Mittelschule

Beschluss der 55. Landesdelegiertenversammlung des BLLV vom 18.-20. Mai 2023

1. Die systemische Sonderrolle der Mittelschule im gegliederten Schulwesen

Der Anteil an schwierigen und besonders förderungswürdigen Schüler*innen in den Mittelschulen steigt kontinuierlich. Selbstverständlich gibt es große regionale Unterschiede, und nicht jede Mittelschule ist eine so genannte Brennpunktschule. Aber die Bildungspolitik muss endlich die Realität akzeptieren: Eine immer schärfere Auslese führt dazu, dass sich in der Mittelschule mehrheitlich die Schüler befinden, die die Mittelschule nicht freiwillig gewählt, sondern es nicht auf Realschule und Gymnasium geschafft haben, oder die von diesen Schularten als Gescheiterte zurückkehren. Die Mittelschule hat als Pflichtschule zudem eine systemische Sonderstellung: Sie ist häufig die Schule der Migrant*innen, eine Schule der Inklusion, die Schule der sozial Benachteiligten und die Schule der Ausgelesenen.

Die Mittelschule hat es mit einem Bündel vielfältiger Probleme zu tun: Eine erhöhte Anzahl verhaltensauffälliger Schüler*innen, mannigfaltige Lern- und Konzentrationsprobleme, vielfältige psychische Instabilitäten und daraus resultierende Disziplinprobleme. Hinzu kommt der meist sehr hohe Anteil nicht-deutschsprachiger und zugewanderter Kinder und Jugendlicher. Zudem haben viele Heranwachsende mit massiven familiären Problemen zu kämpfen. Diese tragen sie oftmals in Schule und im sozialen Setting der Klassengemeinschaft aus.

Allerdings wird die Ausstattung der Mittelschule dieser Sonderstellung nicht gerecht: Es fehlt an Lehrer*innenstunden und an Unterstützungssystemen. Viele Lehrkräfte schaffen oftmals viel mehr, als sie eigentlich leisten können. Das liegt an ihrem individuellen Engagement und am festen Vorsatz, die Heranwachsenden nicht im Stich zu lassen. Die Lehrkräfte an der Mittelschule nehmen ihren pädagogischen Auftrag an, obwohl viele von ihnen die systemische Sonderstellung ablehnen und sie unter der mangelhaften Ausstattung und fehlenden Unterstützungssystemen leiden. Sie geben alles, weil sie gute Schule machen wollen. Gute Schule heißt intensive Beziehungsarbeit. Intensive Beziehungsarbeit braucht Zeit.

So wie alle Mittelschüler*innen es verdienen, ernst genommen zu werden und die notwendige Unterstützung zu erhalten, so brauchen die dort unterrichtenden Lehrkräfte weniger warme, aber folgenlose Worte, sondern tatkräftige Unterstützung. Diese Lehrkräfte dürfen im schulischen Alltag nicht allein gelassen werden. Der BLLV sieht es als seine Aufgabe an, die schulischen Alltagssituationen ehrlich zu beschreiben und so die Kolleg*innen vor Ort zu unterstützen.

Kurzfristig müssen deshalb Bedingungen geschaffen werden, die den Mittelschulen und den darin Beschäftigten die Erfüllung ihrer vielfältigen und sich teilweise widersprechenden Aufgaben erleichtern. Langfristig jedoch muss die systemische Sonderstellung durch einen Systemumbau hin zu einem weniger selektiven Schulsystem und einem längeren gemeinsamen Lernen überwunden werden.

Mittelschulen sind in vielerlei Hinsicht extrem unterschiedlich. So unterscheidet sich der Anteil an Schüler*innen mit Migrationshintergrund massiv von Mittelschule zu Mittelschule. Es gibt  Mittelschulen, die zahlreiche zugewanderte Schüler*innen aufnehmen müssen, oftmals ohne Deutschkenntnisse und teilweise ohne vorherigen Schulerfahrungen und Mittelschulen, wo dies gar kein Thema ist. Je nach Region und Schulstandort unterscheiden sich die Übertrittsquoten von der Grundschule auf die weiterführenden Schularten erheblich. Mancherorts tritt der Großteil der Schüler*innen eines Jahrgangs auf die Mittelschule über und an anderen Orten nur ein Bruchteil. Dementsprechend schwankt auch soziale Zusammensetzung der Schülerschaft hinsichtlich ihres soziokulturellen und -ökonomischen Hintergrunds extrem. Hinzu kommen große Unterschiede bei den Schülerzahlen.

Auch das Umfeld der Mittelschulen ist sehr unterschiedlich. Es gibt Schulen in Regionen, die viele externe Kooperationsmöglichkeiten zulassen und andere in Regionen, in denen es sehr schwierig ist, die Mittelschule mit anderen lokalen Akteuren zu vernetzen. Auch unterstützen die Sachaufwandsträger ihre Mittelschulen nicht in gleichem Maße.

Daneben gibt es große Unterschiede bei der Ausgestaltung der Mittelschule: Allein an der Mittelschule gibt es fünf verschiedene Abschlüsse: Erfolgreicher Abschluss, erfolgreicher Abschluss in der Praxisklasse/Deutschklasse, qualifizierender Abschluss, mittlerer Schulabschluss und qualifizierter beruflicher Abschluss. Je nach Schule gibt es hier wiederum unterschiedliche Modelle und Wege. Exemplarisch seien hier genannt M-Züge, M-Klassen, 9+2-Modell, Förderklassen, Deutschklassen, DeutschPLUS-Klassen, Vorbereitungsklassen, Praxisklassen, offener und/oder gebundener Ganztag sowie Mittelschulverbünde. Auch bei der Anzahl der Mittelschulen innerhalb der Mittelschulverbünde gibt es starke Schwankungen. Der Anteil an Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Mittelschulen ist gemessen an den dafür zur Verfügung stehenden Personalressourcen deutlich zu hoch. Hinzu kommen erschwerend die Klassengrößen an den Mittelschulen, die für erfolgreiche inklusive Settings zu hoch sind. Individuelle Differenzierungsangebote für besonders förderbedürftige Kinder und Jugendliche können in einem Kontext nicht effektiv gestaltet werden. Es gibt außerdem deutlich zu wenige zusätzliche Unterstützungssysteme, um die wichtige Aufgabe der Inklusion an den Mittelschulen angemessen bewältigen zu können.

2. Die ganze Bildungsbiografie von Mittelschüler*innen in den Blick nehmen: Der Einfluss anderer Bildungseinrichtungen und Erziehungsinstanzen

Häufig sieht sich die Mittelschule mit Problemen und Defiziten der Schüler*innen konfrontiert, die sich im Laufe der bis zum Eintritt in die Mittelschule zurückgelegten Bildungsbiografien angesammelt haben. Dies erschwert die pädagogische Arbeit mit den Schüler*innen und gefährdet dessen Erfolg. All diese Defizite zu kompensieren überfordert die Möglichkeiten von Mittelschulen. Deshalb ist es notwendig, von Anfang an Bildungsbiografien positiv zu beeinflussen und damit die Arbeit an Mittelschulen erfolgsversprechender werden zu lassen.

2.1. Elternhaus

Wie Studien seit jeher zeigen, hat das Elternhaus einen zentralen Einfluss auf den Bildungserfolg von Schüler*innen. Um aus Kindern und Jugendlichen aus sozial schlechter gestellten Familien keine ‚Bildungsverlierer‘ werden zu lassen, ist es von zentraler Bedeutung, dass die Mittelschule das Augenmerk verstärkt auf die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus legen. Interkulturelle und sozialpädagogische Arbeit ist hierbei für die Mittelschule besonders wichtig, was sich an den Standorten zeigt, an denen diese bereits mit großem Engagement gefördert wird.

Die Zusammenarbeit mit den Familien kann auf unterschiedlichste Art und Weise ausgebaut werden, beispielsweise im Rahmen systematischer Hausbesuche durch Lehrkräfte, Sozial- und Integrationspädagog*innen oder durch die Schaffung eines räumlichen Angebots für Eltern auf dem Schulgelände (z.B. ein Elterncafé). Eine andere Möglichkeit sind interkulturelle Angebote (nicht nur sprachlich), die feste Einbeziehung der Eltern in das Schulgeschehen, ein kontinuierlicher Austausch über die Lernentwicklung der Schüler*innen gemeinsam mit den Eltern und vieles mehr.

Damit eine derartige Bildungs- und Erziehungspartnerschaft an Mittelschulen gelingen kann, fordert der BLLV:

  • Verringerung der Unterrichtsverpflichtung und mehr Zeit für die Zusammenarbeit mit Eltern.
  • Ressourcen für sozial- und integrationspädagogische Fachkräfte für die spezifischen Bedarfe vor Ort.
  • Interkulturelle Moderatoren, die nach dem Beispiel des Campus Rütli Eltern aus anderen Kulturkreisen an das Denken und die Funktionsweise des deutschen Bildungssystems heranführen. Dies geht weit über sprachliche Übersetzung hinaus.


2.2. Frühkindliche Bildung

Frühkindliche Förderung kann den Anteil von Schüler*innen mit entsprechenden Förderbedarfen in der Mitteschule bereits präventiv reduzieren.

Deshalb fordert der BLLV:

  • Verpflichtenden Kindergartenbesuch von mindestens zwei Jahren.
  • Verstärkte Kooperation zwischen schulischen und vorschulischen Einrichtungen mit besonderer Berücksichtigung von Diagnostik und Fördermaßnahmen für Kinder mit Förderbedarf.
  • Heilpädagogische Unterstützung in KiTas.
  • Stärkung sowie Ausbau von Vorkursen.
  • Bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen.
  • Deutlich verbesserte Erzieher-Kind-Relation.
  • Unterstützung durch multiprofessionelle Teams, damit in jeder Einrichtung Heilpädagog*innen, Logopäd*innen, Ergotherapeut*innen und Sozialpädagog*innen zur Verfügung stehen, um schon frühzeitig Eltern zu beraten und mögliche Maßnahmen zur Förderung von Kindern einzuleiten.
  • Ausreichende personelle Kapazitäten für die Kooperation mit Grundschulen.
  • Ausweitung der Vorkurse für Kinder mit Sprachförderbedarf.
  • Ausbau der Kapazitäten für die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH) der Förderzentren und für die Mobile Hilfe der Jugendämter, sodass den Kindertageseinrichtungen in diesem Bereich genügend Unterstützung zur Verfügung steht.
  • Mehr Plätze für Kinder in den Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE).
  • Ausbau des „Koki – Netzwerk für frühe Kindheit“ für Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren, welches frühzeitig passgenaue Hilfe bei der Versorgung und Erziehung anbietet.


2.3. Grundschule

Grundschule ist mehr als die Vorstufe von Realschule oder Gymnasium

Bereits in der Grundschule ist die Angst vor einem sozialen Abstieg von Seiten der Eltern und der Schüler*innen enorm. Der Übertrittsdruck führt dazu, dass Kinder bereits sehr früh durch einen hohen Leistungsdruck massiv belastet werden. Diejenigen, die am Notenschnitt scheitern, kommen häufig demotiviert und beschämt auf die Mittelschule. Auch auf den Unterricht der Grundschule hat dies Auswirkungen: Die Lehrkräfte müssen auf den Übertritt vorbereiten.

Dies schlägt sich auch in der Unterrichtsplanung nieder. Ab der 3. Jahrgangsstufe steigt das Tempo des Unterrichts und an vielen Schulen auch die Probenanzahl an, um die Schüler*innen schon dort auf das sehr hohe Tempo der 4. Jahrgangsstufe vorzubereiten. Dieses Hetzen durch die Inhalte in der 4. Klasse ergibt sich durch die Vielzahl der zu erbringenden Leistungsnachweise bis Mitte April, für die die zahlreichen wichtigen Unterrichtsinhalte bearbeitet werden müssen. Ein Verweilen zum Vertiefen eines Themas oder das Wiederholen und Üben, bis alle Schüler*innen sicher sind, ist kaum möglich, denn: Der Probenzeitplan muss eingehalten und alle probeunterrichtrelevanten Themen bis Mai besprochen werden, um den Übertritt zu schaffen. Dadurch werden v.a. schwächere und langsamere Schüler*innen zum Teil überfordert und demotiviert sowie die Individualisierung und die Schwerpunktsetzung auf den kompetenzorientierten Unterrichterschwert.

Der BLLV fordert:

  • Kurzfristig sollte die Anzahl der Proben, wie vor 2009, in die Entscheidungskompetenz der Lehrerkonferenz fallen.
  • Mittelfristig die Freigabe der Übertrittsentscheidung für die Eltern und eine längere Notenfreiheit.
  • Langfristig eine längere gemeinsame Schulzeit und den Verzicht auf soziale Auslese auf der Basis von Ziffernnoten.
  • Es sollten zusätzliche Förder- und Stützangebote für alle Schüler*innen, die voraussichtlich nicht übertreten werden, massiv ausgebaut werden.
  • Es sollten gemeinsame Unterrichtsvormittage mit den künftigen Schüler*innen sowie deren Grundschullehrkräften abgehalten werden.
  • Es braucht eine deutlich stärkere Unterstützung für Kinder mit Lern- und Lebensproblemen.


Präventive Maßnahmen:

Viele Mittelschulen haben einen deutlich höheren Anteil von Schüler*innen mit Lern- und Lebensproblemen als Realschulen und Gymnasien. Um diesen Lern- und Lebensschwierigkeiten entgegenzuwirken, müssen möglichst frühzeitig präventive Maßnahmen ergriffen werden. Sinnvolle bestehende Maßnahmen, die heute bereits punktuell oder als Modellprojekt existieren, müssen verstärkt und flächendeckend ausgebaut werden. Dies betrifft insbesondere den Ausbau und die Intensivierung folgender Modelle:

  • Schulsozialarbeit in der Grundschule:

Sozialarbeit in der Grundschule hat vom Beginn der Schullaufbahn der Kinder an eine zentrale Bedeutung für die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Schule und außerschulischen Hilfsangeboten. Sie hilft frühzeitig Probleme zu erkennen, begleitet Lösungsmodelle über die gesamte Grundschulzeit hinweg und trägt wesentlich dazu bei, spätere Konflikte und Schwierigkeiten zu verhindern. Ein Ausbau der Schulsozialarbeit an der Grundschule ist angesichts der starken Zunahme an verhaltensauffälligen Schulanfängern dringend erforderlich. Das Angebot der Sozialarbeit für die Grundschule kann die langjährig erfolgreich arbeitende Jugendsozialarbeit erfolgreich unterstützen und ergänzen. Sie bietet Unterstützung und Beratung bei persönlichen, schulischen und familiären Konfliktsituationen an und versucht, gemeinsam mit den Betroffenen individuell und zeitnah Lösungen zu finden. Sowohl in der Einzelfallhilfe, als auch in sozialpädagogischer Gruppenarbeit und in der Kooperation mit verschiedensten Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe werden so gemeinsam mit den Betroffenen individuell und zeitnah Lösungen und Verhaltensalternativen gesucht und trainiert.

  • Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe:

Der BLLV fordert die flächendeckende Einrichtung eines Fachdienstes für Kinder mit Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten an Grundschulen, um möglichst niederschwellig Kindern, die bereits im ersten Grundschuljahr auffallen, Hilfe anbieten zu können. Modell für eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Schulamt und Jugendamt ist der Landkreis Eichstätt. Dort erhalten die betroffenen Schüler*innen in Absprache mit Schulleitung und Schulpsychologen therapeutische Unterstützung.

  • Stütz- und Förderklasse in Grundschulen flächendeckend ausbauen:

Das Konzept der Stütz- und Förderklasse im Grundschulbereich mit Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung erfolgt durch eine integrative Kooperation von Schule und Jugendhilfe unter einem Dach.

  • FLEXklassen:

In den sogenannten FLEXklassen (FLEX 1 Grundschule, FLEX 2 Weiterführende Schule) werden Schüler*innen „am Rande der Beschulbarkeit“, die einen erhöhten Förderbedarf in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung aufzeigen, auf Antrag der Eltern für drei Monate in Kleingruppen ganztags unterrichtet und interdisziplinär betreut. Ziel ist es, die Kinder zu befähigen, wieder erfolgreich am Unterricht und dem Schulleben ihrer Schule teilnehmen zu können. Hierzu arbeiten die Klassenlehrkraft, das FLEX-Team aus Regelschullehrkräften, Sonderpädagog*innen sowie Sozialpädagog*innen und Erzieher*innen eng zusammen. Begleitend dazu werden die Eltern intensiv in den Bereichen Schule, Lernen und Erziehung beraten.

  • Kooperationsprojekt FiSch – Familie in Schule:

Das FiSch-Projekt richtet sich an Kinder, die in ihrer Aufmerksamkeit deutliche Schwierigkeiten haben und deren schulischer Erfolg aufgrund dieser Probleme beeinträchtigt ist. Auf Antrag der Eltern werden diese Kinder von erfahrenen Grundschul- und Sonderpädagog*innen an sechs Vormittagen in einer Kleingruppe in den Fächern Deutsch und Mathematik unterrichtet. Dabei werden spezielle Methoden und Übungen vor allem mit Hilfe von Musik zur Schulung der Aufmerksamkeitssteuerung angewandt. Neben ausführlichen Vor- und Nachbesprechungen aller Beteiligten, können die Eltern ihr Kind in der Unterrichtssituation erleben, Zusammenhänge besser verstehen und neue Verhaltensziele mittragen.

2.4. Sozialraumorientierung

Mittelschulen gehören zu einem Stadtteil oder einer Kommune. Sie werden von dieser geprägt und prägen diese im Gegenzug. Deshalb ist es insbesondere für Mittelschulen von großer Bedeutung, dass diese als Teil des regionalen Umfelds wahrgenommen und als Mehrwert gesehen werden. Einer verstärkten Kooperation zwischen Mittelschulen und anderen Akteuren vor Ort, wie weiteren pädagogischen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten, Jugendtreffs, Jugendhilfe, …), Ausbildungsbetrieben, Arztpraxen, Kulturstätten, der kommunalen Verwaltung muss daher eine größere Bedeutung zukommen. Auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen weiterführenden Schulen sind im Sinne integrativer Kommunalpolitik auszubauen.

Mittelschulen sollten eng vernetzt und im Idealfall räumlich vereint sein mit den verschiedenen Einrichtungen und Angeboten der frühkindlichen, schulischen und kulturellen Bildung, der Gesundheits- und Erwachsenenbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort. Pädagogischer Kern ist die Kooperation unterschiedlicher Akteure aus den Bereichen Bildung, Betreuung und Erziehung rund um die Schule. Mögliche Kooperationspartner sind unter anderem Kindertagesstätten, das offene Jugend- und Freizeitzentrum, eine Elterninitiative, die Musik- und Volkshochschule sowie der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Denkbar ist auch die Anbindung einer pädagogischen Werkstatt, die der Unterstützung der Bildungseinrichtungen dient und Weiterbildungen für Pädagog*innen sowie Unterstützangebote für Eltern bietet.

3. Die Praxis der Mittelschule

3.1. Stärken der Mittelschule

In der öffentlichen Wahrnehmung wird die Mittelschule in der Regel im Zusammenhang mit Defiziten und Problemen wahrgenommen. Dies verkennt jedoch vollkommen, dass gerade diese Schulart über spezifische pädagogische Merkmale verfügt, die auch für andere Schularten der Sekundarstufe beispielhaft sein können. So hat sich insbesondere das Klasslehrerprinzip außerordentlich bewährt. Dieses sorgt für eine hohe soziale Eingebundenheit und Beziehungsqualität, die insbesondere für Schüler*innen mit besonderen Bedarfen sehr entwicklungs- und lernförderlich ist.

Auch der ganzheitliche Bildungsansatz, der in der Mittelschule mehr gelebt wird als an anderen weiterführenden Schularten, mit der Verzahnung von Theorie und Praxis und besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeitsbildung und der Stärkung von Sozialkompetenzen ist ein großer Gewinn.

Als besondere pädagogische Chance hat sich zudem der rhythmisierte Ganztag herausgestellt. Positiv hervorzuheben sind zudem der hohe Stellenwert der Berufsorientierung, die besonderen multiprofessionellen Teamstrukturen sowie häufig gute Verbindungen zur Region und zum Sachaufwandsträger.

3.2. Reformbedarf an Mittelschulen

Trotz dieser offensichtlichen Vorzüge der Mittelschule, existieren dennoch Strukturmerkmale der Mittelschulen, die dringend zu überdenken sind.

Belastungen als Pflichtschule

Hinsichtlich der sog. „Absteiger“ von Realschulen und Gymnasien fungiert die Mittelschule als Auffangbecken für gescheiterte Bildungskarrieren. Gleichzeitig bietet diese mit ihrem pädagogischen Angebot und dem Klasslehrerprinzip einen geeigneten Rahmen, die Schüler*innen mithilfe bedarfsgerechter Beziehungsarbeit (wieder) zu motivieren, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie mit diesem Motivationsschub doch noch zu einem oder mehreren Schulabschlüssen zu führen.

Die Neuaufnahme von Schülern durch Wechsel von Realschule und Gymnasium auch während des laufenden Schuljahres und die hohe Konzentration verhaltensauffälliger und lernschwacher Schüler*innen führen zu einer ständigen Unruhe und einer erhöhten sozialen Selektivität. Hinzu kommen Schüler*innen, die aufgrund ihres Scheiterns in Realschule und Gymnasium kaum noch integrierbar ebenso wie Schüler*innen, die von Förderschulen abgewiesen werden und dadurch automatisch auf eine Mittelschule übertreten.

Der BLLV fordert deshalb:

  • Analog zu den anderen Schularten ist für die Mittelschule die Möglichkeit zu schaffen, eine Abschulung im laufenden Schuljahr abweisen zu können.
  • Wenn Schüler*innen von einer Förderschule abgewiesen werden, müssen besondere Unterstützungssysteme an der Mittelschule speziell für diese bereitgestellt werden.

Zersplitterte Binnenstruktur

Derzeit finden in der Mittelschule (als einzige Schulart aller weiterführenden Schulen!) nahezu in jeder Jahrgangsstufe Umsortierungen statt: Realschule, Gymnasium, zwei-, vier und fünfstufige Wirtschaftsschule, M-Zug/M-Kurssystem, Regelklassen, Praxisklassen und 9+2-Modell. Am Ende der Mittelschulzeit stehen folgende Abschlüsse: Erfolgreicher Abschluss, Erfolgreicher Abschluss in der Praxisklasse/Deutschklasse, Qualifizierender Abschluss, Mittlerer Schulabschluss und Qualifizierter beruflicher Abschluss.

Auch das Ganztagsangebot an Mittelschulen ist von Heterogenität geprägt. Offener und gebundener Ganztag existieren nebeneinander und dies sogar innerhalb einzelner Mitteschulverbünde. Diese Zersplitterung der Binnenstruktur gefährdet den Erhalt kleinerer Standorte und führt in der Praxis zu vielfältigen organisatorischen Problemen und zu Konkurrenz sowohl innerhalb der Standorte eines Verbundes als auch zwischen benachbarten Verbünden.

Ständige Auslese und damit verbunden Dauerdruck und von den Kindern und Jugendlichen erlebten Beschämungen be- und verhindern ganzheitliche Bildung enorm und demotivieren die Ausgelesenen nachhaltig. Dadurch wird der Förderansatz der Mittelschule durch eine pädagogisch fragwürdige Selektionskultur unterlaufen. Die notwendige Kontinuität der Beziehungen zwischen den Schüler*innen untereinander und mit den Lehrer*innen wird immer wieder unterbrochen.

Der BLLV fordert deshalb:

  • Formen längeren gemeinsamen Lernens innerhalb der Mittelschulen müssen Vorrang vor äußerer Differenzierung besitzen.
  • Nur ein längeres gemeinsames Lernen kann die Mittelschule von der Auslese und dessen negativen Folgeerscheinungen befreien und ein nachhaltiges und kompetenzorientiertes Lernen ermöglichen.
  • Eine Öffnungsklausel, die es ermöglicht, im Mittelschulverbund im Einvernehmen aller Standorte Formen der Förderung zu etablieren, in denen nicht fest in M- und R-Zweige, sondern flexibel differenziert wird. Alle Schüler*innen, die den M-Abschluss anstreben, werden in einer 10. Klasse (Zugangsvoraussetzung über das Quali-Ergebnis) gebündelt.

3.3. Fehlende Ressourcen und Unterstützung für Mittelschule

Die Mittelschule muss so ausgestattet werden, dass sie die ihr anvertrauten Schüler*innen mit all ihren besonderen Persönlichkeiten, ihren pädagogischen Förderbedarf und ihren individuellen Leistungspotentialen optimal fördern kann.

Der BLLV fordert deshalb:

  • Deutlich mehr unterstützendes, professionell ausgebildetes und verlässlich vorhandenes Personal (multiprofessionelle Teams).
  • Flächendeckender Einsatz von Förderlehrkräften und entsprechende Ausweitung der Ausbildungskapazitäten.
  • Ausbau und Verstärkung der Schulsozialarbeit in der Mittelschule.
  • Erheblich mehr Zeit für die Bildung und Erziehung des einzelnen Kindes.
  • Eine weitere Verbesserung der Schüler-Lehrer-Relation in Gruppen und Klassen.
  • Zusätzliche Mittel für einen passgenauen Stundenpool.
  • Die Einführung eines Sozialindexes, nach dem jede Schule entsprechend ihres Anforderungsprofils ausgestattet wird.
  • Die Bereitstellung von zusätzlichen frei verwendbaren Budgets, insbesondere für sogenannte ‚Schulen in kritischer Lage‘.
  • Eine höhere Attraktivität von Schulleitungsstellen.
  • Die Schaffung einer professionellen und unabhängigen „prozessbegleitenden Beratungs- und Unterstützungsstelle“, an die sich Schulen bei Bedarf freiwillig wenden können (nach dem Vorbild „proSchul“ in Berlin).
  • Die verstärkte Einbindung externer Partner und bezahlter Drittkräfte zur Förderung von Schüler*innen (Freiwilliges Soziales Jahr, Lehramtsstudenten als Schülercoaches, Kooperationen mit dem Chancenwerk e.V. uvm.).
  • Eine verstärkte Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe auch im Bereich der Mittelschule.

Außerdem müssen die momentan an einigen Modellstandorten in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Sonderpädagogischen Förderzentrum eingerichteten sozialen Trainingsklassen im Mittelschulbereich, in denen Sozialpädagog*innen die Lehrkräfte in der Arbeit mit Schüler*innen mit Schwierigkeiten im normalen Schulbetrieb unterstützen, flächendeckend ausgebaut werden. Ziel ist es, durch die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Persönlichkeit über individuelle Förderkonzepte, den Schüler*innen eine Wiedereingliederung in die Regelklasse und einen Abschluss zu ermöglichen.

4. Lehrermangel an den Mittelschulen

Der akute langfristige Lehrermangel an der Mittelschule ist Ausdruck geringer Wertschätzung für diese zentrale Schulart im gegliederten Schulwesen. Die für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft extrem wichtige und wertvolle Arbeit der Mittelschullehrkräfte muss dringend die für ihre Bedeutung angemessene Wertschätzung erhalten. Es darf nicht sein, dass die Mittelschullehrkräfte neben den Grundschullehrer*innen die niedrigste Besoldung erhalten. Der Status und die Attraktivität des Mittelschullehramts müssen dringend erhöht werden.

Der BLLV fordert deshalb:

  • Umsetzung des vom BLLV entworfenen flexiblen Lehrerbildungsmodells, um Engpässen in der Lehrkräfteversorgung mit Flexibilität begegnen zu können.
  • Einstiegsbesoldung A13 für Lehrkräfte aller Schularten.
  • Weiterer Ausbau der Beförderungsämter.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Mittelschulen. Insbesondere müssen zusätzliche finanzielle und zeitliche Ressourcen für die besonderen Herausforderungen und Probleme an den Mittelschulen bereitgestellt werden.