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Keine hungrigen Schulkinder: BLLV fordert beim Schulfrühstück bedarfsorientierte Förderung

Das BLLV-Frühstücksprojekt denkbar hilft jährlich 4.800 bedürftigen Schülern. Weil die staatliche Förderung teils in Leere läuft, braucht es dazu hohe Spendenbeträge. Um die Hilfe fortzusetzen, müssen z.B. statt Regionen einzelne Schulen gefördert werden.

Wenn der Magen knurrt, kann kein Kind dem Lehrer zuhören. In Bayern sind 200.000 Kinder unter 18 Jahren von Armut bedroht. Gerade für sie ist Bildung enorm wichtig, gerade sie brauchen gute Voraussetzungen zum Lernen. Deshalb engagiert sich der BLLV mit dem Schulfrühstücksprojekt denkbar für diese Kinder und hilft jedes Jahr etwa 4.800 bedürftigen Schülern beim Start in den Tag.

Das geht übers Hungerstillen weit hinaus: Die ehrenamtlichen „Frühstückslotsen“ kümmern sich liebevoll um die Kinder, vermitteln Wärme und Geborgenheit. Erfahrungen zeigen, dass das gemeinsame Frühstück den Zusammenhalt stärkt, aggressives Verhalten mindert und einen großen Beitrag zur  kulturellen und sprachlichen Integration leistet.

Zu starre Richtlinien: Private Spenden statt Fördergeldern

Seit dem Schuljahr 2014/15 fördert der Freistaat Bayern die Kosten für Frühstück und Betreuung mit einer Pauschale von 1,50 € pro Frühstück. Für die Schulen im BLLV-Projekt denkbar wurden ca. 590.000 € bereitgestellt. Wegen der Kriterien, die das Sozialministerium festgelegt hat, konnten diese Mittel aber nur teilweise abgerufen werden. Deshalb musste die BLLV-Kinderhilfe im Schuljahr 2018/19 zusätzlich 350.000 € aus privaten Spenden akquirieren, um die Frühstücksbetreuung anbieten zu können.

Daher reicht der BLLV nun eine Petition ein, um die Versorgungslücke zu schließen und die Zukunft des Schulfrühstücksprojekts „denkbar“ zu sichern: Statt wie bisher soll der Bedarf für ein Schulfrühstück nicht mehr über den Sozialindex einer ganzen Region festgestellt werden, sondern Schulleiter sollen für ihre Schule individuell eine Förderung des Frühstücks beantragen können. So können auch Schulen in Problemvierteln gefördert werden, die sich in ansonsten nicht förderfähigen Regionen befinden. Außerdem sollen nicht nur Grundschulen gefördert werden können, sondern auch Mittelschulen und die Mittelschulstufen von Förderzentren. Die Untergrenze von mindestens 20 Schülern pro Schule soll auf 10 Schüler pro Schule abgesenkt werden.

So könnten deutlich mehr bedürftige Schüler die von der Staatsregierung freigegebenen Mittel auch tatsächlich nutzen.

Jetzt bedarfsorientiert helfen

Die staatliche Förderung umfasste eine dreijährige Erprobungsphase, die nach einem Jahr Verlängerung nun ausläuft. Da eine weitere Förderung erfolgen soll, setzt sich der BLLV dafür ein, die Erfahrungen aus der Praxis der Erprobungsphase jetzt in eine Anpassung der Förderrichtlinien umzumünzen, damit mehr Schulen besser und nachhaltig versorgt werden können.

„Wir Lehrerinnen und Lehrer sehen genau, wie schwer sich Kinder im Unterricht tun, wenn sie nicht gefrühstückt haben“, sagt BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann. „Jetzt ist die Chance, dauerhaft mehr Schülerinnen und Schüler einen guten Start in ihren Tag zu ermöglichen.“

>> Die Petition im Wortlaut

Weitere Informationen

Petition zum Download: „Keine hungrigen Kinder an Bayerns Schulen!“ (pdf)

Infos: Das BLLV-Projekt „denkbar“

Gespräch mit Sozialministerin Kerstin Schreyer zur Zukunft des Schulfrühstücks