Schule und Finanzen - Bildungsfinanzierung Politik

Nachtragshaushalt 2018

Forderung des BLLV - Schreiben an Ministerpräsident Seehofer am 19.7.2017

Der Landesvorstand des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV) hat sich eingehend mit dem Nachtragshaushalt 2018 befasst. Einstimmig hat der Landesvorstand Forderungen unseres Verbandes beschlossen, die ich Ihnen auf diesem Wege übermitteln will. Namens des BLLV bitte ich Sie, unsere Forderungen wohlwollend zu prüfen und bei den laufenden Beratungen zum Nachtragshaushalt 2018 zu berücksichtigen.

 

Forderungen des BLLV zum Nachtragshaushalt 2018

Einstimmiger Beschluss des BLLV-Landesvorstandes vom 12. Juli 2017

 

Grundsätzliche Übereinstimmung mit den Forderungen unseres Dachverbands Bayerischer Beamtenbund (BBB), ergänzt durch sechs weitere Forderungen:

 

Sofortige Umsetzung des Bildungspakets

Der BLLV fordert die sofortige Umsetzung des Bildungspakets „Für Bildung begeistern! Fördern, Fordern, Forschen!“ – Beschluss der CSU-Landtagsfraktion vom 5. April 2017. Die dafür erforderlichen Planstellen sind im Nachtragshaushalt 2018 auszubringen.

 

Besondere Bedeutung haben:

  1. Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung
  2. Bildungschancen für alle
  3. Mehr Stellen zur Stärkung der Förderschulen bzw. der Inklusion
  4. Ausbau der Mobilen Reserve an den Grund- und Mittelschulen
  5. Förderangebote an allen Schularten
  6. Stärkung der Schulleitungen und der Schulverwaltung

 

Darüber hinaus fordert der BLLV:

 

1.) Bereitstellen weiterer Planstellen

  • Ausweitung der Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen. Es muss mittelfristig ein Stellenkegel mit 35 % der Stellen im Eingangsamt, 35 % im 1. Beförderungsamt und 30 % im 2. Beförderungsamt aufgebaut werden. Im Doppelhaushalt 2017/2018 müssen mindestens 1000 Stellen pro Haushaltsjahr in A 12 + AZ und A 13 bereitgestellt werden.

  • Schaffung weiterer Beförderungsämter im Bereich der Fach- und Förderlehrkräfte, der Schulberatung, der Seminarleitungen und der Schulverwaltung gemäß den Möglichkeiten des Bayerischen Besoldungsgesetzes, um die entstandenen „Schieflagen“ zu beseitigen.

  • Anpassung (Erhöhung) und Schaffung von Amtszulagen im Bereich Seminarleitung, Schulberatung und Schulleitung.

 

2.) Einstellungen zur Sicherung und Verbesserung der Unterrichts- und Schulsituation

  • Demographische Rendite für wichtige Aufgaben vollständig im Bereich der Schulen belassen.

  • Neue Planstellen für den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsangebote, die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund, weitere Angebote für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, die Unterstützung von besonders Begabten.

  • Planstellen für weitere wichtige Aufgaben; z.B.: Inklusion (schon 2018: 100 Stellen), kleine Grundschulen.

  • Erhöhung der Mobilen Reserve um mehr als nur 50 Stellen.

 

3.) Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Schulleitungen insbesondere an  Grund-, Mittel- und Förderschulen 

  • Mehr Leitungszeit für die Schulleitungen (mind. 300 Stellen für Grund- und Mittelschulen).

  • Bestandsschutz bei zurückgehenden Schülerzahlen ausbauen.

 

4.) Verbesserungen bei Verwaltungsangestellten an Schulen und Schulämtern

  • weitere deutliche Erhöhung der Zuteilung von Verwaltungsangestellten (z.B. offener Ganztag - Mehraufwand in der Bearbeitung von Mittags- und Ganztagsangeboten).

  • Doppelzählung der sog. „Kombi-Klassen“ in den Zuteilungsrichtlinien der Verwaltungsangestellten an Schulen.

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Verwaltungsangestellten an den Schulämtern (Dienstliche Beurteilung, kompliziertere Personalzuteilung, EVBO etc.).

 

 

 

Gleichlautendet Schreiben ging auch an Dr. Markus Söder, Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, und Dr. Ludwig Spaenle, Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.