalten

Digitalität ist mehr als Technik. Sie ist Ausdruck einer sich wandelnden Kultur, die neue Formen des Zusammenlebens, Lernens und Arbeitens hervorbringt. In dieser Veränderung liegen immense Chancen: für die Individualisierung von Lernwegen, für kreative Ausdrucksformen, für neue Partizipationsmöglichkeiten. Doch diese Chancen entfalten sich nur, wenn Schulen zu Gestaltungsorten werden. Gute Digitalität muss vorgelebt werden – in der Schule, in der Verwaltung, in der Lehrkräftebildung. Diese Veränderung benötigt aber vor allem auch Zeit und Ressourcen.

Leitlinien zeitgemäßer Bildung

Der BLLV steht für ein Bildungsideal mit Herz, Kopf und Hand. Lernen ist Beziehung. Lernen braucht Sinn. Lernen braucht Begeisterung. Digitalisierung ist dabei keine Ersatzrealität, sondern eine mächtige Ergänzung. Digitale Medien müssen dort eingesetzt werden, wo sie einen echten Mehrwert für das Lernen und die Entwicklung junger Menschen schaffen. Medienkompetenz ist dabei kein Nice-tohave, sondern Grundvoraussetzung für mündiges, demokratisches Handeln. Medienbildung ist Haltung. Und Demokratielernen beginnt mit dem Verstehen digitaler Wirklichkeit.

Lernen als individueller, selbstbestimmter Prozess

Lernen ist kein Gleichschritt, sondern ein individueller Prozess. Die Schule der Zukunft ist nicht mehr primär ein Ort des Lehrens, sondern des Lernens. Schülerinnen und Schüler müssen ihr eigenes Lernen in die Hand nehmen dürfen. Sie müssen begleitet, nicht belehrt werden. Lernprozesse müssen sinnstiftend, relevant und kontextbezogen gestaltet sein. Die 4K-Kompetenzen – Kreativität, Kommunikation, Kollaboration und kritisches Denken – bilden dabei das Fundament für Zukunftsfähigkeit.

Neue Lern- und Prüfungskultur: Lernen bewerten, nicht bewachen

Eine neue Lernkultur erfordert eine neue Prüfungskultur. Lernen ist prozessorientiert – also müssen auch Prüfungen prozessorientiert sein. Leistungsbewertung darf nicht nur das Produkt in den Blick nehmen, sondern muss auch die Entwicklung würdigen. Prüfungsformate müssen flexibler, kreativer und individueller werden. Kompetenzorientierte, adaptive und projektbasierte Formate, welche auch das kollaborative Arbeiten sowie die Nutzung von KI enthalten, wären zeitgemäß. KI kann dabei zudem eine Rolle spielen: bei der Analyse von Lernfortschritten, bei der Erzeugung von Aufgaben oder beim formativen Feedback. Doch: Die Verantwortung für die Bewertung bleibt beim Menschen.

Lernförderliches Feedback: Chance für Wachstum

Feedback ist der Motor für Lernprozesse. Nach John Hattie ist die Rückmeldung über Fehler nicht Bestrafung, sondern Chance – für den einzelnen Schüler oder die einzelne Schülerin ebenso wie für das gesamte System. Lernförderliches Feedback muss kontinuierlich, dialogisch und individuell sein. KI kann bei der Bereitstellung von Feedback unterstützen, ersetzt aber nicht die reflektierende Begleitung durch die Lehrkraft. Eine neue Feedbackkultur braucht Zeit, Vertrauen und Raum zur Entwicklung. Sie ist Ausdruck einer veränderten Haltung zum Lernen selbst.

Medienkompetenz als Querschnittsaufgabe und Fundament demokratischer Bildung

Medienkompetenz kann nicht nebenbei erworben werden. Sie ist zentrale Bildungsaufgabe im Zeitalter der Digitalität. Die notwendige Medienerziehung beginnt in der Grundschule und zieht sich durch alle Schularten und Jahrgangsstufen. Es geht nicht nur um Technik, sondern um kritisches Denken, ethische Reflexion und gesellschaftliche Verantwortung. Schule muss Kinder stark machen gegen Desinformation, Radikalisierung, Überforderung und Abhängigkeit. Die Fähigkeit, Informationen zu bewerten, den eigenen „Confirmation Bias“ zu reflektieren und Quellen kritisch zu hinterfragen, ist Grundlage demokratischer Mündigkeit. Medienbildung ist politische Bildung.

Schulentwicklung gestalten: strategisch, innovativ, kooperativ

Die digitale Transformation kann nur gelingen, wenn sie als Teil einer umfassenden Schulentwicklung gedacht wird. Schulentwicklung muss bewusst gesteuert werden: durch strategische Zielsetzungen, durch kluge Priorisierung (BIOplus-Ansatz: Bewahren, Innovieren, Optimieren, Sistieren; vgl. Huber et al., 2024) und durch kooperative Führungsstrukturen sowie das Ermöglichen von zielgerichteter Kooperation auf Ebene der Lehrkräfte. Schulleitungen sind zentrale Akteure dieses Wandels – sie brauchen Zeit, Ressourcen und Unterstützung. Professionelle Führung bedeutet, Räume für Innovation zu schaffen, Feedbackstrukturen aufzubauen und gemeinsam mit dem Kollegium eine wertegeleitete, lernförderliche Schulkultur zu entwickeln (vgl. Huber & Pruitt, 2024). Auch die Schulverwaltung selbst muss Teil der digitalen Transformation sein. Digitalisierung bietet nicht nur für das Lehren und Lernen, sondern auch für die Optimierung administrativer Prozesse enorme Potenziale. Überholte, analoge Verwaltungsstrukturen binden derzeit viel Zeit, Ressourcen und Energie. Effiziente, datensichere digitale Verwaltungsprozesse – von Stundenplanung über Personalverwaltung bis hin zur Kommunikation mit der Schulaufsicht – können Leitung und Kollegium entlasten und so Freiräume für pädagogische Innovation schaffen. Eine ganzheitliche Digitalstrategie muss daher auch die Verwaltungsdigitalisierung aktiv mitdenken.

Professionalisierung mit Haltung: Lehrkräftebildung neu denken

Die beste Ausstattung hilft wenig, wenn die Haltung nicht stimmt. Digitale Bildung darf in der Lehrkräftebildung nicht auf Tools beschränkt bleiben. Vielmehr braucht es eine methodisch-didaktisch fundierte Verankerung digitaler Medien sowie medienpädagogischer und ethisch-reflexiver Inhalte in allen Ausbildungsphasen – von der Universität über das Referendariat bis zur Fortbildung im Dienst. Bereits bestehende Orientierungsrahmen wie der DigCompEdu Bavaria bieten wertvolle Anknüpfungspunkte zur Kompetenzentwicklung von Lehrkräften im Umgang mit digitalen Medien. Diese sollten systematisch genutzt und weiterentwickelt werden. Doch nicht alles lässt sich durch Fortbildung lösen. Entscheidend ist die professionelle Haltung: Beziehungsorientierung, Neugier, Reflexion, Mut zur Veränderung. Schulen brauchen Zeit und Vertrauen, um sich gemeinsam auf den Weg zu machen.

Infrastruktur und Ressourcen: Ermöglichung statt Technikfetisch

Digitale Bildung braucht eine stabile, funktionale Infrastruktur. Doch Technik allein macht keine gute Schule. Hochwertige Ausstattung ist notwendige Voraussetzung, aber kein Ziel. Entscheidend ist, dass Schulen ihre Konzepte und Wege selbst gestalten können. Sie brauchen dafür individuelle Lösungen, Entwicklungsspielräume, Supportstrukturen und personelle Ressourcen. Das Medien- und KI-Budget darf nicht gekürzt werden, auch nicht an Grundschulen – gleiche Bildungschancen brauchen gerechte Ressourcen.

Schule gemeinsam transformieren

Digitalität verändert die Welt – und sie verändert das Lernen. Schule im Zeitalter der Digitalität braucht Zeit, Beziehung, Begeisterung und Sinn. Sie braucht Raum für Kreativität, Mut zur Veränderung, eine klare Haltung – und das Vertrauen, dass Wandel möglich ist. Der BLLV steht für eine Bildung, die Kinder und Jugendliche stark macht: für eine Zukunft, die von Unsicherheit und Komplexität, aber auch von Chancen und neuen Möglichkeiten geprägt ist. Lassen wir uns nicht treiben – sondern gestalten wir gemeinsam. Für eine Schule, die Kinder begeistert. Für eine Gesellschaft, die Zukunft kann.

DER BAYERISCHE LEHRER- UND LEHRERINNENVERBAND FORDERT DAHER:

  1. Professionelle Unterstützung der Schulleitungen, Verwaltungen und Lehrkräfte bzgl. IT- und Datensicherheit durch IT-Sicherheitsbeauftragte und professionelle Schulungsangebote, wie es für andere Behörden längst sichergestellt ist.
     
  2. Zeit und Ressourcen für Schul- und Unterrichtsentwicklung, Feedbackkultur, Innovation bereitstellen.
     
  3. Feste IT-Betreuer:innen für jede Schule, die mindestens 20 Stunden / Woche vor Ort sind.
     
  4. Systembetreuer/innen, ByCS-Administrator/innen und Berater/innen digitale Bildung durch eine ausreichende Zahl von Anrechnungsstunden entlasten und professionell unterstützen.
     
  5. Anrechnungsstunden für digitale Zusatzaufgaben (z. B. ByCS, Medienkonzept, DSDZ-Tabletklassen) gewähren
     
  6. Verwaltungsaufwand bei der Beantragung von Fördermitteln und bei der Administration aller Systeme (z. B. BayernCloud Schule) minimieren!
     
  7. Rechtssicherheit schaffen (Datenschutz und Haftbarkeit)! Außerdem müssen sichere Ressourcen für alle Anwendungsfälle bereitgestellt werden.
     
  8. Bereitstellung eines DSGVO-konformen Website-Baukastens für Schulen durch den Freistaat.
     
  9. Fortbildungsangebote sowohl quantitativ als auch qualitativ weiter ausbauen und die Nutzung der Angebote möglich machen.
     
  10. Digitalisierung als Thema und der Umgang mit Digitalität als Core Practice in allen Phasen der Lehrkräfteausbildung fest verankern und methodisch gut aufbereitet vermitteln.
     
  11. Systematische Verankerung von Medienerziehung und Medienbildung ab Klasse 1 in allen Schularten.
     
  12. Flexibilisierung von Prüfungsformaten und Kompetenzorientierung fördern.
     
  13. KI ohne enge Ressourcenbeschränkungen für Lehrkräfte, Schulleitungen und Verwaltung nutzbar machen – auch zur Unterstützung administrativer Prozesse.
     
  14. Entwicklung einer KI-App innerhalb der BayernCloud Schule zur Nutzung durch Lehrkräfte, fallweise durch Schülerinnen und Schüler und für Elternkommunikation.
     
  15. Gleichwertigkeit der Lernverhältnisse sichern, indem die Infrastruktur flächendeckend optimiert wird (Glasfaserausbau/Breitbandinternet), auch in Flächenlandkreisen mit vielen kleinen Schulen.
     
  16. Bayernweite, datenschutzkonforme Lizenzen für KI-Tools und digitale Anwendungen bereitstellen.
     
  17. Verstetigung des Digitalpakts mit fairer, unbürokratischer Mittelvergabe. Die politische Uneinigkeit zwischen Freistaat und Sachstandträger über die Schulfinanzierung darf nicht auf dem Rücken der Schulen und Schulleitungen ausgetragen werden. Alle Lehrkräfte müssen zwingend mit zeitgemäßen Lehrer-Dienstgeräten ausgestattet werden.
     
  18. Aufbau von lokalen Supportstrukturen für IT, Didaktik, Medienpädagogik sicherstellen.
     
  19. Finanzielle Ausstattung der Grundschulen auf das Niveau der weiterführenden Schulen anheben.
     
  20. Geräteausleihe und erhöhte Förderbeträge (z. B. 400 € pro Kind) für Familien mit Unterstützungsbedarf sicherstellen.
     

BLLV-Positionen zum Thema Schule und Digitalität: