Einschränkung der Schulpflicht für Flüchtlingskindern - Schreiben an die Staatsregierung Integration

Entwurf für ein Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG)

„Schulpflichtig ist nicht, wer nach dem Asylgesetz verpflichtet ist, in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung im Sinne des § 30a AsylG zu wohnen“, heißt es im Entwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Bayerisches Integrationsgesetz. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) lehnt eine solche Einschränkung entschieden ab.

Sehr intensiv und kontrovers wurde in der vergangenen Plenardebatte vom 1. Juni 2016 der Entwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Integrationsgesetz diskutiert. Von der Tribüne aus konnte ich die Debatte gut verfolgen und habe dabei vor allem ein Thema vermisst. Die geplante Einschränkung der Schulpflicht möchte ich mit diesem Schreiben noch einmal dringend in den Fokus rücken. Im Gesetzentwurf, Art. 17a, Nr. 5, Abs. 3 c), heißt es u.a.:

„Schulpflichtig ist nicht, wer nach dem Asylgesetz verpflichtet ist, in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung im Sinne des § 30a AsylG zu wohnen.“ 

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) lehnt eine solche Einschränkung aus folgenden Gründen entschieden ab. Dies haben wir bereits in unserer Stellungnahme im Rahmen der Verbandsanhörung vom 06.04.2016 (s. Anlage) geäußert.

Gemäß Bayerischer Verfassung (Art. 129) und UN-Kinderrechtskonvention (Art. 28) besteht ein Recht auf Bildung für alle Kinder. Dies muss unabhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus gelten.

Eine „niederschwellige Beschulung“ wie Staatsministerium Emilia Müller sie in den besonderen Aufnahmeeinrichtungen in Bamberg und Manching attestiert, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Auch wenn viele der betroffenen Kinder in ihr Herkunftsland rückgeführt werden sollten, so steht ihnen doch während ihrer Zeit in Bayern umfassende (Aus-)Bildung zu, um ihnen zukünftige Lebenschancen – sei es in Deutschland oder im Ausland – nicht zu verbauen.

Auch wenn viele der betroffenen Kinder in ihr Herkunftsland rückgeführt werden sollten, so steht ihnen doch während ihrer Zeit in Bayern umfassende (Aus-)Bildung zu, um ihnen zukünftige Lebenschancen – sei es in Deutschland oder im Ausland – nicht zu verbauen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass auch Menschen aus den besonderen Aufnahmeeinrichtungen eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Diese Menschen müssen, auch wenn es wenige sind, ebenfalls bestmöglich integriert werden. 

Kinder sind wissbegierig und wollen lernen – zumal ihnen regelmäßiger Unterricht nach den Entbehrungen einer langen Reise oder Flucht wieder einen Rhythmus und neue Beschäftigung bieten kann. Wir sollten daher gerade die Schwächsten und Hilfsbedürftigsten unter den Geflüchteten und Asylbewerber/innen nicht aus dem Blick verlieren! 

Der Integrations-Gesetzentwurf wird nun im Bayerischen Landtag beraten. Ich möchte Sie freundlich bitten, Ihren Einfluss geltend zu machen, um das Thema Schulpflicht ohne Zeitdruck zu diskutieren. Es geht um ein UN-Kinderrecht. Es muss berücksichtigt werden.

Der BLLV wird weiterhin für eine umfassende Schulpflicht ohne Einschränkungen eintreten. Ich hoffe, dass Sie uns dabei unterstützen. 

Ich lege die Stellungnahme des BLLV einschließlich einer Zusammenfassung unserer wichtigsten Forderungen bei.

 

 



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