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"Missbilligung" wegen kritischer Äußerungen als Mandatsträger Startseite

Fehlverhalten?

Ein Mandatsträger des BLLV kritisiert im Fernsehen offenkundige Missstände; eine Bezirksregierung sieht darin einen Verstoß gegen die Loyalitätspflicht und will eine „Missbilligung“ aussprechen – aus durchsichtigem Motiv.

In der Ausgabe der „Abendschau“ zum Thema „Gewalt an bayerischen Schulen – wenn Lehrer zu Opfern werden“ lässt das Bayerische Fernsehen Ende vergangenen Jahres einen Mandatsträger des BLLV zu Wort kommen. Die Redakteurin führt ihn als Beratungslehrer und Schulpsychologen ein, offensichtlich ohne sich möglicher dienstrechtlicher Probleme bewusst zu sein. Es kann aber kein Zweifel sein, dass hier ein Verband und seine Repräsentanten offenkundige Missstände benennen: Aufhänger des Beitrags ist eine gemeinsame Studie von VBE (Verband Bildung und Erziehung) und BLLV; auf die Ergebnisse dieser Studie bezieht sich in einem Statement zum Auftakt BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann. Sie fordert, das Kultusministerium solle endlich offizielle Zahlen über Gewalt an Schulen erheben, statt das Thema totzuschweigen. Als Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst sei man auf den Schutz des Dienstherrn angewiesen. Der könne seiner Verantwortung aber nur gerecht werden, wenn er die Zahlen transparent mache. So weit, so klar.

Im weiteren Verlauf der Sendung konkretisiert der Kollege: „Kinder stoßen Lehrkräfte gegen das Schienbein, sodass die Kinder oft schon in der ersten Klasse als nicht beschulbar gelten.“ Auch Cybermobbing nehme zu, da werde in sozialen Netzwerken dazu aufgerufen, eine Lehrerin „abzustechen oder zu verprügeln“. Betroffene Lehrkräfte erkrankten psychisch und könnten nicht mehr zur Arbeit gehen. Bei einem ohnehin schon eklatanten Lehrermangel an Grund- und Mittelschulen könne es sich die Staatsregierung nicht leisten, dass qualifizierte Lehrkräfte ausfallen. All das erscheint später auch in einem Print-Beitrag auf der Seite des Senders.

„Kritik an vorgesetzten Behörden geübt“

Die BLLV-Präsidentin hat vom Totschweigen gesprochen, nun wird die Rechtsabteilung einer Bezirksregierung tätig – gegen den BLLV-Kollegen. Bezugnehmend auf Beamtenstatusgesetz, Beamtengesetz und Disziplinargesetz, droht sie ihm eine „Missbilligung“ an und fordert ihn im Rahmen einer Anhörung auf, Stellung zu nehmen. Im entsprechenden Schreiben heißt es: „Dabei üben Sie Kritik an vorgesetzten Behörden, namentlich am Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Regierung, weil die Lehrkräfte von dort zu wenig Unterstützung erführen. Daneben erklären Sie, dass ein eklatanter Lehrermangel an Grund- und Mittelschulen vorläge.“

In dem Regierungsschreiben wird der Vorwurf noch präzisiert: „Indem Sie Ihre Kritik in einem veröffentlichen Artikel des BR geäußert haben, haben Sie eine Angelegenheit aus dem Verantwortungsbereich Ihres Dienstherrn der Öffentlichkeit unterbreitet, um dadurch lenkenden Druck auf die dienstinterne Meinungsbildung und Entscheidungsfindung auszuüben.“ Die Regierung sieht die Pflichtverletzung „an der Schwelle eines Dienstvergehens“ und erklärt: „Wir beabsichtigen, Ihnen wegen dieses Fehlverhaltens eine Missbilligung auszusprechen.“ Dies sei „das mildeste Mittel zur Sanktionierung des Fehlverhaltens von Beamtinnen und Beamten“.

Daraufhin wendet sich der Kollege an die Rechtsabteilung des BLLV, die in einem mehrseitigen Schriftsatz die Regierung auffordert, die beabsichtigte Maßnahme sofort zurückzunehmen. Der Jurist des BLLV bezieht sich in erster Linie auf die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit, im Beamtenstatusgesetz ist sie so formuliert: „Beamtinnen und Beamte haben das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen. Sie dürfen wegen Betätigung für Ihre Gewerkschaft oder ihren Berufsverband nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden.“

BR-Redakteurin muss Zeugnis ablegen

Die Rechtsabteilung teilt weiter mit, dass die Regierung fälschlicherweise davon ausgehe, der Kollege habe sich in der Sendung als Amtsträger geäußert. Er habe der Redakteurin vor dem Interview ausdrücklich erklärt, seine Aussagen tätige er als BLLV-Mandatsträger. Auch zum Inhalt der Äußerungen des Mitglieds äußert sich die Rechtsabteilung. Diese seien die Schlussfolgerungen aus der BLLV-Studie und es sei doch nicht verwerflich, wenn sich ein Kollege auch für den Schutz der Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern einsetze.

Am meisten überrasche aber „der Vorwurf, wonach unser Mitglied Kritik daran geübt haben soll, dass ‚ein eklatanter Lehrermangel an Grund- und Mittelschulen vorliege’“. Aufgrund der aktuellen Situation könne es keinesfalls als unzulässige Kritik gewertet werden, wenn ein Verbandsvertreter den nachweislich eklatanten Lehrermangel als solchen benennt. In dem Schriftsatz wird die Regierung aufgefordert, von einer Missbilligung Abstand zu nehmen und das Verfahren einzustellen.

Die Regierung wollte sich auf diese Argumentation nicht einlassen. Sie bestand darauf, von der BR-Redakteurin schriftlich bestätigt zu bekommen, dass sich das BLLV-Mitglied nicht als Amtsträger, sondern als BLLV-Mandatsträger geäußert habe. Die Rechtsabteilung kontaktierte also die Redakteurin, die erklärte schriftlich, der Verbandsvertreter habe sich „explizit ehrenamtlich und nicht in dienstlicher Eigenschaft“ geäußert. Erst dann nahm die Bezirksregierung Abstand von ihrer erklärten Absicht, eine Missbilligung auszusprechen.

Kommentar
Fingerspitzengefühl und Verhältnismäßigkeit

Kolleginnen und Kollegen in ihrer Dienstfunktion, die sich öffentlich äußern, haben mit Repression zu rechnen, egal was und in welcher Form es gesagt oder geschrieben wird. In diesem Fall sagt ein Kollege, ob nun als Funktionär oder als Amtsträger, die Wahrheit und nichts als die Wahrheit.

Selbst wenn ein Kollege oder eine Kollegin sich öffentlich zu einer Situation äußert, die unmissverständlich und eindeutig einen Missstand darstellt, was sogar das Kultusministerium bestätigt, wird der Kollege oder die Kollegin dienstrechtlich belangt. Die Begründung der Regierung, man habe eine Angelegenheit aus dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn der Öffentlichkeit unterbreitet, lässt einen angesichts des Lehrermangels, über den in allen Gazetten täglich berichtet wird, nur staunen. Und das umso mehr, als es umgekehrt oft wenig mit der Realität zu tun hat, wenn sich der Dienstherr öffentlich zu schulischen Angelegenheiten wie Unterrichtsausfall, Inklusion, Ganztagsschulen äußert.

Da fehlt es an Fingerspitzengefühl und Verhältnismäßigkeit. Einen Kollegen disziplinarisch belangen zu wollen, der die gängige Gewalt an Schulen beschreibt und einen Bezug zum offenkundigen Lehrermangel herstellt, lässt nur einen Schluss zu: Die Bezirksregierungen müssen viel Zeit haben, wenn sie sich ausführlich mit der Frage befassen, ob einer wirklich sagen darf, was alle wissen und niemand bestreitet.

Nur wenn Angelegenheiten von Kolleginnen oder Kollegen verbreitet werden, die der Schweigepflicht unterliegen, ist eine dienstaufsichtliche Würdigung gerechtfertigt. Im dargestellten Fall aber wurde nicht die Schweigepflicht gebrochen. Die Schweigepflicht gilt nämlich nicht für Angelegenheiten, die offensichtlich sind oder ihrer Bedeutung nach nicht dem Gebot der Verschwiegenheit unterliegen.

Das Pikante an diesem Sturm im Wasserglas: Es gab kaum einen Zweifel daran, dass die Bezirksregierung die beabsichtigte Missbilligung würde zurücknehmen müssen. Es war aber nicht der erste Versuch, auch BLLV-Funktionäre mundtot zu machen. Manche Schulämter etwa bestellen Vertreter unseres Verbandes nach Veröffentlichung von Presseerklärungen ein. Hier gilt: Nur Mut! Die BLLV-Rechtsabteilung vertritt selbstverständlich jeden BLLV-Funktionär und auch jedes Mitglied auf allen Ebenen, wenn sie wegen irgendwelcher Äußerungen belangt werden sollten. / hpe

Diese Rechtskolumne von Hans-Peter Etter wurde im Magazin bayerische schule, Ausgabe 3/2020 veröffentlicht.