Schule und Gesellschaft - Gewalt gegen Lehrer Positionen

Strafverschärfung bei Angriffen gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Bitte um Unterstützung durch Bayern für Bundesratsinitiative zur Strafverschärfung bei Angriffen gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes - Schreiben an Ministerpräsident Seehofer am 12.12.2016

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) ist mit über 140.000 Mitgliedern die zweitgrößte Lehrergewerkschaft Deutschlands. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. (BLLV) ist mit über 60.000 Mitgliedern sein mit Abstand größter Landesverband.

 

Am Montag, den 14. November 2016, haben wir gemeinsam die vom VBE beauftragte und von forsa umgesetzte, repräsentative Umfrage zur "Gewalt gegen Lehrkräfte" veröffentlicht. Fast jede zweite befragte Lehrkraft gab an, dass dies ein Tabu-Thema sei, und forderte mehr Engagement des jeweiligen Schulministeriums und der Landesregierung.

 

Die Befragung von 1.951 Lehrerinnen und Lehrern in ganz Deutschland offenbarte, was wir bereits vermuteten, wenngleich uns die Dimension durchaus negativ überraschte. Über die Hälfte der befragten Lehrkräfte sagte u.a., dass es an ihrer Schule in den letzten fünf Jahren zu psychischer Gewalt gegen Lehrkräfte gekommen sei. Zudem sagten 6 Prozent der Befragten bundesweit, dass sie bereits selbst körperliche Gewalt erlebt hätten. Dies betrifft 45.000 Lehrkräfte in Deutschland. Lehrerinnen und Lehrer, die der Generation von morgen Wissen vermitteln möchten, werden durch das despektierliche Verhalten anderer zu Opfern gemacht.

 

Wir stehen dafür ein, dass schulinterne Maßnahmen und im Schulkodex festgelegte Mittel ergriffen werden, um Gewalt gegen Lehrkräfte zu ahnden. Sind Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen jedoch ausgeschöpft oder zeigt die Bewertung des Gewaltvorfalls nach Schwere der Verletzung, Art des Vergehens und möglicher Strafmündigkeit, eine Gefährdung, muss auch eine Anzeige gestellt werden. Hierbei müssen sich Lehrkräfte, die Gewalt erlebt haben, auf den Schutz des Dienstherrn und die Bestrafung durch die Justiz verlassen können. Der VBE setzt sich dafür ein, dass alle Beteiligten wissen: Rote Linien sind nicht für die konsequente Übertretung gedacht.

Wir sind den Kultusministerien und den Landesregierungen dankbar für die positive Annahme unserer Umfrage und hoffen auf eine konstruktive Debatte zur Änderung der aufgezeigten Situation. Insbesondere freuen wir uns über die Initiative, die die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, angekündigt hat. Sie will bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 eine Gesetzesinitiative einbringen „wonach eine gegenüber dem Gemeinwohl feindliche oder gleichgültige Haltung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist. Dadurch soll die Bedeutung einer solchen Gesinnung für die gerichtliche Strafzumessung verdeutlicht werden.“ Für die Umsetzung soll der § 46 (Grundsätze der Strafzumessung) des Strafgesetzbuches erweitert werden.

Es ist davon auszugehen, dass durch den Einbezug einer solchen Gesinnung eine Strafverschärfung bei Angriffen gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erreicht wird. Damit einhergehend fordert Nordrhein-Westfalen, dass Strafen auch schon für Beleidigungen und Bedrohungen ausgesprochen werden.

 

BLLV und VBE unterstützen diese Initiative und bitten Sie deshalb im Sinne der Lehrerschaft unseres Bundeslandes, die Initiative mitzutragen. Wir bitten Sie ausdrücklich darum, bei diesem Thema parteipolitische Aspekte in den Hintergrund zu stellen und im Interesse der Betroffenen zu übergreifenden Lösungen zu kommen. Darüber hinaus möchten wir auch auf unsere weiteren Forderungen hinweisen, die auf der Basis der Ergebnisse unserer umfassenden repräsentativen Lehrerbefragung erarbeitet wurden:

  • Gewalt gegen Lehrkräfte darf kein Tabu-Thema mehr sein.
  • Die Dokumentation von Vorfällen hat verpflichtend zu erfolgen.
  • Statistiken müssen geführt und veröffentlicht werden.
  • Die Lehrkraft muss die volle Unterstützung des Dienstherrn erhalten.
  • Entwicklung klarer Strukturen, an wen sich Lehrkräfte sich wenden können und was nach einem Übergriff zu tun ist.
  • Unterstützung der Schulen durch multiprofessionelle Teams.
  • Ein breites Fortbildungsangebot.
  • Vermittlung von Medienkompetenz als Prävention gegen Cybermobbing.