Gesetzesänderungen ab März 2018

Neue Regeln beim Urheberrecht in der Schule

MEDIENRECHT - Der Gesetzgeber hat die Nutzungsmöglichkeiten von geschützten Werken im Unterricht ausgeweitet. Lehrkräfte können künftig leichter Unterrichtsmaterialien untereinander austauschen. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien erläutert in einer neuen Broschüre, was ab sofort möglich ist.

Zum 1. März 2018 sind einige gesetzliche Reformen zum Urheberrecht in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung ist das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die Erfordernisse der Wissensgesellschaft. Es erleichtert die Verwendung geschützter Werke wie Lehrmaterialien, Bücher oder Filme im Unterricht, egal ob sie in gedruckter oder digitaler vorliegen. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien erläutert in einer neuen Broschürse, was ab sofort erlaubt ist. Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Künftig dürfen bis zu 15 Prozent eines Werks nicht nur in der Unterrichtsstunde selbst, sondern auch in verwandten Kursen und für Prüfungen eingesetzt werden. Bislang dürften maximal zehn Prozent oder 20 Seiten veröffentlicht werden, und das ausschließlich in der jeweiligen Unterrichtsstunde.

  • Kopien (analog wie digital) dürfen in diesem Rahmen jetzt nicht nur den Schülern einer bestimmten Klasse oder Kurses zugänglich gemacht werden, sondern auch weiteren Personen derselben Schule (z.B. anderen Kolleginnen). Wichtig ist, dass es sich um eine geschlossene Gruppe handelt.

  • Die Verbreitung kann als Papier-Kopie und digital erfolgen. Erlaubt ist auch die Bereitstellung im schulischen Intranet und auf Unterrichtsplattformen (z.B. Moodle), sofern nur Personal und Schüler der jeweiligen Schule oder Kurses zugreifen können.

  • Abbildungen, Fotos, wissenschaftliche sowie vergriffene Werke dürfen in Präsentationen und als Kopien im Unterricht vollständig verwendet werden, sofern sie nicht aus Schulbüchern, Zeitungen und Publikumszeitschriften stammen.

Zu beachten ist, dass immer der Name des Urhebers, des Mediums und die konkrete Fundstelle zu nennen ist.

 

Weitere Infos zur Reform des Urheberrechts

Broschüre „Urheberrecht – Tipps, Trick und Klicks“, herausgegeben von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Kapitel „Besonderheiten in Schule und Ausbildung“.

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