Kultusministerium stellt Weichen für Gesundheitsmanagement an Schulen
Erfolg für BBB und BLLV: Landtag gibt grünes Licht für betriebliches Gesundheitsmanagement an Schulen.
Landtag beschließt Gründung arbeitsmedizinischen Insituts Startseite

Betriebliches Gesundheitsmanagement auch für Lehrer

LEHRERGESUNDHEIT - Betriebliches Gesundheitsmanagement soll es bald auch an Schulen geben. Mit dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag gibt die Staatsregierung grünes Licht für das neue arbeitsmedizinische Institut am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Ende 2019 soll die Adresse für Lehrergesundheit eröffnen. Die Staats-regierung setzt damit eine langjährige Forderung des Hauptpersonalrats um. BLLV und BBB werten diesen Schritt auch als eigenen Erfolg, sprechen aber vorsichtig von einem "Etappenziel".

Rund 130.000 Beschäftigte werden nach Schätzungen des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) -  Dachverband des BLLV - von dem Angebot profitieren. Geplant ist laut Ministerium, bis Ende 2019 zwei Zentren einzurichten, eins in Nord-, eins in Südbayern. Zusätzlich soll es dezentrale Beratungsstellen geben.

Kultusminister Bernd Sibler und Gesundheitsministerin Melanie Huml (beide CSU), die das Institut ressortübergreifend in die Wege geleitet haben, reagieren damit auch auf eine langjährige Forderung des BLLV. Denn für die Berufsgruppe der Lehrer/innen gab es bisher kein adäquates Angebot zum betrieblichen Gesundheitsmanagement - und das, obwohl das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bereits seit 1996 gilt. Dieses nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht, sich der gesundheitlichen Prävention seiner Mitarbeiter anzunehmen - auch im öffentlichen Dienst.

"Bisher hat der Freistaat Bayern dieses Bundesgesetz in den Schulen nur sehr unzureichend umgesetzt", erklärt Gerd Nitschke, BLLV-Vizepräsident und stellvertretender Hauptpersonalratsvorsitzender."Studien belegen, dass rund 30 Prozent der Lehrkräfte deutliche Symptome des Ausgebrannt-Seins zeigen. Fast jede sechste Lehrkraft wird aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in den Ruhestand versetzt. Diese Zeichen sind alarmierend. Das hätte dem Dienstherrn schon früher Anlass sein müssen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Schule ernst zu nehmen."

Anlass der Institutsgründung Ende 2019 ist der Abschluss eines mehrjährigen Forschungsprojekts der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Aufgabe der Forscher war es, ein geeignetes Modell für das betriebliche Gesundheitsmanagement an Schulen zu finden. Das sogenannte Dienststellenmodell schnitt am besten ab: Dabei übernehmen die Schulleiter/innen oder von ihnen Beauftragte die Aufgaben des Arbeitsschutzes vor Ort. Dem neuen arbeitsmedizinischen Institut kommt dabei die Aufgabe der Beratung und Qualitätssicherung zu.

Zu den konkreten Aufgabenfelder zählen das betriebliche Eingliederungsmanagement, der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zum Beispiel während einer Schwangerschaft oder der Lärmschutz, fasst Dagmar Bär, stellvertretende BBB-Vorsitzende und Koordinatorin der Arbeitsgruppe "Arbeitsrecht und Gesundheit" im Hauptpersonalrat, zusammen. 

Noch konkretere Vorstellungen hat der BLLV bereits in mehreren Petitionen formuliert, nämlich:

  • Betriebsärzte für Lehrkräfte

  • Schulpsychologen für Lehrkräfte

  • Vorsorgeuntersuchungen bei psychosomatischen Symptomen wie anhaltender Erschöpfung oder Herz-Kreis-Lauf-Beschwerden

  • Supervisionen im Kollegenkreis

  • Seminare zum Anti-Stress-Management

  • einen Ausschuss zum Arbeitsschutz an jeder Schule, an dem auch Personalräte teilnehmen

Noch sprechen BBB und BLLV deshalb von einem "Etappenziel". Um den Vollausbau des Instituts zügig fortzusetzen, müssten in den nächsten Doppelhaushalten die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. "Die Hauptpersonalräte werden auch diese letzte Etappa engagiert und wachsam begleiten", sagte die stellvertretende BBB- und Hauptpersonalratsvorsitzende Dagmar Bär.

Gesundheitsgefahren im Klassenzimmer

Zur Gesundheitsprävention ist der Arbeitgeber verpflichtet, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu analysieren und abzubauen. Dazu zählen laut BLLV:

  • der Situation angemessene Klassen und Gruppenstärken
  • eine Rhythmisierung der Arbeitsabläufe (Ruhezeiten)
  • Raumgesundheit
  • bessere Raumakustik
  • Ruhezonen für Lehrkräfte
  • Vermeidung dienstliche Überlastung
  • eine erhebliche Reduzierung der Mehrarbeit


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