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Stellungnahme der BLLV-Landesfachgruppe Förderlehrer Startseite

Petition „Guter Lohn für gute Arbeit!“

„Guter Lohn für gute Arbeit!“ – so ist eine aktuelle Petition betitelt, die zu einer Erhöhung der Eingangsbesoldung und Anhebung der Besoldungsstufen für die Regelbeförderung von Fach- und Förderlehrkräften führen soll.

Aus Sicht der Landesfachgruppe FörderlehrerInnen im BLLV ist sehr erfreulich, wenn sich nun auch andere Verbände für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von FörderlehrerInnen einsetzen und die seit vielen Jahren vom BLLV vertretene Forderung nach einer Erhöhung der Eingangsbesoldung von FörderlehrerInnen unterstützen. In zahlreichen Gesprächen mit der Staatsregierung und den Verantwortlichen im Kultusministerium haben wir als BLLV auch die in der Petition dargestellten Sachverhalte in den letzten Jahren immer wieder eingebracht. Hier konnte der BLLV als erster Verband durch die Umfragen in den Jahren 2020 und 2021 mit realistischen Fakten die Forderungen für die FörderlehrerInnen eindrucksvoll untermauern.

Es braucht grundlegende Veränderungen

Deutlich wurde aber auch in allen Verhandlungen, Eingaben und Gesprächen, dass es einer grundlegenden Anpassung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen zum Berufsbild der Förderlehrerkräfte bedarf, wenn Verbesserungen erreicht werden sollen. Seit der Einführung vor über 50 Jahren gab es einen deutlichen Qualitätsanstieg bei der Ausbildung, den Anforderungen und den Aufgaben von FörderlehrerInnen, aber keinerlei Veränderungen im Status oder der Eingangsbesoldung. Die aktuell immer noch gültigen „historischen Vorgaben“ decken sich schon lange nicht mehr mit dem tatsächlichen Einsatzrahmen von FörderlehrerInnen und bedürfen umgehend einer Aktualisierung auf den tatsächlichen Stand - samt Anhebung der Eingangsbesoldung. 

Wir sehen eine Anhebung der Eingangsbesoldung und Anhebung der Besoldungsstufen für die Regelbeförderung und Funktionsämter auch als Ausgleich für den Mehrwert, den der Dienstherr durch die Ausweitung der Aufgaben und dem Einsatz von FörderlehrerInnen erzielt, mehr als gerechtfertigt. Seit mehreren Jahrzehnten werden FörderlehrerInnen zur Deckung personeller Lücken in der Lehrerversorgung herangezogen und mit Aufgaben jenseits der gesetzlich verankerten Bereiche betraut. Diese Herausforderungen erfüllen FörderlehrerInnen hervorragend und liefern damit ausreichend Argumente, die auch Bestandteil der Forderungen des BLLV an die Politik sind.

Die Politik blockt bei diesen Argumenten

Anderen Argumentationen, die immer wieder in der Diskussion auftauchen, kann und will die Politik vermutlich nicht folgen. Der Begriff der „Abstandswahrung“, der im Besoldungsrecht das Gebot des besoldungsmäßigen Abstands von Beschäftigten und Vorgesetzten beschreibt und nicht für gleichbleibende Abstände zwischen unterschiedlichen Besoldungsgruppen steht, greift hier ebenso wenig, wie die Darstellung, dass durch die Anhebung der Grund- und Mittelschullehrkräften nach A13 automatisch auch eine Anhebung des besoldungsmäßig niedriger eingestuften Lehrpersonals einhergehen muss. Beides ist beamtenrechtlich nicht begründbar. Bei der A13-Anhebung handelte es sich zudem um eine nachgeholte Anpassung an die Eingangsbesoldung der Qualifikationsstufe 4 im Sinne der Laufbahnverordnung für Beamte: trotz vorliegender Qualifikation wurde aus finanziellen Abwägungen eine Einbindung der Grund- und Mittelschullehrkräfte von der Staatsregierung bei der letzten Dienstrechtsreform abgelehnt.

Petition der Landesfachgruppe für Förderlehrer im BLLV

Als Landesfachgruppe Förderlehrer im BLLV setzen wir bei unseren Forderungen für die Förderlehrkräfte deshalb argumentativ auf die hervorragenden Qualifikationen und ausgeweiteten Aufgabenbereiche unserer Berufsgruppe. Wir wollen mit sachlich nachvollziehbaren und rechtlich fundierten Argumenten in der Diskussion überzeugen. Auf dieser Basis werden wir in den weiteren Gesprächen mit den politischen Verantwortlichen unsere Forderungen vorbringen. Es würde uns freuen, wenn sich auch die anderen Verbände mit unserer Argumentation und Haltung identifizieren können und wir letztlich so gemeinsam Verbesserungen für das Berufsbild „FörderlehrerIn“ erreichen.

Kommentar von Jochen Fischer - der Landesfachgruppe Förderlehrer im BLLV