Leitfaden für das Referendariat

Allgemeines
Das Referendariat dauert zwei Jahre. Dabei findet die Ausbildung im ersten und letzten Halbjahr (erster und dritter Ausbildungsabschnitt) an der Seminarschule statt. Im Jahr dazwischen (zweiter Ausbildungsabschnitt) werden Sie einer Einsatzschule zugewiesen.

1. Ausbildungsabschnitt (1/2 Jahr)
An der Seminarschule besuchen Sie wöchentlich Fachsitzungen in Ihren Unterrichtsfächern und daneben im Rahmen des Studienseminars allgemeine Sitzungen in:

  • Schulrecht (einstündig), lehrt immer der Direktor der Schule als Seminarvorstand

  • Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung (einstündig)

  • Pädagogische Psychologie (zweistündig)

  • Pädagogik (zweistündig)

Neben den Fachsitzungen hospitieren Sie in der ersten Zeit (ca. 8 Wochen) mit Ihrem Fachseminar im Unterricht Ihrer Seminarlehrer. Relativ bald machen Sie Ihre ersten Lehrversuche. Dabei weist Ihnen der Seminarlehrer in einer bestimmten Klasse eine bestimmte Unterrichtsstunde zu, die Sie vorbereiten, teilweise mit ihm absprechen und dann im Beisein des Seminarlehrers und des Fachseminars halten.

Nach dieser Zeit praktizieren Sie zusammenhängenden Unterricht. Sie bekommen Klassen zugewiesen, in denen Sie ab sofort unterrichten. Die Stundenbelastung liegt bei etwa 8 Wochenstunden. Während dieser Zeit werden Sie (unangekündigt) mindestens dreimal von jedem Seminarlehrer und mindestens dreimal von jedem Betreuungslehrer visitiert ("Unterrichtsbesuche"). In diese Zeit des zusammenhängenden Unterrichts fällt auch die erste Lehrprobe.

2. Ausbildungsabschnitt (1 Jahr)
Den zweiten Ausbildungsabschnitt absolvieren Sie an einer Einsatz- oder Zweigschule. Als Zweigschule kommt jedes staatliche Gymnasium (auch Seminarschulen) in Bayern in Frage. Eine Liste aller bayerischen Gymnasien können Sie unter hier abrufen.

Sie können nach einem halben Jahr auch an eine andere Zweigschule versetzt werden. An der Zweigschule unterrichten Sie eigenverantwortlich elf (selten) bis 17 (häufig) Wochenstunden in Ihren Fächern und bekommen pro Unterrichtsfach einen Betreuungslehrer. Im Gegensatz zum zusammenhängenden Unterricht an der Seminarschule sind Sie hier für Ihren gesamten Unterricht (auch Notengebung) selbst verantwortlich.Jeder Betreuungslehrer und der Direktor der Einsatzschule sind zu Unterrichtsbesuchen verpflichtet.

I.d.R. fünfmal im gesamten Einsatzjahr fahren Sie zurück an Ihre Seminarschule zu den Seminartagen. An diesen jeweils zweitägigen Veranstaltungen besuchen Sie wieder die allgemeinen mit dem Gesamt- und die Fachsitzungen mit Ihrem Fachseminaren, die Sie auch im ersten Ausbildungsabschnitt besuchen mussten. Während des Zweigschuleinsatzes legen Sie Ihre zweite Lehrprobe ab. Nach ca. einem halben Jahr werden die Themen der schriftlichen Hausarbeit vergeben. Abgabe der schriftlichen Hausarbeit ist meistens gegen Ende oder kurz nach Ende des Zweigschuleinsatzes.

3. Ausbildungsabschnitt (1/2 Jahr)
Nach dem Zweigschuleinsatz kommen Sie noch einmal für ein halbes Jahr an Ihre Seminarschule zurück. Im dritten Ausbildungsabschnitt besuchen Sie die gleichen Sitzungen wie im ersten Abschnitt und Sie praktizieren von Anfang an zusammenhängenden, teilw. auch eigenverantwortlichen Unterricht. Relativ bald absolvieren Sie ein Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie. Zwischen dem Kolloquium und den mündlichen Prüfungen absolvieren Sie Ihre dritte Lehrprobe. Am Schluss müssen Sie noch drei mündliche Prüfungen über sich ergehen lassen:

  • jeweils eine Prüfung in Ihren Unterrichtsfächern (jeweils 20 Minuten)

  • eine Prüfung in Schulrecht/Grundfragen in staatsbürgerlicher Bildung (beide Fächer werden zusammen insgesamt 20 Minuten abgeprüft)

Die mündlichen Prüfungen finden alle an einem Tag statt. Am Tag der mündlichen Prüfung bekommen Sie alle Noten (soweit noch nicht bekannt) und eine Abschrift der Beurteilung, auf der Ihre Seminarnote beruht.

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